Rechte an eigenem Bild und: Rechnung per Post - Empfänger nicht zu ermitteln

Zensai

Boba Fett Pro
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Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage,

weiß jemand woher die Post die korrekten Zustelladressen bekommt?

Folgendes ist die Situation:

Meine Firma ist bei der Stadt sowie beim Finanzamt auf meine Adresse gemeldet.

Nun versucht mir ein ehemaliger Geschäftspartner wohl Rechnungen zu schicken an

Firmenname
Straße + Nummer
PLZ.Ort


Die Post kommt wohl mit "Empfänger nicht zu ermitteln" zurück.

Zwar steht auf dem Briefkasten nur mein Familienname, allerdings kommen alle anderen Briefe, egal ob nur mit Firmenname oder zusätzlich meinem Namen, an.

Nun habe ich eine Mail bekommen, in der das steht sowie die betreffende Rechnung und eine Aufstellung über drei Zahlungsaufforderungen. Allerdings sind diese ja nie angekommen.

Wie sieht es hier mit der Zustellung aus? Habs leider nicht mehr im Kopf, aber ich meine, die Post gilt erst ab zugestellt sobald sie in meinem Briefkasten liegt.

Kann der Herr mir also Mahngebühren berechnen( insgesamt knapp 400 €)


Zusätzlich steht in der Mail, ich würde auf meiner Homepage ein Bild als Hintergrund nutzen, was von seiner Veranstaltung stamme und von ihm fotografiert wurde.

Das Bild stammt zwar von seiner VA, wurde aber von meinem Handy fotografiert, also habe ich ja die Rechte hieran. Richtig? Das Bild wurde mit einem IPhone 3GS aufgenommen, setzen die genug Metadaten, um das identifizieren zu können?


Jemand Ideen?
 
Meiner Meinung nach gehört das Bild dem der es auch geschossen hat. Wie es rechtlich aussieht kann dir ein Anwalt sagen. Sonst würden die Gemälde von z. B. van Gogh oder Picasso auch dem Leinwandersteller gehören.
 
Vergiss das mit den Metadaten .. Google spuckt das aus :

LG München I, Urteil vom 21.05.2008, Az. 21 O 10753/07 – Metadaten von digitalen Fotos (EXIF-Daten) sind nicht geeignet, einen Beweis für die Herkunft einer Fotographie von einem Fotographen (Urheberrechtsnachweis) zu begründen.
 
Beim Bild kannst du ja einfach Rechtsklick->Eigenschaften machen. Da sollte (zumindest beim unbearbeiteten Original) eigentlich das iPhone als Kamera stehen.

Edit: Ok dann ist das ja irrelevant.
 
ich denke wenn auf einer veranstaltung nicht deutlich darauf hingewiesen wird keine videos oder fotos hat er keine handhabe. aber wenn du es in deiner firma auf deiner homepager verwendest naja könnte schon sein, daß er dich da belangen kann.
 
Wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt bist du verpflichtet den eingetragenen Namen deiner "Firma" auf dem Briefkasten stehen zu haben.

Sollte dir aber der Notar auch mitgeteilt haben :D
 
ist ne gbr :-P
 
Wie wurden die Briefe zugestellt ? Wenn es Einschreibe Briefe waren, was ja bei Dingen die an einen Termin gebunden sind, z.B. Zahlungen, dann gibt es ja einen Einlieferungsbeleg.
Lass Dir mal die Belege zukommen, eine Verfolgung wäre dann mit der Beleg Nr. möglich.
Wenn es nur normale Briefe waren, dann hat der Absender keinen Beweis dafür, das der Brief jemals abgeschickt wurde, geschweige denn das der Brief zugestellt wurde, oder das es versucht wurde den Brief zu zustellen.
 
Bei dem Bild kommt es ein bisschen darauf an, was darauf zu sehen ist.
Ist die Person, welche die Veranstaltung organisiert hat, alleine oder in einer Gruppe von (glaube 3 oder 5 Leuten) zu sehen kann er auf sein Recht am eigenen Bild (dabei geht es nämlich um das Abbild deiner person, nicht um die Urheberschaft des Fotografen) pochen weil du damit quasi seine Persönlichkeitsrechte (also das am eigenen Abbild ^^) beschneidest.
Ist er in einer großen Gruppe oder garnicht zu sehen und du hast das Bild auf einer Veranstaltung geschossen, auf der das Fotografieren nicht explizit verboten war, gehört es dir und du kannst seine Ansage getrost ignorieren. Denn sonst könnte ja auch jeder Partyveranstalter auf die Rechte an den Bildern, die am nächsten Morgen auf den Facebook seiten der Besucher erscheinen, pochen. Das Urheberrecht des Bildes liegt bei dir, auch wenn es seine Veranstaltung ist.

