M
Melkanador
Gast
Hi,
vorab: mir ist klar, dass ich hier keine Rechtsberatung zum Thema erhalte, sondern nur private Meinungen.
Mich stört es, dass mein Briefkasten, trotz deutlich erkennbarem keine-Werbung-Aufklebers zahlreiche Flyer und andere Werbesendungen erhalte.
Nun habe ich mir gedacht, dass ich folgendes mache, um meinen Papiermüll zu reduzieren:
1. Die entsprechenden Unternehmen schriftlich kontaktieren und einfordern mit keine Werbung, solange keine Werbeerlaubnis vorhanden ist, zukommen zu lassen. Hierbei noch ein Hinweis, auf weitere rechtliche Schritte. Natrülich mit angemessener Frist (4 Wochen).
2. Wenn dann erneut Werbung von bereits angeschriebenen Unternehmen kommt, mittels Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung an die Unternehmen reagieren und im Wiederholungsfall Schadensersatz fordern.
Hierzu würde mich folgendes interessieren, bevor ich Geld in einen Anwalt investiere:
a) Bin ich berechtigt eine Unterlassungserklärung nebst Schadensersatzforderung im Wiederholungsfall zu verlangen?
b) Kann ich die Kosten der Unterlassungserklärung vom Verursacher zahlen lassen?
vorab: mir ist klar, dass ich hier keine Rechtsberatung zum Thema erhalte, sondern nur private Meinungen.
Mich stört es, dass mein Briefkasten, trotz deutlich erkennbarem keine-Werbung-Aufklebers zahlreiche Flyer und andere Werbesendungen erhalte.
Nun habe ich mir gedacht, dass ich folgendes mache, um meinen Papiermüll zu reduzieren:
1. Die entsprechenden Unternehmen schriftlich kontaktieren und einfordern mit keine Werbung, solange keine Werbeerlaubnis vorhanden ist, zukommen zu lassen. Hierbei noch ein Hinweis, auf weitere rechtliche Schritte. Natrülich mit angemessener Frist (4 Wochen).
2. Wenn dann erneut Werbung von bereits angeschriebenen Unternehmen kommt, mittels Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung an die Unternehmen reagieren und im Wiederholungsfall Schadensersatz fordern.
Hierzu würde mich folgendes interessieren, bevor ich Geld in einen Anwalt investiere:
a) Bin ich berechtigt eine Unterlassungserklärung nebst Schadensersatzforderung im Wiederholungsfall zu verlangen?
b) Kann ich die Kosten der Unterlassungserklärung vom Verursacher zahlen lassen?