[Recht] Fotos

hasch

Lt. Commander
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Sep. 2004
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1.067
Ich habe momentan ein Problem. Es hat eine gewissen Person noch Fotos von unserer Klassenfahrt verschlüsselt und gibt uns das entsprechende Passwort nicht.
Auf den Fotos sind verschiedene Personen abgebildet unter anderem auch ich. Darf diese Person denn die Bilder ohne unsere Genehmigung einfach behalten?
Wüsste jemand einen Paragrafen im BgB, wo dies verdeutlicht steht? Wir würden gerne das Passwort bekommen aber möchten "noch" davon absehen ihm Gewalt gegenüber anwenden zu müssen :D
Kann mir da jemand helfen?
 
Behalten darf er die Fotos meines Wissens schon. Anders siehts bei Veröffentlichungen aus. ;)
 
Ich dachte immer, das gilt nur, wenn man explizit als Einzelperson auf den Fotos auftaucht. Im Rahmen einer großen Menschengruppe ist das vollkommen legal. Z. B. wenn jemand ein Foto von der Innenstadt von Berlin macht, und ich bin auf dem Foto, welches dann in einem Kalender veröffentlicht wird. Da hat man, soweit ich weiss, keinerlei Handhabe, weil man Teil einer Menschenmenge ist und nicht als Einzelperson auf dem Foto auftaucht.

Insofern könnte es vielleicht etwas mit der Art der Fotos zu tun haben. Aber genau kenne ich mich nicht aus, soll nur ein Denkanstoss sein!
 
Danke. Naja veröffentlicht hat er die ja nicht, aber wir wollen die ja haben, na vielleicht kommt dann einfach mal nen Brief zu ihm, dann müssen wir wohl auf Risiko spielen und ihm damit Angst machen :evillol:
Danke auf jeden Fall!
 
§ 201 a StGB - Recht am eigenen Bild:

Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

(1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Dabei musste bisher schon niemand dulden, dass er in seiner Privat- oder Intimsphäre verletzt wird (z.B. durch eine heimliche Webcam auf der Toilette, oder mit dem Fotohandy am FKK-Strand).

Die fotografierte Person kann auch dann Löschung des Bildes verlangen, wenn sie Anlass zur Sorge hat, die Veröffentlichung könne unmittelbar bevorstehen (etwa, wenn der Fotograf schon einmal ein Bild der Person ohne Einstimmung veröffentlicht hat).
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant. Gilt das unter allen Voraussetzungen? Auch für Veröffentlichungen im privaten Bereich z. B.?
 
Wenn Du schon weißt, das die Bilder verschlüsselt worden sind, dann laß sie dir doch brennen und versuch den Schutz zu knacken. Wenn sie dir dann nicht herausgegeben werden, dann ist das ein schwacher Schutz und der Inhaber weiß das -gibt sie daher nicht raus.

Was bringt das dem überhaupt? Bilder von einer Klassenfahrt andren vorenthalten. Geldforderung? Peinliche Fotos?
 
Das ist nen Psycho, leider hat nen Kumpel die Fotos auf seinem Laptop zwischengespeichert und er meinte, dass wenn er uns das Passwort gibt wir dann auf all seine Accounts zugreifen können *is_mir_doch_buggy*, naja das Rar-Archiv haben wir ja schon, aber es ist verschlüsselt und wir bräuchten Jahre, das raus zu bekommen...
 
Is doch sein Pech, wenn er für alles nur ein Passwort nutzt. Ist Winrar so gut, das man Jahre dafür braucht?
 
Na das dauert ziemlich lange, habs versucht mit nem AMD 64 3000+ @ 2700 MHz und 1 GB Ram (max. 20-40 Wörter/Sekunde).
 
hasch schrieb:
Ich habe momentan ein Problem. Es hat eine gewissen Person noch Fotos von unserer Klassenfahrt verschlüsselt und gibt uns das entsprechende Passwort nicht.
Auf den Fotos sind verschiedene Personen abgebildet unter anderem auch ich. Darf diese Person denn die Bilder ohne unsere Genehmigung einfach behalten?

Das ist wirklich psycho:

Soweit mir bekannt ist, kann man den Urheber (Fotograf) nicht belangen solange er die Fotos gemacht hat und nicht veröffentlicht. Dabei darf er beim Erstellen natürlich nicht gegen die Paragrafen die oben genannt sind verstossen. (Privatsphäre papipapo)

Es sind seine Fotos, er hat das Urheberrecht. Solange er nichts veröffentlicht, gibts nichts zu beklagen(?). Letzlich kann man doch irgendwie davon ausgehen, dass im Fall von Portraitaufnahmen der portraitierte mit dem Foto einverstanden war (nicht im Sinne einer Veröffentlichung, aber generell mit dem Foto).

Wenn es nicht seine Fotos sind, dann kann der Ersteller Urheberrechte geltend machen meine ich. Also macht er mit dem Unteschlagen einen "raub".

Aber aus Deinem Post geht nicht klar hervor, wer die Fotos gemacht hat - nur wer jetzt im Besitz davon ist.
 
Danke. Na ein Kumpel von mir hat die gemacht und hat sie dem "PsychO" nur "gegeben" auf seinem Laptop zwischengespeichert, damit er weiter forografieren kann...
Also ist es ja ein "Raub", hat da mal noch jemand einen Paragraphen, damit man auch was handfestes hat, danke! :)
 
Ich plädiere für "Diebstahl geistigen Eigentums" -wobei ich nicht glaube, daß das bei selbstgemachten Fotos zieht. Wenn dein Kumpel ein Bild gemalt hätte und jemand malt es nach, um damit Kohle zu machen wäre die Sache einfacher.
 
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