Viele Grüße
Laddi
 
Zuletzt bearbeitet:
es sind noch nichtmal Leute drauf, nur Boxenkonstruktionen^^

Die Briefe wurden "normal" verschickt
Danke schonmal =) Weitere Meinungen sind gerne gesehen
 
Warum schickt er die nicht die Rechnung per Fax? Eine kurze telefonische Nachfrage ob sein Fax leserlich und vollständig angekommen ist mit angabe Datum, Uhrzeit und den Namen des Gesprächspartners auf der Gegenseite auf dem Sendebericht handschriftlich vermerken.
Dannch kann man davon ausehen, das die Rechnung rechtswirksam zugestellt wurde.

Zwischen guten AN/AG ist es aber üblich die Rechnungen per Email zu versenden. Bei Unstimmigkeiten hilft ein Kontoabgleich auf beiden Seiten.

Fotos von Veranstaltungen sind sehr Schwierig zu bewerten. Meist werden Filmen und fotograpfieren vom Veranstalter verboten. Da hilft auch nicht das selbstgeschossene Foto, denn das durftest Du während der Veranstaltung ja nicht machen. Das ganze kann recht tuer werden. Also Foto von der Homepage und ein nettes Antwortschreiben ...ausversehen in die Auswahl gerutscht..blabla.

Wenn die Rechnung dem Grunde und der Höhe stimmt, würde ich das ganze kurzfristig bezahlen (ohne Mahnkosten, ich gehe mal davon aus deine Angaben stimmen).

Ein Rechtsstreit macht nur die Anwälte reich und Kostet zusätzlich Deine Lebenszeit.
 
Kann der Herr mir also Mahngebühren berechnen( insgesamt knapp 400 €)

Nein!

Es sei denn er kann beweisen das die Briefe zugestellt werden sollten und die Annahme verweigert wurde!
Eine Nichtzustellbarkeit kann man dir nicht zum Vorwurf machen, denn er müsste spätestens nach dem ersten mal eine Adressfindung gemacht haben, um sicher zu stellen, das er auch den richtigen Adressaten hat.

Es wäre ja schön einfach wenn ich ein paar Rechnungen einfach an die falsche Adresse schicke und dem Kunden für jedes mal wenn das zurück kommt, Mahnungen aufs Auge drücke!

Was das Foto angeht, kann wohl nur ein Anwalt helfen!
 
Fotos von Veranstaltungen sind sehr Schwierig zu bewerten. Meist werden Filmen und fotograpfieren vom Veranstalter verboten. Da hilft auch nicht das selbstgeschossene Foto, denn das durftest Du während der Veranstaltung ja nicht machen. Das ganze kann recht tuer werden. Also Foto von der Homepage und ein nettes Antwortschreiben ...ausversehen in die Auswahl gerutscht..blabla.

Villeicht hilft hier ncoh die Ausgangssituation: wir waren mti diesem Geschäftspartner persönlich befreundet und per du. Auf der Veranstaltung auf der dieses Foto geschossen wurde, habe ich ihm geholfen, das alles aufzubauen und es eben fotografiert. Es war eine öffentliche Veranstaltung (Mainuferfest) und Fotos/Videoaufnahmen waren erlaubt.


Warum schickt er die nicht die Rechnung per Fax?
Gute Frage. Per Email hätte ja auch gereicht.

Zusätzlich ist es so, dass wir ihm lange hinterhergelaufen sind "Du bekommst noch Geld von uns, wann kannst du uns da die Rechnung fertig machen?" Es kam immer nur ein "Ja ich überleg mir da was und lass es euch wissen" Irgendwann ist das natürlich verebbt.

Es Sei Gesagt: Es geht um eine Pauschalrechnugn für 2010! Das Rechnungsdatum ist nun 17.9.2011...

Außerdem ist es so, dass meine zwei Mitgesellschafter ebenfalls für IHN gearbeitet haben und auch dort noch Geld aussteht. Hierzu wurden allerdings auch noch keine Rechnungen geschrieben, da wir das damit verrechnen wollten, wenn seine Rechnung kommt.
 
