• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

PS4: Käufer besitzen Spiel nicht, nur Nutzungsrecht

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

SourceCoder

Lt. Commander
Registriert
Apr. 2012
Beiträge
1.584
Böses Microsoft, gutes Sony? Das war der Eindruck, den man noch Mitte des Jahres bei der Diskussion rund um die ursprünglich für die Xbox One geplanten Einschränkungen beim Wiederverkauf bekommen konnte. Nun hat Sony ein großes "Aber" nachgereicht.

Der japanische Hersteller Sony hat kurz vor der US-Veröffentlichung der PlayStation 4 (die Next-Gen-Konsole erscheint in den USA am 15. November) die Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Software veröffentlicht. Und darin finden sich mehrere Passagen, die zumindest in der Theorie früheren Aussagen von Sony-Managern widersprechen.

Denn bei Punkt 7 bzw. 7.1 der Software Usage Terms (via Neowin) heißt es etwa: "Disc-basierte Software oder Software-Downloads dürfen nicht wiederverkauft werden, außer dies ist von uns oder von einem anderen Publisher ausdrücklich erlaubt." Bereits unter Punkt 6.3 heißt es zuvor, dass das "Vermieten, Verleihen, Unterlizensieren, Publizieren, Verändern, Adaptieren oder Übersetzen von jeglichen Teilen der Software" nicht zugelassen sei.

Vor allem dürfte auch Punkt 4 bei diesen Nutzungsbedingungen (die übrigens für alle Plattformen von Sony gelten) für jede Menge Diskussionen sorgen: Denn dort heißt es, dass Software "lizensiert, nicht verkauft" werde. Sony: "Das bedeutet, dass man die Rechte an der Software erwirbt und nicht den Besitz." Das ist also ein ganz ähnliches Modell, wie es Amazon bei seinen Kindle-E-Books verwendet: Man kauft ein Buch nicht, sondern nur die Rechte, es auf dem E-Reader nutzen, also lesen zu dürfen.


Bei der Vorstellung der PlayStation-4-Hardware im Rahmen der Spielemesse E3 hatte Jack Tratton, US-Chef von Sony, noch gesagt, dass es keinerlei Limits geben werde und betont, man könne PS4-Games unbeschränkt verkaufen, tauschen oder verleihen. Das gilt als einer der Hauptgründe, warum viele Gamer der PS4 den Vorzug geben wollten. Es ist natürlich möglich, dass es sich bei diesen Richtlinien um eine rechtlich notwendige Formulierung handelt, die keine Auswirkungen auf die Praxis hat, auf dem "Papier" lesen sich aber die Software-Terms doch ziemlich eindeutig.

Quelle: Link
 
Da Sony dies bereits offiziell erlaubt hat sehe ich keine Probleme.
Außerdem denke ich die Geschichte bezieht sich auf Verleih (der noch nie gestattet war) und digitale Versionen der Spiele (die noch nie verkauft werden durften).
 
Dem Publisher werden in den AGB nur alle Möglichkeiten offen gehalten. Sowas ähnliches stand doch auch bei der ONE ;)
 
Seit eh und je hat man wenn überhaupt nur Nutzungsrechte gekauft (Stichwort "Lizenzschlüssel"). Ich versteh die Aufregung nicht - das ist nix neues.
 
Da sehe ich dann schon der nächsten Klage der Verbraucherzentrale entgegen. Es ist mitunter sch.. egal was irgendwelche AGBs besagen wenn diese im Gegensatz zu geltendem Recht stehen.

Es ist somit unerheblich ob man nun eine Lizenz kauft oder wie Valve als gemietet oder eine Lizenz als lizensiert und nicht gekauft betitelt wird. Faktisch ist ein Kaufvertrag zustandegekommen und damit auch das Recht die Lizenz weiterzuverkaufen.

Gegen Valve (Steam) läuft schon in ein Verfahren in dieser Sache. Und die neuen kürzlich eingeführten "Innovationen" bei Steam nach der ersten Niederlage von Valve, wie "tauschen und verkaufen von Items, einlösen von Items gegen Währung über den Markplatz", sowie künftig "Verleihen von Spielen" sind nur Vorboten für eine komplett neue Digital-Content Ära und für mich nichts anderes als Betatest für die kommende Wiederverkaufbarkeit von digitalen Lizenzen.

Ich würde nach den gelesenen Auszügen ebenfalls die besagte Rechtsgültigkeit der AGB innerhalb von Deutschland und der EU bezweifeln.
 
Welch bahnbrechende Neuigkeit.
Sony will sich rechtlich absichern und schreibt solche Passagen in seine AGB. Erlaubt aber ganz offiziell den Weiterverkauf seiner Games.
Ergo: Where is the problem? Wird hier versucht, künstlich ein Skandälchen zu verursachen?
 
afaik steht der Passus 1zu1 auch in den PS3 AGBs.

68.gif
 
C&P ist hier weder erwünscht, noch gewollt.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben