Rechtliche Frage zur Garantie/Gewährleistung

Dr.Death

Rear Admiral
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Feb. 2002
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Rechtliche Frage zur Garantie – Wichtig!

Hallo!

Mich interessiert, ob ein Händler, bei dem ich eine Ware gekauft habe, die innerhalb der Garantiezeit einen Defekt aufweist, dazu verpflichtet ist, die Ware entweder

- auszutauschen
- anzunehmen um sie einzuschicken
- oder der Geräteaustausch von mir als Kunde über den Hersteller abgewickelt werden muss und Händler außen vor bleiben darf.

Konkret geht es um einen DVD Player, der Gestern seinen Dienst eingestellt hat und auf den ich noch Garantie habe. Am Liebsten, weil ich mit dem Gerät sowieso nicht sehr zufrieden war, würde ich den abgeben um mein Geld wieder zu bekommen.

Falls sich der Händler darauf nicht einlassen will, möchte ich ihn wenigstens dazu bringen, dass er mir die Versandkosten etc. übernimmt, indem er für den Transport zum Hersteller (und damit die Kosten des Austauschs) übernimmt.


Ich wäre Euch echt sehr dankbar, wenn Ihr mir dazu Infos geben könntet – am Besten mit Link, oder gar § Verweis.


THX!!!

Der Death
 
Na, falls Du auf die 6 Monats Frist anspielst, muß ich Dich enttäuschen.

Den Player hab ich Weihnachten 2001 gekauft. Das ist aber - meines Wissens - nicht relevant, da ja für Ware aus diesem Zeitraum auch noch das alte Garantierecht gilt, oder?

Auf jeden Fall hab ich von 24 Monaten Garantie fast 23 aufgebraucht - hoffe das hilft.
 
das geld wird er dir sicherlich nicht dafür wiedergeben. :rolleyes:
2001 galt ja noch die garantieregelung mit den 6 monaten, oder nicht?
naja, wie auch immer, nach diesem zeitraum kann und wird er dich aber in jedem fall an den hersteller verweisen, da ja falls vorhanden 2 jahre herstellergewährleistung gelten, und der händler nix mehr damit am hut hat. aber der hersteller wird das teil sicherlich auch nicht mehr reparieren, da zu alt, von daher hast du doch gute chancen auf einen neuen player! :)
 
Hmm, das ist die Unterscheidung zwischen Hersteller- und Händlergarantie.

Ein Beispiel: Ich hab meinen Monitor bei einer Supermarktkette gekauft. Nu stand im Prospekt ausrücklich "3 Jahre Herstellergarantie". So weit so gut. Auf der Quittung stand damals noch, dass der Händler nur ein Jahr Garantie gibt. Falls also nach 13 Monaten ein defekt auftritt, muss ich zum Hersteller.

Bei meinem Player stand im Prospekt nix von Herstellergarantie - damals, im Jahr 01, war es aber auch durchaus üblich vom Händler 2 Jahre Garantie zu bekommen.

Verpflichtet sich der Händler dadurch nicht, selbst mit dem Hersteller in Kontakt zu treten...
 
nene, das waren damals auch keine 2 jahre händlergarantie, sondern herstellergarantie! aber es macht für dich eh keinen großen unterschied. ob du das teil nun zum hersteller sendest, oder der händler.
wie gesagt, das geld wirst du sicherlich sowieso nicht wiederbekommen. das wäre ja auch nicht gerade verhältnismässig. ;)
 
" Am Liebsten, weil ich mit dem Gerät sowieso nicht sehr zufrieden war, würde ich den abgeben um mein Geld wieder zu bekommen. "

Das kannste meistens sowieso vergessen, weil das die Entscheidung des Händlers ist, ob er das Geld zurück gibt oder nicht. Bei Vobis geben die dir sicher niemals Geld wieder, du kannst dir höchstens n neues Produkt aussuchen, was in der selben Preisklasse liegt und den rest bekommste dann zurück / musst draufzahlen.
 
Tja, ich bin da auch eher pessimistisch. Es reicht ja schon, wenn die gröbsten Mängel am Gerät behoben werden, und ich das Ding nicht einschicken muss, sondern, wie es sich eigentlich gehört, sich der Händler damit an den Hersteller wendet.

Schließlich haftet der Händler für das Produkt - ich als Kunde habe mit dem Händler (in diesem Fall Aldi) einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Hersteller geht mich gar nix an. DER hat nämlich einen Vertrag mit dem Händler.

So ist das ja auch mit z.B. defekten DVDs. Da rennt ihr ja auch nicht direkt zu PHE sondern eben zum Händler, womit ihr den Vetrag gemacht hat.
 
Da Du den Vertrag mit dem Händler geschlossen hast, er aber nur 6 Monate Garantie gegeben hat, bist Du derjenige, der den Anspruch geltend machen muß. Auch wenn der Händler 24 Monate Gewährleistung gegeben hat, mußt Du immer noch nachweisen, dass der Fehler bereits bei der Übergabe des Gerätes vorhanden war. Da Du das Gerät aber bereits 23 Monate benutzt hast, wird es Dir schwer fallen, dies nachzuweisen. Wenn der Hersteller dazu noch im Ausland seinen Sitz hat, hast Du auch noch die Ar***karte gezogen, da in anderen Ländern ausserhalb der EG andere Regeln herrschen. Geld zurück gibt es erst, wenn nach einer gewissen Nachbesserung der Fehler nicht behoben wird. Erst nach der 3.ten Reparatur kannst Du von dem Kaufvertrag zurücktreten und der Händler müsste Dir den Kaufpreis erstatten, aber nicht der Hersteller. Da der Händler aber nicht mehr in seiner Regresspflicht ist, hast Du Pech.
Leider kann ich Dir nur Links zum neuen Verbraucherrecht geben.
http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/faqkauf.html
http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/faqumtausch.html
 
So, war heute mal da. Man will mir also nicht mein Geld zurückgeben (wie erwartet), verweist mich aber an die Service Adresse, eine scheinbar deutsche Niederlassung des Herstellers.

Nun, einige der Mängel waren bereits bei Übergabe des Gerätes (z.B. DTS Ton Aussetzer, die auf einen Fehler der Firmware zurückzuführen sind) - andere natürlich nicht.

Ich werd jetzt einfach mal morgen da anrufen und mich schlau machen. Im schlimmsten Fall setz ich 7€ in den Sand für den Versand - so ist der Player nämlich ziemlich nutzlos - verschlimmern kanns sich kaum mehr...
 
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