Rechnung bezahlen, obwohl Ziel nicht erreicht wurde?

avalon74

Lt. Junior Grade
Registriert
Juni 2005
Beiträge
348
Hallo,

folgendes Szenario:

Wegen Steinschlag hat meine freie Werkstatt eine neue Windschutzscheibe eingesetzt. Obwohl ich einen Vertrag mit 150 Euro Selbstbeteiligung habe, wollte die Werkstatt es so deichseln, dass meine Versicherung die Kosten komplett übernimmt ohne meine Zuzahlung. Habe die Rechnung noch nicht weiter geleitet, kann also noch nichts über deren Reaktion sagen.

Aber hier das Problem:

Seit dem die neue Scheibe eingebaut ist, pfeifft es heftig ab ca. 70 km/h. In der Waschanlage war ich noch nicht, will ich gleich mal testen ob Wasser eindringt. Habe natürlich den Wagen nochmal in die Werkstatt gebracht und die haben nachgebessert (Türen einstellen, Türrahmen anpassen). Die Türen schliessen jetzt schwerer aber es pfeifft noch immer. Hat also nichts gebracht.
Heute flattert eine Rechnung über 130 Euro ins Haus!

Jetzt die Frage: Muss ich die bezahlen, obwohl das Problem nicht gelöst wurde?

MfG
 
War das Pfeifen vorher auch schon vorhanden oder trat es erst nach dem Einsetzen der neuen Scheibe auf? Wenn Letzteres, dann nochmal zur Werkstatt fahren - sich einen Mechaniker schnappen und mal bei der Fahrt "mithören" lassen. Dann scheint was beim Einbau schiefgelaufen zu sein.

Zur Info: die Versicherung wird schon auf den Selbstbehalt bestehen ... dafür zahlst du ja auch entsprechend weniger Prämie als bei einem Selbstbehalt von 0€. (man muss die Rechnung einreichen für die Erstattung - von daher weiß ich nicht wie du einen Selbstbehalt nachweisen möchtest, wenn du nichts bezahlt hast)
 
Wie bereits geschrieben, Pfeiffen erst nach dem Einsetzen und als ich das Auto wieder hingebracht hatte ist der Monteur mit mir mitgefahren.
 
Da wir das Pfeifen nicht hören können musst du nochmal zur Werkstatt.

Die Rechnung war für den Austausch der Frontscheibe - diese wurde getauscht ... von daher Leistung erbracht.
 
Für was war denn die Rechnung? Für den Scheibentausch oder für die Nachbesserung? Und hast du der Werkstatt auch klar gemacht, dass du eine Nachbesserung des Scheibentauschs forderst?
 
Rechnung 1 für Einbau an Versicherung,
Rechnung 2 für Nachbesserung an mich.

Die haben nur eingestellt, also nur Lohnkosten berechnet weil kein Material gebraucht wurde. Das ärgert mich besonders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Nachbesserung darf doch nicht in Rechnung gestellt werden, das ist Gewährleistung, auch wenn es die Versicherung bezahlt hat. So würde ich das jedenfalls sehen. Evtl gab es Missverständnisse, das ist ja auch nicht das erstemal wenn es um Reklamation geht.

Was steht denn auf der zweiten Rechnung nun genau?
 
avalon74 schrieb:
Obwohl ich einen Vertrag mit 150 Euro Selbstbeteiligung habe, wollte die Werkstatt es so deichseln, dass meine Versicherung die Kosten komplett übernimmt ohne meine Zuzahlung.

Du hast die Rechung??
Wie sollen dann die 150 Euro verrechnet werden, die Versicherung wird dir 150 Euro abziehen von der Rechung


avalon74 schrieb:
.....und die haben nachgebessert (Türen einstellen, Türrahmen anpassen). Die Türen schliessen jetzt schwerer aber es pfeifft noch immer. Hat also nichts gebracht.

Nachgebessert??
Habe sie dir vorher eine neue Scheibe oder Tür eingebaut?!

Da sie dir die Tür eingestellt haben war es keine Nachbesserung sondern eine anderer neuer Auftrag.


avalon74 schrieb:
Jetzt die Frage: Muss ich die bezahlen, obwohl das Problem nicht gelöst wurde?

Das solltest du mit der Werkstatt erst mal klären.
Die Frage ist wie der Autrag aussieht den du Unterschrieben hast.

Und warum bekommst du deine Reparaturen auf Rechung???
 
wollte die Werkstatt es so deichseln, dass meine Versicherung die Kosten komplett übernimmt ohne meine Zuzahlung. Habe die Rechnung noch nicht weiter geleitet,

Hat von Euch schon einmal einer einen Glasschaden im Bereich Kfz gehabt? Vermutlich nicht. Seid wann wird dem Kunden die Rechner überlassen? Ein Glasschaden wird direkt von der Werkstatt mit dem Versicherer abgerechnet.

dass meine Versicherung die Kosten komplett übernimmt ohne meine Zuzahlung

Die Versicherung übernimmt nicht die kompletten Kosten. Warum auch? Das kann doch nur funktionieren, wenn die Rechnung zu hoch angesetzt ist.

