Rückgaberecht im stationären Handel?

Brakus

Lt. Commander
Registriert
März 2004
Beiträge
1.204
Servus :)

meine 72jährige Nachbarin hat sich in einem Spontankauf dazu entschlossen ein Laptop anzuschaffen, um mit ihrer Nichte besser kommunizieren zu können.
Sie war im Einzugsbereich bei einer bekannten Technik-Kette zur Beratung und kaufte dort dann ein Laptop von HP, mit einem USB-Modemstick, einer Tarifkarte (O2, 250MB/200 Einheiten), einer AV-Software (Kaspersky) und ein Office-Paket (M$ 2013 Home&Student).

Sie gab an, dass sie unerfahren ist und um entsprechende Beratung bittet, dass sie kein Internet hat, weiter draussen wohnt und gerne ein wenig mit Word und Excel arbeiten möchte sowie eben mit der Nichte kommunizieren.

Ergebnis: das Laptop (ein Vorführgerät (399,- statt 499,-)) ist, sagen wir mal, recht langsam! der Modemstick ein Fehlkauf, da hier draussen kaum bis gar kein Empfang möglich ist (und sie auch erwähnte, eigentlich einen Festanschluss (also z.B. Telekom Magenta) wolle). Die Tarifkarte ist für ein Handy gedacht, nicht für einen Datenstick (der freundliche O2-Service hat dies beim Freischalten aber abgeändert, bemängelte aber auch die Beratung hierzu und das die Freischaltung/Registrierung (Perso,...) eigentlich auch dort vor Ort hätte geschehen müssen)) und das Office-Paket nur ein Download-Schlüssel ist, mit dem sie ja gar nichts anfangen kann, ohne Internet (und via Stick bei einem Tarif mit 250MB ja totaler Humbug wäre!).

Nach ein paar Tagen des Rumprobierens, wandte sie sich an mich und ich half ihr beim Installieren, verstehen&benutzen soweit mir möglich war. Aber für den nicht vorhandenen Empfang kann ich auch nichts, den zu langsamen Prozessor (öffnen der vorinstallierten Software dauerte jeweils gut 1min.) kann ich nicht nachvollziehen in Zusammenarbeit mit der restl. Hardware. Die Lade des DVD-Laufwerks läßt sich nur alle paar Male öffnen. Beim Office-Paket war ich der Meinung, dass es auch eine Datenträgerversion geben muss, damit man halt was in der Hand hat und jederzeit installieren kann, ohne auf entspr. Datenvolumen angewiesen sein zu müssen, aber das 2013er gibts wohl wirklich nicht mehr ohne weiteres auf DVD. Aber dann hätten sie ihr das 2010er verkaufen können, wenn sie schon darauf hinweist, keine Ahnung und kein Internet zu haben - da wäre Medium einlegen sicherlich einfacher, als der aktuelle Stress ohne Internet, etc.

Sie hat nun eigentlich genug von allem und möchte das ganze Paket zurückgeben und wandte sich erneut an mich.

Ich bin der Meinung, dass sie das schon machen kann. Jetzt hab ich rumgesucht, finde via Google&Co. auch reichlich zum Fernabsatzgesetz, aber nichts zum stationären Handel (bzw. komme ich mit dem BGB-Deutsch nicht so zurecht).

Kann sie nun das Laptop, den Stick und das Office-Paket zurückgeben? (die Tarifkarte ist ja nun angebrochen und die AV-Software installiert, also der Key genutzt)

Die "brühmten" 14 Tage sind noch nicht rum, die Beratung war total für den Popo und es funktioniert ja auch einiges nicht.

Kann Sie umtauschen und das Geld für den angegebenen Teil wiederverlangen /-erwarten? Wird sich der Laden weigern oder höchstens mit einem Gutschein locken?
Wie geht man da am besten vor?

Wenn ich mal ein falsches Kabel bekommen habe, bin ich wieder hin und habe es problemlos umgetauscht, ggn. ein anderes oder gegen Bares.
Aber hier handelt es sich um ein größeres Paket und ein Vorführgerät!

Ich habe auch Bedenken, wenn ich mitgehe, dass sich der/die Verkäufer dann bedrängt fühlen.

Danke für jeden Tipp.



Edith hat doch was gefunden und das macht keinen Mut:
http://www.ekritik.de/html/umtausch__gewahrleistung_und_r.html
http://www.heise.de/resale/artikel/Kein-grundsaetzlicher-Anspruch-auf-Umtausch-1430676.html

...aber es besteht ja zumindest ein kl. Mangel am Laptop (Schublade) und kann man von der älteren Dame erwarten, die extra darauf hinweist keine Ahnung zu haben, alles im Geschäft erkannt und verstanden zu haben, was sie kauft und nicht erst jetzt (realistisch) zu Hause im Gebrauch?
 
Zuletzt bearbeitet:
recht hast du keines, aber jeder halbwegs kulante laden wird das tun.
mit dem benutzten key wirst du allerdings vermutlich pech haben.
natürlich sollest du mitgehen, alleine schon um klar zu machen, dass es ein unding ist, unerfahrenen käufern alles mögliche anzudrehen.
 
Zumindest das Laufwerk, welches sich nicht immer öffnen lässt, könnte ein Mangel sein. Das können wir aber nicht beurteilen. Hier besteht evtl. ein Gewährleistungsanspruch, wobei der Händler noch die Möglichkeit hat 2 mal nachzubessern, bevor du weitere Rechte geltend machen kannst.

Alles andere was du aufgezählt hast, wird wohl oder übel auf Kulanz hinaus laufen. Die Dame ist 72 und, sofern im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, auch voll geschäftsfähig nach BGB. Der Hinweis, dass sie keine Ahnung habe, macht sie nicht geschäftsunfähig. Deshalb gilt der Kaufvertrag erstmal... außer sie ist zum Kauf gezwungen worden, wovon ich nicht ausgehe :)

Ich würde in diesem Fall grundsätzlich erstmal das Gespräch mit dem Händler suchen. Und zwar freundlich! Denn so wie es in den Wald hinein schallt.... usw.
 
danke erstmal für die schnellen Antworten :)

ja, so in etwa hab ich ihr das schon gesagt, nur dachte ich, dass man etwas mehr "Handhabe" hätte, aber ja, diplomatisch vorgehen sollte sie da schon. Andererseits soll da ja auch mal mehr gekauft werden (und wurde auch schon), vllt. zählt das ein bisschen mit und auf Tränendrüse drücken *G*.
 
Zurück
Oben