Rechtsgültige und sichere Sendungs-/Abgabearten

nedim89

Lt. Commander
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Hallo,

da sich die Gesetze ständig ins positive oder negative ändern, wollte ich die aktuelle Rechtsgültigkeit (bspw. bei einer Kündigung) einer E-Mail herausfinden. Zuletzt habe ich gelesen, dass eine E-Mail mit digitaler Signatur rechtskräftig sein kann.

Empfohlen werden meistens Einschreiben mit Rückschein, jedoch finde ich das nicht die beste Methode bspw. bei einer Kündigung; denn diese Art ist teuer und unsicher. Ist ja nicht ungewöhnlich, dass Briefe nicht ankommen oder verschwinden.

Da finde ich die Fax-Kündigung um einiges besser, weil man einen handfesten Beweis (sofern Sendebestätigung aufgehoben wird) hat, und kostenlos bis kostengünstig ist (+ Umwelt wird geschont - Kuvert, Papier und Briefmarke entfällt).

Heute habe ich von einem Versicherer-Anwalt mitbekommen, dass es zwei gute Methoden bspw. bei Übergabe eines Dokuments in der Nähe gibt:

1. Bei Abgabe des Dokuments, eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift (inkl. Kopie des Dokuments) ausstellen lassen.
oder
2. Eine zweite Anfertigung (bzw. Kopie) des entsprechenden Dokuments ausstellen.
2.1 Das Original (oder die Kopie) liest ein Zeuge (über 18 und psychisch gesund) durch, tut sie in Kuvert und wirft es in der Gegenwärtigkeit der beteiligten Person in den "Ziel"-Briefkasten ein.
2.2 Die Kopie wird hingegen vom Zeugen bestätigt, unterschrieben und gut aufgehoben.

Danke für alle Antworten.

MfG
 
Danke für alle Antworten.
Du hast Dir die Fragen doch bereits selbst beantwortet.
Empfohlen werden meistens Einschreiben mit Rückschein, jedoch finde ich das nicht die beste Methode bspw. bei einer Kündigung; denn diese Art ist teuer und unsicher. Ist ja nicht ungewöhnlich, dass Briefe nicht ankommen oder verschwinden.
Das Einschreibben mit Rückantwortschein verschwinden sollen, ist mir noch nicht untergekommen und davon höre ich auch zum ersten Mal.
 
Es geht mehr um den ersten Absatz und wollte durch diesen post auch einen Meinungs- bzw. Erfahrungsaustausch erzeugen.

edit: es geht nicht um die Art der Sendung, sondern mehr um den Inhalt, meinte der Anwalt.
 
Wer etwas sicher zustellen lassen will inkl. Inhalt/Sicherheit der muss mit mehr Aufwand/Kosten rechnen. Besonders da du den Gegebüber nicht zur Unterschrift zwingen kannst bzw. zur Annahme. Zeugen sind niemals verkehrt, allerdings entscheidet im Zweifel der Richter über Glaubwürdigkeit. Eine sichere Möglichkeit ist per Gerichtsvollzieher zuzusenden, kostet aber eben.
 
Es können doch alle Sendungsarten durch Fax abgedeckt werden?

Und wie schaut es bei E-Mail mit digitaler Signatur aus?
 
Hab im Web jetzt mich intensiver damit beschäftigt und muss feststellen, dass die Gerichtsvollzieher-Methode die beste ist ;D

Bringt aber nichts bei Arbeitnehmern die sich Krank melden. Da sind ja die Rahmenbedingungen so eng, dass der Arbeitgeber um ein vielfaches mehr Argumentationsfreiheit hat als der AN. Zwischen 8 und 9 Uhr anrufen und so ähnliche Geschichten. Anruf hat ja in Sachen Beweis kaum Relevanz. Natürlich kann man auch vor dem Arztgang auch persönlich hingehen, ob sie das jedoch quittieren, wäre die andere Seite des Medaillons. Hier wäre vielleicht meine o.g. Methode mit Zeuge(n) die beste.

Aber wie du schon sagst, der Richter entscheidet. Trotz dessen sollte man die best möglichen Kriterien ausschöpfen.
 
Eine Krankmeldung ist ja wohl keine Sendung die einer rechtsgültigen Zustellung bedarf. Es reicht wenn man den Vorgesetzten davon telefonisch informiert, Notfalls kann es es Frau oder Mutter/Vater machen, dann hat man auch sofort einen Zeugen. Da man im Normalfall erst nach 3 Tagen eine ärtzliche Bescheinigung haben muss, ist eine förmliche Zustellung auch nicht notwendig. Oder hast Du schon mal einen Gerichtsvollzieher gesehen, der eine Krankmeldung zustellt, ich nicht?
 
Das mit dem Anrufen einer anderen Person ist soweit in Ordnung, aber ich hab schon gehört, dass Atteste auch schon verschwunden sind, so lustig wie sich das anhört. Firmenname möchte ich hier jetzt nicht unbedingt nennen :D
 
Hat der Arzt die Atteste weggeworfen oder wie können diese verschwinden, ein Durchschlag der Krankmeldung geht doch auch noch zur Krankenkasse, also was soll das Gerede. Du verwechselst da glaube ich einige Dinge und weisst gar nicht wofür man "Rechtsgültige und sichere Sendungs-/Abgabearten" benötigt, da gehört eine stinknormale Krankmeldung/AU sicherlich nicht zu.
 
Ich kenne persönlich Leute die abgemahnt wurden, weil sie angeblich nie ein Attest abgegeben haben. Es geht praktisch nicht ums Attest, sondern um die Abgabe. Firma hat dann einfach behauptet, dass sie nie was erhalten haben.
 
Dann sollen die Leute zum Arbeitsgericht gehen und die Abmahnung anfechten, dann wirst du ja sehen ob es reicht die AU per Post zu versenden. Nun ist es mittlerweile auch schon ein Attest und keine AU mehr, weisst Du denn noch wie die Frage von Dir lautete?
da sich die Gesetze ständig ins positive oder negative ändern, wollte ich die aktuelle Rechtsgültigkeit (bspw. bei einer Kündigung) einer E-Mail herausfinden.
Eine AU Bescheinigung kann man nicht per Email versenden, da das Original beim Arbeitgeber und davon der Durchschlag zur Krankenkasse geht, im ORIGINAL. Nix per Fax oder Mail.
 
Das ist mir bewusst, es ging mehr um das "Bescheidsagen" per E-Mail, dass man nicht zur Arbeit kommen kann, nicht ums Attest. Klar muss das Attest dem AG im Original vorliegen.
 
vorgeschrieben ist nur, dass der Arbeitgeber umgehend und rechtzeitig informiert werden muss.
Wenn um 8 Uhr Arbeitsbeginn ist und man erst um 11 Uhr auf den Trichter kommt, dass man ja mal Info geben könnte, ist man seine Pflichten nicht nachgekommen.

Auch eine AU entbindet nicht von der Pflicht, den AG zu informieren - unverzüglich (d.h. one schuldhaftes Zögern)

Und wieder ein Thread aus dem großen Buch "Was der Rest der Menschheit als normal erachtet" :rolleyes:
 
Vermutlich gibt es hier bereits Spannungen am Arbeitsplatz, so dass die Frage aus Nehims Sicht nicht ganz unberechtigt ist.
 
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