Recht am eigenen Bild

Semper Fidelis

Lt. Junior Grade
Registriert
Nov. 2009
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437
Hallo Forum!

Ich hoffe ich bin hier richtig, falls nicht, bitte ich die Mods mein Thema in den passenden Bereich zu verschieben ;)

Um die Abikasse zu füllen, veranstalten wir oft Partys und andere Events. Da bei jeder Party auch die Stimmung mit Fotos/Videos festgehalten und anschließend auf öffentlich zugänglichen Plattformen (Facebook/öffentl. Dropbox) hochgeladen wird, wollte ich fragen, wie das ganze von der rechtlichen Seite aussieht.
Bei den "Partygästen" handelt es sich im Großen und Ganzen um minderjährige Personen (u18). Auf diversen Seiten habe ich gelesen, dass man vor der Veröffentlichung solcher Fotos IMMER eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sich einholen muss, auch wenn die Einwilligung der fotografierten Person zum Zeitpunkt der Aufnahme vorlag.

Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja, wie managen das dann die Leute von z.B. Bildereintopf, die regelmäßig während großen Events oder in Diskotheken fotografieren? Die können ja nicht von jedem den Ausweis checken...
 
http://www.klicksafe.de/themen/datenschutz/grundlagenwissen/datenschutz-im-internet/das-recht-am-eigenen-bild/

"Ist das abgebildete Kind jünger als 12 Jahre, haben rechtlich gesehen ausschließlich die Eltern/ Erziehungsberechtigten zu entscheiden. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren ist die Beantwortung der Frage nicht eindeutig und pauschal zu treffen. Die Entscheidung hängt hier von der persönlichen Reife des jeweiligen Kindes ab. Bei entsprechendem Entwicklungsstand (Juristen sprechen hier von "erreichter Einsichtsfähigkeit") können auch schon nicht volljährige Kinder allein entscheiden. Lässt die persönliche Reife dies noch nicht zu, haben entweder nach wie vor nur die Eltern/Erziehungsberechtigten, oder Eltern/Erziehungsberechtigte und Kind gemeinsam die Entscheidung zu treffen. Da dies in der Praxis schwer abgeschätzt werden kann, empfiehlt es sich bei nicht volljährigen Personen (z. B. im Falle der Veröffentlichung auf einer Schulhomepage), sicherheitshalber von Eltern/Erziehungsberechtigten und der noch minderjährigen abgebildeten Person eine Einwilligung zur Veröffentlichung einzuholen - möglichst schriftlich (Vorlagen dazu siehe Link unten)."

Hilft das dir weiter?
 
Am Eingang nen Schild hängen das man mit Eintritt das Recht aufs eigene Bild aufgibt.

Ergo Fotos gemacht und hochgeladen werden ;)
 
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