resurrection
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2001
- Beiträge
- 849
Hallo zusammen,
ich habe eine Rechtsfrage - auch wenn ich weiß dass hier natürlich keine verbindliche bzw. unbedingt richtige Antwort bekomme. Meinen Notar werde ich ggf. noch aufsuchen.
Ich habe vor ca. einem Jahr ein "eingetragenes ungebautes" Grundstück verkauft mit den folgenden Bedingungen verkauft:
-Der Übergang von Besitz, Nutzen und Rechten, Gefahren und Lasten erfolgt mit Wirkung vom heutigen Tage.
-Mängelgewähransprüche jedweder Art werden ausgeschlossen
-Der Übergang erfolgt frei von Rechten Dritter aller Art
-Anlieger- und Erschließungskosten sind bezahlt, öffentliche Abgaben nicht rückständig.
Zustand/Ausbau der Erschließung war nicht weiter definiert / Unterlagen darüber aber komplett übergeben.
Jetzt stellt sich heraus, dass die Stadt noch gut 2.000€ Erschließungskosten verlangt (Rohre, etc. waren zwar verlegt, mussten aber wohl noch endgültig angeschlossen werden).
Der Käufer "fragt" nun ob ich die Kosten übernehme.
Jetzt Frage ich mich: Muss ich das oder nicht? Die Rechnung ging an den jetzigen Besitzer...aber im Vertrag steht halt der Satz "Erschließungskosten sind bezahlt" ?!
What do you think?
Gruß
ich habe eine Rechtsfrage - auch wenn ich weiß dass hier natürlich keine verbindliche bzw. unbedingt richtige Antwort bekomme. Meinen Notar werde ich ggf. noch aufsuchen.
Ich habe vor ca. einem Jahr ein "eingetragenes ungebautes" Grundstück verkauft mit den folgenden Bedingungen verkauft:
-Der Übergang von Besitz, Nutzen und Rechten, Gefahren und Lasten erfolgt mit Wirkung vom heutigen Tage.
-Mängelgewähransprüche jedweder Art werden ausgeschlossen
-Der Übergang erfolgt frei von Rechten Dritter aller Art
-Anlieger- und Erschließungskosten sind bezahlt, öffentliche Abgaben nicht rückständig.
Zustand/Ausbau der Erschließung war nicht weiter definiert / Unterlagen darüber aber komplett übergeben.
Jetzt stellt sich heraus, dass die Stadt noch gut 2.000€ Erschließungskosten verlangt (Rohre, etc. waren zwar verlegt, mussten aber wohl noch endgültig angeschlossen werden).
Der Käufer "fragt" nun ob ich die Kosten übernehme.
Jetzt Frage ich mich: Muss ich das oder nicht? Die Rechnung ging an den jetzigen Besitzer...aber im Vertrag steht halt der Satz "Erschließungskosten sind bezahlt" ?!
What do you think?
Gruß