Rechnung = Kaufvertrag?

Naxxa

Ensign
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Dez. 2007
Beiträge
196
Hallo,

ich habe vorgestern was bestellt. Nach der automatischen Bestelleingangsmail erhielt ich 2 Stunden später eine Rechnung via Mail. 15 Minuten später die Stonierung.

Muss der Händler nun liefern?
Die Rechnung zeigt doch eine Angebotsannahme...

Gruß
 
(5) Bei Bestellungen über unseren Internetshop (nicht eBay), unsere Kataloge und sonstigen Drucksachen sind wir berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden schriftlich oder in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

Bleibt die Frage, ob die Rechnung eine Angebotsannahme darstellt.
 
Die AGB müssen auch dem Gesetz entsprechen und da kann man in die AGB schreiben, was man möchte. Man hat den Verkaufspreis beim Händler angenommen, die Willenserklärung wurde abgegeben, also ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
 
Ja, mit der Übersendung einer Rechnung hat der Verkäufer das Angebot ziemlich sicher angenommen, somit ist ein wirks. KV zustande gekommen.
Dem Verkäufer bliebe aber möglicherweise ein Anfechtungsrecht, wenn ein relevanter Irrtum vorliegt.
 
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