hasch
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2004
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- 1.067
Ich habe momentan ein Problem. Es hat eine gewissen Person noch Fotos von unserer Klassenfahrt verschlüsselt und gibt uns das entsprechende Passwort nicht.
Auf den Fotos sind verschiedene Personen abgebildet unter anderem auch ich. Darf diese Person denn die Bilder ohne unsere Genehmigung einfach behalten?
Wüsste jemand einen Paragrafen im BgB, wo dies verdeutlicht steht? Wir würden gerne das Passwort bekommen aber möchten "noch" davon absehen ihm Gewalt gegenüber anwenden zu müssen
Kann mir da jemand helfen?
Auf den Fotos sind verschiedene Personen abgebildet unter anderem auch ich. Darf diese Person denn die Bilder ohne unsere Genehmigung einfach behalten?
Wüsste jemand einen Paragrafen im BgB, wo dies verdeutlicht steht? Wir würden gerne das Passwort bekommen aber möchten "noch" davon absehen ihm Gewalt gegenüber anwenden zu müssen
Kann mir da jemand helfen?