Es gibt allerdings auch Firmen, die unter einer gewissen Voraussetzung sagen, dass Sie einen Teil der Selbstbeteiligung übernehmen. Ich wurde bei dem letzten Glasschaden von einer Firma auf einem Einkaufsparkplatz angesprochen. Ich musste lediglich den Aufkleber der Firma zumindest ein halbes Jahr im Fenster behalten. Damit war ich nur noch bei einer SB von 75 EUR.

Ob man es glaubt oder nicht.. Die sind bei mir zu Hause vorbei gekommen und haben alles Weitere geregelt. Das Thema muss daher nicht immer negativ Enden.

Da die Scheibe vermutlich geklebt wurde, gibt es wohl kaum eine Nachbesserung im Bereich Türen etc. Wenn eine Windschutzscheibe geklebt wird, ist es ein tragendes Teil des Autos. Folglich erneut rausnehmen und neu einsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet: (einfach so..)
avalon74 schrieb:
wollte die Werkstatt es so deichseln, dass meine Versicherung die Kosten komplett übernimmt ohne meine Zuzahlung

Welch Wunder, da sucht man sich ne Werkstatt, die sagen wir mal unsauber mit der Versicherung abrechnet und wird nachher auch noch selber beschissen. Wer hätte gedacht, dass man bei einer solchen Werkstatt vielleicht doch besser aufpassen sollte?

Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung muss man natürlich nicht bezahlen. Man könnte natürlich versuchen, daraus nen neuen zu bezahlenden Reperaturauftrag zu machen :D
 
Beide Rechnungen einreichen und der Versicherung mitteilen das das Problem welches du schilderst immer noch nicht zu deiner Zufriedenheit gelöst wurde, sollen die sich auch ein wenig reinhängen.

Hat deine Versicherung keine Werkstatt genannt mit der Sie zusammenarbeiten?
 
Warum sollte die Versicherung bei einen Glasschaden das einstellen einer Tür bezahlen??
 
Das nächste mal gehst gleich zu Carglass. Da wird das Ganze sauber gemacht und die Selbstbeteiligung musst auch net löhnen.

Was aber das Tauschen der Windschutzscheibe mit einem Pfeifen und einstellen der seitlichen Türen zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht so ganz.

Wenn das Pfeifen vorher noch nicht da war, dann muss das Pfeifen ja von der Windschutzscheibe und nicht von den seitlichen Türen kommen.

Silica schrieb:
Und warum bekommst du deine Reparaturen auf Rechung???

Ja wieso denn nicht? Bin auch langjähriger Kunde in einer freien Werkstatt und bekomme die Rechnung hinterher per Post.
 
Zuletzt bearbeitet:
aranax schrieb:
Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung muss man natürlich nicht bezahlen. Man könnte natürlich versuchen, daraus nen neuen zu bezahlenden Reperaturauftrag zu machen :D
Die Frage ist, was das Einstellen der Türen mit dem Austausch der Windschutzscheibe zu tun hat. Das dürfte kaum als Nachbesserung durchgehen.

Ich war ja nicht dabei, weiß deswegen auch nicht, was zwischen TE und Werkstatt abgesprochen wurde. Aber anscheinend gab es dort ein Kommunikationsfehler.
Denn wenn ich meiner Werkstatt sage "seit Windschutzscheibe ausgetauscht wurde, pfeifft es, bitte überprüfen", dann würden sie nicht die Türen einstellen und mir das in Rechnung stellen, ohne mir bescheid zu sagen. Und wenn doch, dann hätte ich die Rechnung zerrissen und nicht bezahlt.
 
Klikidiklik schrieb:
Das nächste mal gehst gleich zu Carglass.

:lol:

Bitte.... fang nicht mit Carglass an, sonst müssen wir und hier streiten, und ATU ist dann auch gleich dabei.....

Klikidiklik schrieb:
Da wird das Ganze sauber gemacht und die Selbstbeteiligung musst auch net löhnen.

Aha, das erkläre mal bitte
 
Wenn ich mich richtig zurück erinnere, muss man als Kunde nix bezahlen, wenn Carglass lediglich ausbessert, NICHT austauscht. Das wird dann über die Versicherung abgerechnet. Wenn ich eine Scheibe dort tauschen lasse, kostet es mich die Selbstbeteiligung, sofern vorhanden. Ich glaube, dass die Versicherung mir die SB beim letzten Mal in Rechnung gestellt hat.

Warum die SB nicht fällig werden soll, erscheint mir auch noch nicht...
 
Warum die SB nicht fällig werden soll, erscheint mir auch noch nicht...
Evtl hat er keine. Habe ich auch nicht, weil mir mind. 2 mal/Jahr ein Reh oder anderes Wild ins Auto springt, habe ich es rausgenommen und Teilkasko ohne SB genommen.
 
In der Regel ist das so:

Liegen die Rep-Kosten unterhalb der SB, dann zahlt die Versicherung alles. Eigene Kosten = 0.
Sind Rep-Kosten > SB, dann zahlt die Versicherung nur den Anteil oberhalb der SB. Eigene Kosten = SB.
 
OpaGehrke schrieb:
Warum die SB nicht fällig werden soll, erscheint mir auch noch nicht...

Weil es Werkstätten gibt, die eine höhere Rechnung bei der Versicherung einreichen und dem Kunden irgendwie die Selbstbeteiligung erstatten. Sei es als Prämie , Werbevertrag oder was auch immer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das macht aber ganz sicher nicht Carglass.
 
Zurück
Oben