Cold Carnage
Lt. Junior Grade
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- Juli 2010
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Ich wollte mal in die Runde fragen, ob ihr schon einmal ein Gerät, zum Beispiel einen Fernseher, bei einem Online Händler bestellt, getestet und wieder zurückgesendet habt und dabei Probleme aufgetreten sind? Zum Beispiel in der Form, dass der Händler trotz des Widerrufsrechts den Artikel nicht zurücknehmen wollte oder nicht den gesamten Kaufpreis erstattet hat? 
Von Amazon kenne ich das bisher nur sehr kundenfreundlich, das heißt, man schickt den Artikel innerhalb der gesetzlich geregelten 14 Tage zurück und bekommt den Verkaufspreis erstattet, selbst dann, wenn man den Artikel bereits ausgepackt und getestet hat.
Wie sieht das aber bei anderen Händlern, zum Beispiel redcoon aus? Geht es auch da anstandslos trotz des Auspackens und der Benutzung eines Gerätes?
Ergänzung:
Hat sich bei euch schon einmal ein Händler quergestellt und falls ja, welcher?
Von Amazon kenne ich das bisher nur sehr kundenfreundlich, das heißt, man schickt den Artikel innerhalb der gesetzlich geregelten 14 Tage zurück und bekommt den Verkaufspreis erstattet, selbst dann, wenn man den Artikel bereits ausgepackt und getestet hat.
Wie sieht das aber bei anderen Händlern, zum Beispiel redcoon aus? Geht es auch da anstandslos trotz des Auspackens und der Benutzung eines Gerätes?
Ergänzung:
ARD schrieb:Können auch gebrauchte Artikel zurückgegeben werden?
Oftmals wird von Verkäufern ein Widerrufsrecht abgelehnt, mit dem Hinweis, das Produkt sei bereits in Gebrauch gewesen (z.B. weil ein Computer eingeschaltet oder ein Kleidungsstück anprobiert wurde). Die Ingebrauchnahme einer Sache ist jedoch kein Grund für die Ablehnung eines Widerrufrechts. Allerdings steht dem Verkäufer ein sogenannter "Wertersatzanspruch" zu, wenn sich die Ware in einem schlechten Zustand befindet und deshalb nur zu einem geringeren Preis wieder verkauft werden kann. In der Praxis wird darüber oftmals gestritten. Grundsätzlich lässt sich nur sagen, dass kein Wertersatz für Handlungen verlangt werden kann, die nur zur Prüfung der Ware dienen. Wird etwa ein online gekauftes Kleidungsstück einmal anprobiert und deswegen aus der Verpackung genommen, ist das sicherlich kein Grund für einen Wertersatz - auch wenn der Händler die zurückgeschickte Ware wieder neu verpacken oder einmal bügeln muss. Werden aber beispielsweise die neuen Klamotten einen Abend lang auf einem Fest getragen, kann der Verkäufer durchaus berechtigt Wertersatz verlangen.
Hat sich bei euch schon einmal ein Händler quergestellt und falls ja, welcher?
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