Rechtliches Problem wegen Umbau

Blade1988

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hi leute

ich hab mal ne frage? und zwar haben sich meine eltern ein haus gefkauft. das haus war zu einem teil altbau und die andere hälfte (war eine alte scheune) wurde vom vorbesitzer zu wohnraum umgebaut, so und ein teil der alten scheune war noch nicht umgebaut, da waren noch ca 80 m² zu verfügung. so meine eltern haben das haus über die bank gekauft, die bank hat meinen eltern versicher das alles okey sei!! so dann sind meien eltern eingezogen und sie haben sich dann nach ein paar monaten entschieden den restlich ungenützten raum ach noch auzubauen. meine mutter ist dann zum bauamt und wollte eien genehmigung für die fenster einholen, dann wurde ihr mitgeteil das sie dafür keine genehmigung braucht. aber was dann noch rauskam ist das der vorbesitzer den kompletten umbau der alten scheue nicht hat genehmigen lassen? jetzt kommt die eigentliche frage? wie kann es sein das die bank einem ein haus verkauft ( komplett mit dem umbau) obwohl der umbau nicht genehmigt wurde ?
Kann man da rechtlcih was gegen die bank machen ?

lg blade
 
Blade1988 schrieb:
wie kann es sein das die bank einem ein haus verkauft ( komplett mit dem umbau) obwohl der umbau nicht genehmigt wurde ?
Kann man da rechtlcih was gegen die bank machen?

Warum willst du etwas gegen die Bank unternehmen? Braucht ihr noch Geld für den Umbau? :D

Die erste Frage ist, ob ein Umbau überhaupt genehmigungspflichtig ist. Das ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern auch noch vom Objekt und der individuellen Einschätzung der zuständigen Behörden (Bauamt, Denkmalschutz, Feuerwehr) abhängig.

Der nächste Punkt ist: Sollte eine Genehmigungspflicht bestehen und die Bank in der Lage gewesen sein, dies zu wissen, könnt ihr klagen, so es denn euer Interesse ist (das Bauamt stellt Forderungen bezüglich des bereits ausgeführten Umbaus etc.). Aber stellt euch auf einen langwierigen Prozeß mit sehr geringen Erfolgsaussichten ein (dazu dann am besten einmal einen Anwalt vor Ort befragen, der dann auch die Vertretung vor Gericht übernehmen soll).
Die Bank kann z.B. angeben, vom Vorbesitzer über Art und Umfang des Um- / Ausbaus sowie dessen Genehmigung getäuscht worden zu sein. Und so wie ihr nur durch Zufall darüber gestolpert seid, kann man auch der Bank bei reinem Kauf und Wiederverkauf nicht vorwerfen, Euch vorsätzlich getäuscht zu haben.
Und immer daran denken: Kommt es zum Äußersten, wird der Kaufvertrag unwirksam und ihr zieht wieder aus.
 
Ich kann Tunguska nur heftigst beipflichten: Das Baurecht ist in jedem Bundesland individuell geregelt. Das Bundesbaugesetz gibt nur Rahmenrichtlinien vor.
Wenn ihr euch einen Rechtsanwalt suchen wollt, dann keinen Wald-und Wiesen-Anwalt, sondern einen Spezialisten für Baurecht, der möglichst auch die örtlichen Gepflogenheiten eures zuständigen Bauamtes kennt.
Grund: Das Baurecht strotzt nur so vor Ermessensentscheidungen der Sachbearbeiter in den Bauämtern.
 
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