Router bei Vodafone kostenpflichtig ohne Info? Was nun?

MrTony

Lieutenant
Registriert
Feb. 2015
Beiträge
583
Hallo zusammen.

Folgendes Problem. Ich hatte seit 2018 einen Vertrag Internet/Telefon 50 Mbit bei Vodafone. 2019 bin ich dann umgezogen und habe das auch Vodafone so mitgeteilt, habe alle nötigen Infos Termin etc. per Mail bekommen. Was außerdem kam, war ein neuer Router. Vorher hatte ich eine Easy Box, dann kam eine Fritzbox.

Mir ist dann schon öfter aufgefallen, dass die Abbuchungen etwas höher waren als die eigentlich anfallenden 39.99. Allerdings dachte ich immer ich, oder meine Frau etc. hätten evtl einfach vom Festnetz mal auf Mobilnummer angerufen etc. Heute war mir das bei der neuen Rechnung aber wieder aufgefallen und da habe ich mal nachgeforscht bei Vodafone. Anscheinend ist die Fritzbox, die man mir zugesendet hat (und die ich nicht mal benutze, da ich mit der Easy Box zufrieden war) kostenpflichtig. Darauf wurde ich damals beim Umzug nicht hingewiesen und habe sicher auch diesbezüglich nichts unterschrieben/ausgefüllt/online vereinbart oder am Telefon einer kostenpflichtigen Miete zugestimmt. Es hieß, soweit ich mich erinnere, nur, dass der Vertrag dann 39,99 kostet und ich eine Fritzbox erhalte.

Ich habe darauf hin mal bei Vodafone nachgefragt wann ich diese neue Miete denn abgeschlossen hätte. Da wurde mir nur gesagt, ich hätte doch den Umzug beauftragt und das Gerät angenommen und hätte die Rechnungen ja auch bezahlt. Das man das hätte früher merken können - von mir aus. Aber einen Nachweis über einen Abschluss eines kostenpflichtigen Mietvertrages konnte man mir nicht erbringen.


Hat jemand einen Tipp?
 
Die Fritzbox ist Teil der Komfort-Option. Hast du die ggf. dazugebucht?
 
dass du die rechnungen bezahlt hast, ist ein schwaches argument, wenn man bedenkt, dass die beträge per lastschrift abgebucht wurden.

sollen sie dir doch erstmal beweisen, dass ein mietvertrag über das gerät vorliegt.
 
So geht das nicht, wenn du eine Rechnung bekommst, musst du dich melden und sagen das du damit nicht einverstanden bist.
Das ist ein Versäumnis deiner Seite. Du hast mit Sicherheit damals auch Vertragsunterlagen bekommen was du bestellt hast...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hatsune_Miku
du bist 5 jahre hier, und weisst nicht, dass die fritzboxen miete kosten??
 
arvan schrieb:
So geht das nicht, wenn du eine Rechnung bekommst, musst du dich melden und sagen das du damit nicht einverstanden bist.
Das ist ein Versäumnis deiner Seite. Du hast mit Sicherheit damals auch Vertragsunterlagen bekommen was du bestellt hast...

Das ist korrekt. Ich habe Unterlagen zur Vertragsänderung, so wie zum Umzug, Umzugstermin etc. bekommen. Von kostenpflichtigem Router steht dort nichts.

Darf ich fragen woher sich die Verpflichtung zur Meldung falscher Rechnungen innerhalb von welcher Frist ergibt? Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass sowas gesetzlich vorgesehen ist. Damit könnte jedes Unternehmen dem Kunden ja beliebige Summen berechnen, die sich dann einfach nur dadurch legitimieren würden, dass der Kunde es nicht gemerkt hat...


PS: Ich habe mal im Vodafone Forum und dem vom Verbraucherschutz kurz gegoogelt. Da haben sich regelmäßig Kunden zu Wort gemeldet, die wohl ein ähnliches Problem hatten, sprich kostenpflichtige Zusatzleistungen berechnet wurden, die im Vertrag nicht ausgewiesen waren, nicht gebucht wurden oder wo keine Info darüber vorlag, dass das dann was kostet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt: Steht da was von "Komfort-Funktion"?
 
MrTony schrieb:
Darf ich fragen woher sich die Verpflichtung zur Meldung falscher Rechnungen innerhalb von welcher Frist ergibt? Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass sowas gesetzlich vorgesehen ist.
Einsprüche gegen die Telefonrechnung müssen gegenüber dem Rechnungsersteller und bei Forderungen anderer Anbieter diesen Anbietern gegenüber geltend gemacht werden. Der Einspruch sollte in jedem Fall begründet und schriftlich innerhalb einer Frist von 8 Wochen eingelegt werden.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...ertragsfragen/Rechnungen/rechnungen-node.html
 
Nilson schrieb:
Wie gesagt: Steht da was von "Komfort-Funktion"?

Nein, soweit ich sehe "Basis-Anschluss"
Silverangel schrieb:
Einsprüche gegen die Telefonrechnung müssen gegenüber dem Rechnungsersteller und bei Forderungen anderer Anbieter diesen Anbietern gegenüber geltend gemacht werden. Der Einspruch sollte in jedem Fall begründet und schriftlich innerhalb einer Frist von 8 Wochen eingelegt werden.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...ertragsfragen/Rechnungen/rechnungen-node.html

Aus den weiteren Regelungen und insbesondere aus dem Ersten Satz scheint es mir hier aber um die auch so benannten "Verbindungsleistungen" zu gehen, die insbesondere deshalb zeitnah zu monieren sind, weil Anbieter die Verbindungsnachweise nur 6 Monate speichern müssen, mit Widerspruch des Kunden wohl auch kürzer. Ich behaupte einfach mal so eine Endgeräteüberlassung wäre eher ein regulärer Sachmitvertrag.

Aber interessant auch:
Der Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen muss nachweisen, dass die Rechnung korrekt ist und kein technischer Fehler vorliegt.
 
Möglich, würde ich mich im Zweifelsfall aber nicht drauf verlassen.
Dass man eine Rechnung aber nach Erhalt prüft und bei Auffälligkeiten sofort/zeitnah reklamiert, sollte klar sein. Das kann dir also, selbst wenn du das deutlich länger reklamieren kannst, evtl. als schuldhaftes Verhalten ausgelegt werden.
Musste dann halt sehen wie da nen Gericht dann dazu steht.

Schau bitte mal in deinem Kundencenter nach was du alles gebucht hast. Das müsste dort doch alles drin stehen. Ebenso weitere (später) aufgegebene Aufträge inklusive Datum und zumeist auch nochmals PDF zur Einsicht der jeweiligen Vertragsdaten.
 
Zurück
Oben