Recht an einer Domän die auf meinem Namen läuft

Fruchtnektar

Lieutenant
Registriert
Okt. 2003
Beiträge
942
Hallo an alle.

Erstmal: das hier soll keine Rechtsberatung werden/sein!

Mein Anliegen ist folgendes. Ich möchte meinen Namen (Vor- und Zuname) als .de-Domän registrieren lassen. Die Variante mit Bindestrich habe ich bereits. Allerdings existiert eine Domän ohne Bindestrich. Die Person die diese Domän registriert hat, hat einen komplett anderen Namen und es ist auch keinerlei Inhalt gehostet.

Auf Anfragen reagiert der "Besitzer" nicht. Hat jemand ein paar Tipps an wen ich mich wenden könnte? Hat mein Name "mehr Rechte" diese Domän zu beantragen?

Wie gesagt: keine Rechtsberatung gewünscht, allerdings würde ich mich über Stichworte und Links freuen, die nicht gerade auf Rechtsstreite zwischen Fam. Müller und Firma Müller (ist nen Beispiel) bezieht.

Danke im vorraus
 
Wer zuerst kommt, malt zuerst, ist die Devise. Ich glaube nicht, dass du mehr Rechte hättest, diese Domain zu erwerben, als der derzeitige Inhaber. Damit wirst du dich wohl abfinden müssen, wenn er sie nicht hergibt.
 
Gibt unterschiedliche Urteile dazu, im Endeffekt siehts aber eher schlecht aus für dich. Kannst ja schauen wann die Domain abläuft, evtl. wird sie nicht erneuert.
 
Nein :D

Dein Name hat garkeine Rechte, solang er nicht mit dir in Verbindung gebracht wird :)
Dazu gibt es auch keine tollen Seiten mit Hilfestellungen etc. weils keine Basis gibt :rolleyes:
 
Wenn Du beweisen kannst, dass Du ein berechtigtes Interesse daran hast (zB bist ein Promi, oder Du hast einen geschäftlichen Internetauftritt mit dem Du Geld verdienst UND hast einen großen Bekanntheitsgrad) dann könnte DENIC aktiv werden.

Wenn es aber nur ein "ich haben will" ist, dann kannst Du den Aufwand gleich sein lassen.
 
hallo, ich habe einen ähnlichen fall...
gibt es die möglichkeit wo man nachschauen kann wie lange die webseite schon online ist?
bzw. wann seine vertragslaufzeit ist?
mit whois hae ich herausgefunden wer der provider ist, soll ich den provider mal anschreiben?
 
@ all : schlichtweg falsch was Ihr erzählt :)

@ TE:

Du hast sehr wohl Ansprüche auf Deinen Namen, allerdings gibt es dort einiges zu beachten. Als erstes mußt Du einen Disput anmelden, damit die Domain nicht weiter verkauft werden kann, als nächstes kannst Du mittels Anwalt die Domain einklagen (Schlichtungsverfahren), was allerdings sehr kostspielig ist. In Deinem Fall trifft es sich eher günstig, weil Du den namen persönlich hast (und nicht irgendeine Firma den Namen nutzt). Von daher dürfte Dein "Bekenntheitsgrad" deutlich höher liegen, als der von dem jetztigen Nutzer. Ein Recht gutes Forum, die sich damit beschäftigen ist :

http://www.e-recht24.de/forum/1952-rechtlicher-anspruch-domainnamen.html

Greets
 
@ Nexarius

Dir ist aber klar, als Privatmann ist soetwas fast unmöglich ;)
 
Also in all den Jahren, in denen ich mit Domains zutub habe, ist es mehrmals vorgekommen, dass jemand seinen Namen als Domain erstreiten wollte.

Zunächst handelt die Denic ganz grob gesagt so:
Markenrecht vor Namensrecht vor dem Rest.

Allerdings war es in der Vergangenheit immer so, dass ein Dispute jedesmal abgelehnt wurde, wenn ein User bereits eine auf seinen Namen lautende Domain hatte. In Deinem Fall sehe ich da also wenig Raum für Handlung auf Seiten der Denic. Niemand ist verpflichtet, Inhalte auf eine von ihm registrierte Domain bereit zu stellen.

Natürlich kannst Du nun her gehen und auf Deinen Namen eine Marke eintragen, dann liegt der Sachverhalt schon wieder ganz anders.

Ein grundsätzliches Recht auf eine Domain mit Deinem Vor- und Zunamen hast Du aber generell NICHT, denn Du wirst in der Regel nie der einzige sein, der so heißt.

Fantastische Hilfe bekommst Du kostengünstig hier:
www.it-recht-kanzlei.de
 
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