Metadaten in Fotos lassen sich zu leicht manipulieren als dass die vor Gericht als Beweis anerkannt würden. Jedoch ist praktisch jedes Bild einzigartig, d.h. wenn Du als einziger eine hochaufgelöste Version des Fotos vorlegen kannst (auf Deiner Website ist sicherlich eine verkleinerte Version ausgestellt, oder?), ist das ein gutes Indiz um Deine Urheberschaft an zu nehmen.

Mit dem "Recht am eigenen Bild" hat dies jedoch rein gar nichts zu tun, das ist eine andere Baustelle bei der es um die Person geht, die auf dem Bild abgebildet ist.

Falls Du ein Gutachten über das Bild brauchst, melde Dich bei mir ;)
 
Wenn es eine öffentliche Veranstaltung war, und du etwas fotografiert hast, dass so auch alle Besucher sehen konnten (also nicht in einem geschlossenen bereich oder so) sollte sich das erledigt haben.
Also ich bin mir ziemlich sicher, dass der Veranstalter solange er es nicht verbietet, kein Recht an deinem Foto hat!

Grüße
laddi
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal 'ne dumme Frage:
Es geht hier um Mahngebühren zwischen zwei Firmen ... und du fragst in nem Computerforum nach? Warum gehst du mit deinen Fragen nicht zum Anwalt? 'Ne Rechtsschutzversicherung sollte man in deinem Falle ja schon haben.
 
Na ja, eine Gewerberechtschutzversicherung ist extrem teuer. Nicht jedes mittelständische Unternehmen kann sich sowas leisten, erst recht keine Kleinunternehmer.
 
Zum Bild:

Bei einer Privaten Nutzung des Bildes dürfte es eher keine Probleme Bezüglich des Urheberrechtes geben. Nur bei einer Gewerblichen Nutzung sieht es meiner Meinung etwas anders aus.

1. Wenn ich Richtig gelesen habe, hast du den Stand dort mit auf gebaut und solltest per Verrechnung dafür bezahlt werden. Insbesondere wäre es wichtig, wurde das Bild während des Aufbaus, vor der Veranstaltung oder erst während des öffentlichen Teils aufgenommen. In den ersten beiden Fällen wäre es sehr wahrscheinlich, das die Nutzungsrechte bei deinem Auftraggeber liegen.

2. Da du den Stand/Boxenkonstruktionen auf genommen hast, kann es sein, das nicht nur dein Foto, sondern auch das Abgebildete Objekt eigene Rechte hat. Und die gehören dir nicht. Stichwort Verpackungskünstler Cristo.

3. Und insbesondere dürfte Punkt 2 auch deshalb zu tragen kommen, weil du das Bild nicht als Bericht, sondern als Hintergrundbild nutzt. Also nicht das Bild selbst, sondern gerade die Optische Wirkung des Abgebildeten Objektes.

Zu Zustellung/Briefkasten:

Wenn dein Privatname (z.B. Herr Max Zensai) nicht gleich Firmenname (z.B. Firma Max Zensai) ist, sondern z.B. Firma Rhein-Main-Gebiet, dann müßte der Firmenname auf alle Fälle auch Zusätzlich am Briefkasten stehen. Fehlt der Name in dem Fall, dann können Briefe nicht sicher Zugestellt werden.

Und wie schon geschrieben wurde, ein Brief gilt nicht nur bei Tatsächlicher Zustellung als Zugestellt, sondern auch beim Versuch dies zu vereiteln. Und hier gibt es nicht nur die Annahmeverweigerung, sondern auch z.B. das Zukleben eines Briefkastens, das Entfernen eines Briefkastens oder wie bei dir das Weglassen des/der Empfängernamen auf dem Briefkasten. Alles das zählt als versuchte Annahmevereitlung.

Und das andere Briefe zugestellt wurden, kann Möglicherweise auch daran liegen, das diese Firma nicht per Deutscher Post, sondern über einen der Privaten Anbieter versucht den Brief zu Zustellen. Und die wissen vermutlich nicht das der Briefkasten nicht nur für dich, sondern auch für eine Firma ist.

Zusätzlich müßte man noch genau Prüfen was Ihr Bezüglich der Bezahlung genau vereinbart habt. Denn im Einzellfall kann eine Zahlung auch schon ohne Rechnung oder Mahnung Fällig sein. Insbesondere wenn bei Auftragserteilung Summe und Zahlungstermin schon vereinbart wurden.
 
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