Rücknahmekosten bei Nichtverschulden

c3rv3za

Cadet 3rd Year
Registriert
Nov. 2006
Beiträge
32
Hallo,

Habe Computerartikel bei einem Versandhandel zurück gesendet(mindfactory). Jetzt wollen die mir die Rücknahmekosten von der Gutschrift abziehen.
Gem. des neuen Fernabsatzsgestzes für Wiederrufsrecht soweit ok.

Allerdings zeigte mir mindfactory eine Liefreziet von 1-3 Werktagen an. Mindfactory hat am 5. Tag gelifert.

Darauf wollte ich mich berufen, aber es kann nur eine mail zurück auf verweis des neuen Gestzes von 2014.
Darin steht allerdings nichts bei z.b. verschulden des Liefranten.
Minfactory hat zu spät geliefert. treten hier nicht ganz andere gesetze in kraft?

Auf was kann ich mich berufen? oder habe ich immer noch keine möglichkeit?

mfg
 
Soweit ich weiß ist das vollkommen unabhängig mit deiner Rücksendung was die Lieferzeit zu dir betrifft. Von einem Verschulden des Lieferanten kann nur ausgegangen werden wenn ein fixer Liefertermin vereinbart wurde, aber das ist so durch eine Lieferzeitangabe nicht wirklich gegeben. Im übrigen sollte man nicht vergessen das Poststreik war und die auswirkingungen sicherlich noch da sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
die haben dir keine Lieferzeit < 3 Tage Garantiert.
Die haben gesagt, dass die Voraussichtliche Lieferzeit bis zu 3 Tage beträgt.

Zahl die 5€.....
 
Die angegebenen Lieferfristen in Onlineshops sind in der Regel nach Zahlungseingang und ohne Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen. Diese Faktoren müssen einkalkuliert werden.

Nach Verstreichen einer verbindlichen Lieferfrist gerät der Händler zwar in Verzug, aus dem Gesetz ergibt sich aber nicht automatisch ein Widerrufsrecht des Kaufvertrages, sondern lediglich ein mit dem Verzug der Leistung verbundener Ersatzanspruch.

Bei einem regulären Widerruf des Kaufvertrages gelten für den Käufer alle gesetzliche Regelungen, inklusive einer eventuellen Übernahme von Portokosten.
 
Also von voraussichtlich steht da nichts. und natürlich gehe ich nur von werktagen aus. sonst wäre es noch länger.

wenn da steht Liferung innerhalb von 1-3 Tagen ist das für mich eine klare aussage und bindend.
für was schreibe ich das wenn es dann doch nicht zählt.

ich werde die 5 euro bezahlen. mir geht es um das prinzip. Lieferzeit hin schrieben aber nicht einhalten.

wenn der händler defekte ware sendet, muss ich dann auch die rücknahmekosten bezahlen?
das wäre eigentlich das selbe, da es nicht mein verschulden ist, und eine zimeliche frechhheit.
 
Wie hier bereits richtig gesagt wurde: Wenn dir aufgrund des Lieferverzugs ein Schaden entstanden ist, ist dieser zu ersetzen - erstens ist also das Bestehen eines konkreten Schadens fraglich. Dies aber wiederum dann nicht, wenn er von deinem Vertragspartner nicht zu vertreten ist - zweitens also ist fraglich, ob aufseiten der Post ein Verschulden vorliegt, welches sich dein Verkäufer zurechnen lassen müsste.

Auf die Regelung, dass im Widerrufsfalle die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sind, nimmt dies keinen Einfluss. Der ist ja nach dem oben gesagten bereits genügend geschützt. Sag, welcher Schaden dir entstanden ist und vertritt den Standpunkt, dein Verkäufer hätte fahrlässig diese Verzögerung verursacht oder eine Garantie für die Pünktlichkeit übernommen (das ist etwas anderes als eine reine Vereinbarung), dann kannst du das geltend machen.
 
c3rv3za schrieb:
wenn da steht Liferung innerhalb von 1-3 Tagen ist das für mich eine klare aussage und bindend.
für was schreibe ich das wenn es dann doch nicht zählt.
Dann hast Du hoffentlich auch in den AGBs gelesen, ab wann die First beginnt:
 
Meine Lieblingskunden, keine Ahnung von nix, aber gleich mal überall den Shop miesmachen und Frechheit schreien.

Geh am Besten gleich zum Anwalt, oder noch besser gleich nach Brüssel. Bestimmt wurden Deine Menschenrechte verletzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Widerruf ist unabhängig davon zu betrachten, ob eine entsprechende Lieferfrist (so überhaupt vereinbart) eingehalten wurde oder nicht.
 
Zurück
Oben