Wenn, dann zunächst einmal beim Verbraucherschutz. Allerdings steckt man in solchen Fällen in einer Zwickmühle, weil man bei anhaltenden Problemen mit der Internetleitung ein Sonderkündigungsrecht hat. Man darf den Vertrag also fristlos kündigen, wenn man nachweisen kann, dass die Störung nicht behoben wird und die Nutzung des Anschlusses dadurch eingeschränkt ist. Im vorliegenden Fall kann man diese Karte natürlich ziehen, aber das Endergebnis ist ja so nicht erwünscht. Man kann den Anbieter nämlich nicht dazu "zwingen", die Probleme zu beheben - zumal es fraglich ist ob auch andere Kunden die Störung bemerken und sich beschweren.