Rückständige Mietkosten und Trennungsverfahren der Eltern

Greeccee2037

Cadet 3rd Year
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Juni 2021
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Hallo liebe Leute,

meine Eltern haben sich getrennt und mein Vater wohnt nicht mehr bei uns. Zurzeit läuft auch ein Trennungsverfahren, wo meine Mutter ihre Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater einklagen will und auch ihren Gehalt, weil sie beim Vater angestellt ist, er ihr aber aufgrund des Streits und auch als Druckmittel keinen Gehalt auszahlt. Der Rechtsschreit dauert wohl noch eine Weile an.

Der Vater, der in der Regel die Miete gezahlt hat (Anmerkung: auch mit dem Gehalt der Mutter), hat für den Monat März keine Miete gezahlt und weigert sich, trotz der Schreibens vom Vermieter, die Miete zu bezahlen. Der Vermieter hat sich an mich gewandt und möchte mit mir absprechen, wie mit der Miete zu verfahren ist, weil beide (Vater und Mutter) als Mieter eingetragen sind. Er möchte eine Mahnung schreiben, die aber beide betrifft, da, wie bereits erwähnt, beide namentlich im Mietvertrag genannt werden.

Ich weiß nicht, was die beste Lösung für dieses Problem ist bzw. was ich dem Vermieter antworten soll, der auf der Seite der Mutter steht und unsere schwierige Situation versteht, aber auch zugleich die Bedürfnisse der Erbengemeinschaft befrieden muss.

Über Idee, Lösungsvorschläge würde ich mich sehr freuen.

LG
 
Sei mir nicht böse, aber so etwas fragt man nicht in einem Forum, sondern berät es mit dem (Scheidungs-)Anwalt o.ä.
Hier können und dürfen keine rechtsverbindlichen Aussagen gemacht werden.
 
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Ich verstehe was du meinst und will auch keine rechtsverbindliche Auskunft sondern lediglich Vorschläge, wie man am besten in dieser Situation verfährt.

Selbstverständlich würde ich den Rechtsanwalt der Mutter fragen, aber der ist leider noch bis nächste Woche im Urlaub und ich will den Vermieter nicht noch länger für eine Antwort warten lassen.
 
Musst Du aber, meiner Meinung nach, weil alles andere zu riskant wäre.
 
Wenn dein Vater seinen primären Wohnsitz schon umgemeldet hat, wird es (vermutlich, ich bin kein Rechtsexperte) schwierig sein, ihn zur Mietzahlung zu zwingen.

Das Einbehalten des Gehalt derweil ist eine andere Geschichte und wird ihm langfristig vor Gericht keinen Gefallen tun...

Aber das musst du mit dem Anwalt besprechen. Die Möglichkeit, das zu bereden und sich außergerichtlich zu einigen, scheint ja schon abgefahren zu sein. Nichts, das wir dir hier schreiben können, wird deinen Vater umstimmen, wenn er schon Gehaltszahlungen verweigert.
 
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Zu der speziellen Frage kann ich auch nichts sagen, aber mit dem Hintergrund deines anderen Threads ( https://www.computerbase.de/forum/threads/gasversorger-vom-vater-gekuendigt.2138969/ ) ein allgemeiner Tipp: Schaut bitte alle eure Dauerverträge (Konten, Strom, Internet, Versicherungen, etc.) durch.
Denn bei dem Verhalten des Vaters kann es sein, dass da noch mehr Überraschungen in Form von Kündigung von Verträgen, ausstehender Zahlungen oder ähnlichem auf euch zukommen. Je eher ihr das merkt, desto besser ist das für euch.
 
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Eine Wohnsitzummeldung befreit grundsätzlich nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.
Der Vermieter kann allein den Vater zur Zahlung der Miete verklagen.
Der Vater allein kann den Mietvertrag nicht kündigen, es sei denn, es wäre eine spezielle Kündigungsvollmacht im Mietvertrag (sehr unwahrscheinlich).

Aus oben genannten Gründen hofft der Vater wahrscheinlich auf eine Mietvertragskündigung durch den Vermieter.
Wenn der Vermieter den Vater nicht verklagen will, dann hilft nur die eigene Mietzahlung durch die Mutter.
 
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Wenn der Mietvertrag auf beide Parteien läuft, bzw. von beiden unterschrieben wurde, und eine Partei nicht zahlt, ist die andere dazu verpflichtet, die komplette Zahlung zu leisten.

Kann/will keiner die Zahlung leisten, kann der Vermieter den ausstehende Betrag von der Kaution abziehen und zeitgleich den Mietvertrag kündigen.

Der Mutter wird leider nichts anderes übrig bleiben, als sich schnellstmöglich eine neue Arbeitsstelle zu suchen, um die ausstehenden und künfigen Zahlungen, nicht nur für Miete, sondern auch für Verpflegung usw. leisten zu können.

Das ganze auszusitzen, und das mit fraglichem Ende/Erfolg, kann Monate dauern, und ist keine gangbare Lösung.
 
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Als Ergänzung verlinke ich noch ein Fundstück zum Thema "Arbeitgeber zahlt Lohn nicht":
https://www.juraforum.de/lexikon/arbeitgeber-zahlt-lohn-gehalt-nicht

Demnach sollte sich deine Mutter bei der Arbeitsagentur melden, sie könnte Anspruch auf Arbeitslosengeld über die "Gleichwohlgewährung" haben. Interessant ist auch der Punkt zu nicht geleisteten Sozialbeiträgen. Falls das in eurem Fall zutrifft, könnte dein Vater noch unangenehme Post von den Sozialversicherungsträgern bekommen.
 
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