Firestorm-
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2006
- Beiträge
- 2.015
Tag Leute,
ich hab da mal ne Frage und hoffe dass ihr mir weiter helfen könnt. Folgende Ausgangsituation:
Nach einer Ehescheidung erfolgt nach dem Antrag der Scheidung der Rentenausgleich, soweit ich weiss, automatisch, sofern man nicht mit beidseitigem Einverständnis davon absieht.
Gehen wir jetzt aber von dem Fall aus dass eine Scheidung nur durch eine nachweisliche räumliche Trennung erfolgt ist, d.h. kein gerichtliches Verfahren den Scheidungsfall mit klar abgesteckten Urteilen unterstützt hat. Soweit mir das Gesetzt bekannt ist, wird man ohne diesen Scheidungsantrag nicht rechtskräfitg geschieden.
Nun meine Frage: Wie wird der Rentenausgleich berechnet? - Bis zu dem Zeitpunkt ab dem die räumliche Trennung erfolgt ist oder erst beispielsweise 10 Jahre später, wenn der Rentenausgleichsantrag eingereicht wird?
Ich weiss mein Problem ist sehr juristisch... Hoffe aber trotzdem auf zahlreiche Antworten!
MfG Fire
ich hab da mal ne Frage und hoffe dass ihr mir weiter helfen könnt. Folgende Ausgangsituation:
Nach einer Ehescheidung erfolgt nach dem Antrag der Scheidung der Rentenausgleich, soweit ich weiss, automatisch, sofern man nicht mit beidseitigem Einverständnis davon absieht.
Gehen wir jetzt aber von dem Fall aus dass eine Scheidung nur durch eine nachweisliche räumliche Trennung erfolgt ist, d.h. kein gerichtliches Verfahren den Scheidungsfall mit klar abgesteckten Urteilen unterstützt hat. Soweit mir das Gesetzt bekannt ist, wird man ohne diesen Scheidungsantrag nicht rechtskräfitg geschieden.
Nun meine Frage: Wie wird der Rentenausgleich berechnet? - Bis zu dem Zeitpunkt ab dem die räumliche Trennung erfolgt ist oder erst beispielsweise 10 Jahre später, wenn der Rentenausgleichsantrag eingereicht wird?
Ich weiss mein Problem ist sehr juristisch... Hoffe aber trotzdem auf zahlreiche Antworten!
MfG Fire