Rechtsfrage Grundstücksverkauf / Erschließungskosten

resurrection

Lieutenant
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Aug. 2001
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849
Hallo zusammen,

ich habe eine Rechtsfrage - auch wenn ich weiß dass hier natürlich keine verbindliche bzw. unbedingt richtige Antwort bekomme. Meinen Notar werde ich ggf. noch aufsuchen.

Ich habe vor ca. einem Jahr ein "eingetragenes ungebautes" Grundstück verkauft mit den folgenden Bedingungen verkauft:
-Der Übergang von Besitz, Nutzen und Rechten, Gefahren und Lasten erfolgt mit Wirkung vom heutigen Tage.
-Mängelgewähransprüche jedweder Art werden ausgeschlossen
-Der Übergang erfolgt frei von Rechten Dritter aller Art
-Anlieger- und Erschließungskosten sind bezahlt, öffentliche Abgaben nicht rückständig.

Zustand/Ausbau der Erschließung war nicht weiter definiert / Unterlagen darüber aber komplett übergeben.

Jetzt stellt sich heraus, dass die Stadt noch gut 2.000€ Erschließungskosten verlangt (Rohre, etc. waren zwar verlegt, mussten aber wohl noch endgültig angeschlossen werden).
Der Käufer "fragt" nun ob ich die Kosten übernehme.

Jetzt Frage ich mich: Muss ich das oder nicht? Die Rechnung ging an den jetzigen Besitzer...aber im Vertrag steht halt der Satz "Erschließungskosten sind bezahlt" ?!

What do you think?

Gruß
 
Meinen Notar werde ich ggf. noch aufsuchen
Ich würde mich erst mal an "neutraler Stelle" informieren, also anderer Anwalt/Notar, ggf. auch einschlägiges Jura-Forum.

Und dort den genauen Wortlaut der "Anlieger- und Erschließungskosten"-Regelung in dem KV widergeben zusammen mit exakten Datumsangaben: Tag des KV-Abschlusses, Tag des wirtschaftlichen Übergangs, ...
 
Nicht juristische Antwort:
Laut Vertrag hast du ein Grundstück verkauft und ausdrücklich erwähnt, dass die Erschließungskosten bezahlt sind. Wenn doch welche offen sind, musst du diese tragen.

Nun kannst du:
1. diese komplett selbst bezahlen und fertig
2. einen Rechtsstreit anfangen ...
3. evtl. mit dem Käufer eine Teilung der Kosten nachverhandeln

Ich würde dir zum zahlen raten. Du bist das Grundstück los und hast hierfür einen entsprechenden Kaufpreis erhalten. Warum also wegen 2.000 € noch böses Blut anzetteln?

ok?
 
Servus,

danke erst erst mal. Böses Blut gibt´s hier nicht - für mich war das Thema gedanklich einfach abgehakt und war davon ausgegangen dass alles erledigt ist ... zumal ich einst schon einen Haufen Erschließungskosten blechen konnte. Das Geld ist für mich nicht wenig und will halt nur nicht "einfach so" zahlen.

Werde mich nun noch mal kurz an anderere Stelle vergewissern und wohl in den sauren Apfel beissen.

Danke für die Meinungen bis hier hin...
 
Die Antwort aus #3 ist vermutlich fachlich falsch.

Bitte frage den Notar, welcher den Kaufvertrag gemacht hat. Dieser gibt dir in der Regel kostenlos Auskunft zum konkreten Sachverhalt.
Üblicherweise werden die Kaufverträge so abgefasst, dass alle Erschließungskosten mit Rechnungslegung bis zum Notartermin Grundstücksverkauf mit dem Kaufpreis abgegolten sind und alle nachträglich eingehenden Erschließungsrechnungen der Käufer zu tragen hat, da der Verkäufer ja auch deren Höhe meist nicht kennt. Manchmal findet sich auch noch ein Satz im Kaufvertrag, dass dem Verkäufer von weiteren nahen Erschließungskosten nichts bekannt ist.

Da Gemeinden auch noch 10 Jahre rückwirkend Erschließungskosten verlangen können, von denen sie ursprünglich gar nicht vorhatten zu erheben, ist dies eine Absicherung für den Verkäufer.
 
Danke ThomasK_7 - habe mir einen Termin beim Notar geben lassen.
Mir kommt das auch ein wenig spanisch vor ... wenn´s so ist, dann ist´s halt so. Aber das will ich auch genau wissen.

Ich melde mich noch mal wenn´s vom Notar geklärt wurde.

Gruß
 
@ Thomas
Deshalb stand gleich am Anfang - nicht juristische Antwort ... damit weiß dann jeder, dass man sich lieber doch richtige Rechtsberatung einholen sollte. ;)
 
Servus zusammen,

war kurz beim Notar um mir seine Meinung anzuhören:

Der Satz im Vertrag beudeudet lediglich, dass alle bis dahin angefallenen Eerschließungskosten bezahlt sind und nichts mehr offen ist.

In der Zahlungspflicht ist der Käufer. Ausnahmen könnten allerhöchsten vor dem Verkauf verrichtete Arbeiten sein, die erst nach Verkauf von der Stadt in Rechnung gestellt wurden.

Ich bin also rechtlich nicht in der Pflicht. Wir haben uns aber auf eine 50/50 Zahlung geeinigt - des Friedens Willen :cool_alt:

Gruß
 
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