[Rechtslage] KabelBW berechnet Hardware im nachhinein nach mehreren Jahren

Grape23

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Hallo Leute,

ich wollte mich einmal informieren über meine Rechtslage und ob KabelBW das überhaupt darf?

2008 haben wir einen Vertrag bei KabelBW abgeschlossen und damals das ISDN Paket bestellt aufgrund eigener Dummheit so darf man das ruhig sagen, konnten wir das nicht realisieren, da wir keine ISDN-Telefone hatten. Anschließend änderten wir den Vertrag und bekamen ein neues Modem, soweit ich mich noch erinnere kam sogar ein Techniker und tauschte dies aus und nahm die gesamte Anlage mit sprich Modem und ISDN-Anlage.

Vor ca. 4 Wochen bekamen wir Post von KabelBW und in dem Schreiben geht es über die oben genannte Hardware. Wir haben diese Hardware nicht mehr und haben das auch dem Support geschildert am Telefon der aber anscheinend zu Inkompetent ist sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Darüber hinaus warte ich schon seit mehr als 7 Tagen auf eine Antwort von KabelBW, solange ist es nämlich schon her als ich eine E-Mail geschrieben hatte. Für einen Internetprovider ist dieses Verhalten mehr als peinlich.

Meine Frage darf KabelBW über so einen langen Zeitraum eigentlich das Geld noch berechnen es sind ja immerhin schon mehr als 5 Jahre vergangen?

Vielen Dank schon einmal ;)
 
Klärs mit dem Kundenservice am Telefon, die sehen in deinem Profil die Abschaltung der alten Box und können die Seriennummer auch zurückverfolgen.

Aber ja die berechnen eine Gebühr für nicht abgegebene Mietgeräte um den Schwarzmarkt mit den Geräte zu reduzieren und das ist rechtens. Es steht immerhin in deinem Vertrag, das bei Vertragsende (egal wie lang verlängert) die Geräte welche Eigentum deines Providers sind, wieder zurück gegeben werden müssen.

Denke in deinem Fall ist da aber nur was untergegangen, klärs halt mit dem Support.

Außerdem brauchst du nicht zwangsläufig nen ISDN Telefon, ganz normale Analoge gehen auch, sind sogar einfacher zu nutzen da keine große Einrichtung.
 
..ich weiß nur das Rechnungen verjähren können, nach 5 Jahren.Aber ob die genaue 5 Jahresfrist schon um ist, musst du rausbekommen.:(
 
Falsch. Forderungen verjähren nach 3 Jahren (regelmäßige Verjährung). Es sei denn, die Verjährung wurde per Mahnbescheid oder Klage unterbrochen.
5 Jahre alte Forderungen kann man getrost zu den Akten legen.
 
Wir sind ja noch im Vertragsverhältnis mit KabelBW wie gesagt mit dem Kundensupport habe ich telefoniert und er stellt sich quer und behauptet ich hätte ein Beleg haben müssen.

Ich habe aber keinen Beleg bekommen vom Techniker bzw. bin ich als Privatperson überhaupt nicht dazu verpflichtet Belege über solch eine Dauer aufzubewaren.

Es handelt sich hier um 80€ das ist nicht gerade wenig und anscheinend konnte der Support das nicht einsehen, darauf stellte ich die Frage, ob sie so etwas nicht dokumentieren die Frau verneinte die Antwort.

Wie sollte man in so einer Lage am besten vorgehen mit dem Kundesupport zu telefonieren bringt aus meiner Sicht nicht viel..
 
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