Hallo,
Habe Computerartikel bei einem Versandhandel zurück gesendet(mindfactory). Jetzt wollen die mir die Rücknahmekosten von der Gutschrift abziehen.
Gem. des neuen Fernabsatzsgestzes für Wiederrufsrecht soweit ok.
Allerdings zeigte mir mindfactory eine Liefreziet von 1-3 Werktagen an. Mindfactory hat am 5. Tag gelifert.
Darauf wollte ich mich berufen, aber es kann nur eine mail zurück auf verweis des neuen Gestzes von 2014.
Darin steht allerdings nichts bei z.b. verschulden des Liefranten.
Minfactory hat zu spät geliefert. treten hier nicht ganz andere gesetze in kraft?
Auf was kann ich mich berufen? oder habe ich immer noch keine möglichkeit?
mfg
Habe Computerartikel bei einem Versandhandel zurück gesendet(mindfactory). Jetzt wollen die mir die Rücknahmekosten von der Gutschrift abziehen.
Gem. des neuen Fernabsatzsgestzes für Wiederrufsrecht soweit ok.
Allerdings zeigte mir mindfactory eine Liefreziet von 1-3 Werktagen an. Mindfactory hat am 5. Tag gelifert.
Darauf wollte ich mich berufen, aber es kann nur eine mail zurück auf verweis des neuen Gestzes von 2014.
Darin steht allerdings nichts bei z.b. verschulden des Liefranten.
Minfactory hat zu spät geliefert. treten hier nicht ganz andere gesetze in kraft?
Auf was kann ich mich berufen? oder habe ich immer noch keine möglichkeit?
mfg