Registrar vs. Registrar?

the.expert

Lieutenant
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Jan. 2008
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892
Hey,
es geht um eine Pre-Sale Aktion der neuen .TLD's. Ich habe vor Monaten bei United Internet ein paar Domains vorregistriert und möchte die selben jetzt jedoch bei einem anderen Hoster auch vorregistrieren. Bei UD war das so, dass sie das Geld erst abbuchen, bei erfolgreicher Erteilung der Domain. Bei dem anderen Hoster steht nichts davon.

1. Soll ich bei beiden die selbe registrieren um Konkurrenten auszuschalten?
2. Kann mir einer der Registrare dafür ein Strafgeld auferlegen? Ich gebe ja bei beiden ein verbindlichen Kauf an.
 
1. Du kaufst keine Domain, sondern registrierst Dich als Inhaber des Namens. Gehören tut Dir da nichts, sondern Du besitzt lediglich die Domain-Namensrechte.
2. Eine Vorregistrierung kann gar kein verbindlicher Kauf sein, denn der Hoster kann Dir nicht garantieren, ob Du die Domain auch tatsächlich bekommst.
3. Genauso wenig hast Du bei Vorreservierung ein Recht auf einen Domainnamen, denn es können tausende andere User vor Dir den gleichen Namen "vorreserviert" haben. Wer zuerst kommt, der malt zuerst (abgesehen von diversen marken- und namensrechtlichen Dingen, die separat auf anderen Ebenen ausgefochten werden können).

Demzufolge kannst Du die Domain bei so vielen Hostern vorbestellen, wie Du willst. Die Hoster, welche die Domain nicht ergattern konnten, werden Dir einfach eine Mail über den Misserfolg der Registrierung senden.
 
Okay, genau das, was ich mir vorgestellt haben! Vielen Dank! :)

Mache mir nur Gedanke, ob die den Betrag jetzt schon von meiner Kreditkarte abbuchen, oder erst wie United Domains, bei Erfolg.
 
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