News Router: Vodafone darf nicht Neupreis bei Nichtrückgabe verlangen

Logoo schrieb:
die meisten wissen gar nicht das man den Leih Router wieder zurück schicken muss .
Im kleingedruckten steht das irgendwo nicht so deutlich wie es vorgeschrieben ist,
bei Vertragsabschluss wirst du darauf nicht hingewiesen ,
auf der Web Seite steht nichts von einem Leih Router ,
was auch verirrend ist bei Vodafone, bei dem Giga Cub ist nicht klar definiert ob es sich hier
auch um einen Leih Router handelt , ich hatte mich dafür mal interessiert die Finger davon gelassen weil mir das alles zu undurchsichtig ist .
der name "Leihrouter" sollte einem normaldenkendem menschen klarmachen, dass man den zurück geben muss.
wenn du das nicht kapierst, oder kapieren willst, naja......................
 
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@user8374
Die Router die als gebraucht verkauft werden in der regel Privat Kunden ,
wo hin verschwinden denn diese Leh Router , wo für VF so viel Geld haben wollte .

@chris12
ich lasse mich auf solche Verträge erst gar nicht ein aber versucht hatte es hier Vodafone schon
mal , der wenig informierte Kunden hat seinen Leih Router schon verkauft wenn die Kündigungs- Bestätigung kommt wo das drin steht , dann ist es nämlich zu späht .
Ganz früher mal hatten wir bei der Telekom ein Telefon gemietet nach sehr langer Zeit haben wir das Gekündigt , die Telekom sagte das Telekon können sie behalten das war noch so eins mit Wahlscheibe , das hatte noch einen Zeitwert von ca. 6 oder 8 €
 
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@ Logoo

Ich werde nicht mehr auf dein Kauderwelsch eingehen. Entweder bist du sprachlich nicht in der Lage etwas zu verstehen bzw. dich mitzuteilen oder du willst/kannst es nicht verstehen.
 
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wenn sich der kunde nicht informiert, sprich die verträge nicht liest, die er akzeptiert, kann der anbieter nichts dafür. dann zahlt er völlig zu recht.
falls er garnichts versteht, kann immer noch anrufen.
 
user8374 schrieb:
oder bei Ebay gucken... Artikelnummer 133287484289
Interessantes Angebot. Und viel zu teuer.
Gebraucht bekommt man die Box bei ebay Kleinanzeigen schon für 10€ mehr mit Glück.

Die Firma muss doch eine enorm hohe Widerrufsquote bei den Dingern haben, denn ich gehe mal davon aus, dass die schon die Klassiker wie neu flashen per TFTP oder die Suche nach geplatzten Elkos ausprobiert haben.
Zumindest sollte man das als Firma die defekte Geräte wiederverwertet...
 
Punctum Maximum schrieb:
Interessantes Angebot. Und viel zu teuer.
Gebraucht bekommt man die Box bei ebay Kleinanzeigen schon für 10€ mehr mit Glück.

Die Firma muss doch eine enorm hohe Widerrufsquote bei den Dingern haben, denn ich gehe mal davon aus, dass die schon die Klassiker wie neu flashen per TFTP oder die Suche nach geplatzten Elkos ausprobiert haben.
Zumindest sollte man das als Firma die defekte Geräte wiederverwertet...


Klar... ne 7530 gibts mit Glück für 10€ ... gaaaaaaaaaaaaanz sicher ...

Pack dich doch mit Hodor eh Logoo zusammen, ich glaub da haben sich zwei gefunden :n8:
 
Du hast gelesen das da "defekt" steht?
Kannst auch gerne mehr für was kaputtes zahlen^^
 
Punctum Maximum schrieb:
10€+29,90€ macht was?

du wirst die kiste nicht mal für 50€ bekommen...

mit glück bekommste ne gebrandete 1&1 box günstiger... so um die 65€...

vielleicht stellt irgendwann eine unwissende person ne box für wenig rein, die ist aber auch so schnell weg, wie du A sagen kannst. das kann man aber nicht als maßstab für irgendwas nehmen
 
Puh, was ist das hier toxisch.
Was ich nicht verstehe: wie konnte Vodafone solange mit solch einem Vorgehen und einigen anderen Defiziten durchkommen?
 
chartmix schrieb:
Puh, was ist das hier toxisch.
Was ich nicht verstehe: wie konnte Vodafone solange mit solch einem Vorgehen und einigen anderen Defiziten durchkommen?

Weil nur Verbraucherzentralen gegen sowas im Allgemeinen vorgehen können. Du kannst als einzelner nur in deinem eigenen Fall klagen. Davon wird die Öffentlichkeit aber nichts erfahren... Gibt ja in Deutschland keine Sammelklagen... und ob man wegen 100€ einen Rechtsstreit mit allen Risiken eingehen will ? Dein Urteil hat für andere kaum Relevanz...

Seit dem 1. Januar 2002 können sich Verbraucherzentralen individuelle Ansprüche von Verbrauchern abtreten lassen, um diese vom Anbieter einzufordern und gegebenenfalls auch einzuklagen. Damit können Verbraucherzentralen Ansprüche einzelner Verbraucher bündeln und im Interesse des Verbraucherschutzes bis hin zum Bundesgerichtshof geltend machen.
 
user8374 schrieb:
Weil nur Verbraucherzentralen gegen sowas im Allgemeinen vorgehen können.
Ich meine, dass auch Wettbewerber gegen sowas vorgehen könnten. Vielleicht auch noch andere "Parteien".
user8374 schrieb:
Gibt ja in Deutschland keine Sammelklagen.
Nicht wie in den USA aber es gibt seit einiger Zeit die Musterfeststellungsklage. Hat jetzt aber nicht unbedingt was mit dem Fall hier zu tun. Wollte es nur erwähnen.
user8374 schrieb:
Dein Urteil hat für andere kaum Relevanz...
Bin kein Jurist aber wenn es ein paar Instanzen höher geht, dann kann man sich darauf beziehen, oder?
Natürlich nur, wenn der eigene Fall gleichgelagert ist. Und das könnte bei solch standardisierten Sachen doch gut möglich sein.

P. S. Ich sprach auch noch von anderen Defiziten bei Vodafone.
 
und die beiden anbieter machen keine fehler?
endlich etwas perfektes auf dieser welt, schön, dass es das noch gibt.
 
Perfekt bestimmt nicht. Aber Vaderfon kann man schon guten Gewissens vermeiden wo es nur geht.
 
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