Prüfungsordnung: Eine Frage der Interpretation

Xardas

Lt. Junior Grade
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Hier mal nen Auszug aus der Prüfungsordnung meiner Uni. Wollte mal fragen, wie ihr da seht. (das wichtigste habe ich mal fettgedruckt)

"Wiederholung
(1) Lehrveranstaltungsprüfungen, die absolviert und nicht bestanden werden, können einmal wiederholt
werden.
Besteht eine Lehrveranstaltungsprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, kann diese
nur dann und insgesamt wiederholt werden, wenn die Lehrveranstaltungsnote (§ 11 Absatz 2)
schlechter als „4,00“ ist. Als Wiederholungsprüfung kann der Prüfer eine andere in der Prüfungsordnung
zugelassene Lehrveranstaltungsprüfung (§ 8 Absatz 1 Satz 2) festlegen, wenn er dies bis zum
Beginn der Vorlesungszeit angekündigt hat. Die Note der Wiederholungsprüfung ist die Lehrveranstaltungsnote.

(2) Die Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung ist so anzubieten, dass die Note der Lehrveranstaltung
spätestens zum Beginn der 2. Hälfte der vorlesungsfreien Zeit vor Vorlesungsbeginn des
nachfolgenden Semesters vorliegt. Den genauen Zeitpunkt für den Beginn einer Wiederholungsprüfung
legt der Prüfer fest und gibt dies schriftlich oder durch Aushang bekannt. Der Prüfungsanspruch
erlischt bei Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn, der Prüfling hat das Versäumnis nicht zu
vertreten.
(3) In der Qualifizierungsphase können nicht erfolgreich abgeschlossene Pflichtveranstaltungen einmalig
wiederholt werden. Pflichtveranstaltungen der Orientierungsphase können nicht wiederholt werden.


Also sehe ich das richtig:
Ich kann in der Orientierungsphase falls ich eine Prüfung nicht bestehe, eine Nachprüfung machen, aber nicht den Kurs wiederholen?

In der Qualifizierungsphase kann ich die Prüfung einmal wiederholen und falls es nicht klappt kann ich den gesamten Kurs nochmals wiederholen?

Ein potenzieller Mitstudent meinte, ich könnte in der Orientierungsphase nicht einmal die Prüfung wiederholen, sprich eine Klausur vergeigt und durchgefallen ?
Die ersten beiden Semester der O-Phase dürfen auf jedenfall nicht wiederholt werden.

Kann ich aber eine nachprüfung machen, falls ich eine Klausur nicht bestehe oder geht das nicht?
 
wääää das liest sich ja wirklich dümmlich
bisher habe ich das so verstanden dass du halt in der orientierungsphase nicht einmal durchfallen darfst. das andere darfst du nur einmalig wiederholen, das aber auch nicht immer....oder wie? :(
 
Ich verstehs so.

Im 1. Absatz steht das man die Prüfung wohl einmal wiederholen kann, und es weden keine Einschränkunge gemacht.
In Absatz 3 geht es um die Wiederholung des Kurses.

Also könnte ich in der o_phase zumindest die Prüfung mal wiederholen, nich aber den kurs?

Ansonsten wäre es schon bisschen hart am anfang oder?

Vielleicht kann sich ja mal jemand äußern, der das juristisch etwas entzerren kann.
 
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