Ich habe von einem Onlinehändler (Fotos) mit einer Verspätung von 22 Monaten (!) eine Rechnung erhalten. Angeblich konnte seinerzeit das Geld nicht via Lastschrift eingezogen werden. Das Konto ist immer gedeckt - an mir kann es nicht gelegen haben. Jetzt ist die Frage wo/wie kommuniziere ich das jetzt, dass nicht noch andere ähnliches erleben (habe aber auch keinen Bock mich angreifbar zu machen)? Der Rechnungsbetrag ist lächerlich (< 10 €) und bereits beglichen.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Rechnung nach 22 Monaten
- Ersteller aurum
- Erstellt am
Time_Me
Captain
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 3.917
Der Rechnungsbetrag ist lächerlich (< 10 €) und bereits beglichen.
Jetzt erst beglichen worden oder vor 22 Monaten? Mit Hilfe von Kontoauszügen solltest du dienen Standpunkt ja belegen können.
Jetzt ist die Frage wo/wie kommuniziere ich das jetzt, dass nicht noch andere ähnliches erleben (habe aber auch keinen Bock mich angreifbar zu machen)?
Gegenüber wem willst du was kommunizieren und inwiefern hast du Angst dich "angreifbar" zu machen?
Jetzt erst beglichen worden oder vor 22 Monaten?
Jetzt.
Mit Hilfe von Kontoauszügen solltest du dienen Standpunkt ja belegen können.
Es wurde tatsächlich etwas bestellt, aber nichts abgebucht. Das Konto war aber bezogen auf den Geldbetrag mehr als reichlich gedeckt. Es ist also nicht mein Fehler das da nichts abgebucht wurde. Kontonummer wurde damals auch richtig angegeben.
Gegenüber wem willst du was kommunizieren und inwiefern hast du Angst dich "angreifbar" zu machen?
Auf irgendwelchen Bewertungsportalen. Angreifbar macht man sich juristisch recht schnell, das weiß ich noch aus meinen Rechtsvorlesungen ^^ Z.B. habe ich schon den ersten "Fehler" gemacht indem ich gesagt habe sie hätten mir die Rechnung mit 22 Monaten Verspätung gestellt. Tatsächlich haben sie mir vor ein paar Tagen nur die alte Rechnung (22 Monate alt) mit Mahnungsandrohung nochmals zugeschickt - ich möge doch die geldwerte Forderung innerhalb von 2 Wochen begleichen.
Rechnungen verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende, wenn du also vor knapp 2 Jahren dort eine erhieltest .. joar dann ist diese noch gültig und du bist in der Pflicht nachweisen zu können, dass sie bezahlt wurde.
Weiß ich, stand auch so in meinen alten Skripten drin. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass das extrem unseriös ist (da nicht marktüblich).
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 39.019
wo liegt jetz eigtl dein problem? hast du zu viel zeit?
vllt ist bei denen damals was schief gegangen - dort arbeiten auch nur menschen und jetzt ist denen der fehler aufgefallen und sie fordern, wie jeder andere das auch machen würde, ihr geld ein...
wolltest du wegen dem fehler jetzt das ding gratis haben oder was?
um ne wahrscheinlich einmalige sache so einen wind zu machen... also echt mal
vllt ist bei denen damals was schief gegangen - dort arbeiten auch nur menschen und jetzt ist denen der fehler aufgefallen und sie fordern, wie jeder andere das auch machen würde, ihr geld ein...
wolltest du wegen dem fehler jetzt das ding gratis haben oder was?
um ne wahrscheinlich einmalige sache so einen wind zu machen... also echt mal
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 39.019
naja, was dein problem ist, ist schon irgendwie relevant... wir helfen hier ja nicht jedem dahergelaufenem 
wenn wir wissen, was genau dich stört, kann man ja besser helfen
wenn wir wissen, was genau dich stört, kann man ja besser helfen
motzfrosch
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2010
- Beiträge
- 388
Er will auf Bewertungsportalen von dem Vorfall berichten, traut sich aber nicht, da er noch aus seinen Rechtsvorlesungen weiß, wie schnell man sich juristisch angreifbar macht. 
R
Ribery88
Gast
aurum schrieb:Auch das ist für mein Anliegen nicht relevant.
Dann tue uns den Gefallen und lasse den Thread schließen, da für dich kritische Meinungen nicht relevant sind.
Was genau ist denn nun das Problem? Die Rechnung wurde seinerzeit nicht beglichen (warum auch immer), der Anbieter hat geschlafen und erst jetzt eine Zahlungserinnerung verschickt. Der geforderte Betrag wurde auch bezahlt (der damalige Betrag ohne weitere Kosten?), und damit ist der Fall abgeschlossen.
Wovor soll denn jetzt gewarnt werden? Dass ein Händler verspätet Rechnungen schickt... ?
Wovor soll denn jetzt gewarnt werden? Dass ein Händler verspätet Rechnungen schickt... ?
simpsonsfan
Captain
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 3.514
Vor dem Zinsvorteil.Winterday schrieb:Wovor soll denn jetzt gewarnt werden?
@aurum Wenn du einfach nur schreibst, was passiert ist, also die Tatsachen darstellst, kann ja wohl keiner was sagen. Ich würde mir halt abwertende Bemerkungen oder so ersparen, v.a. Da ich da jetzt auch nichts Schlimmes dran sehe.
Lastschrift wurde nicht eingezogen, Zahlungserinnerung kam nach 22 Monaten.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 25
- Aufrufe
- 2.560
- Antworten
- 7
- Aufrufe
- 1.283
P
- Antworten
- 1
- Aufrufe
- 1.080
- Gesperrt
- Antworten
- 28
- Aufrufe
- 12.027
- Antworten
- 16
- Aufrufe
- 4.585