Rufnummernmitnahme (Portierung) ist nicht kostenfrei

deepblue

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Ich wollte von der Telekom zu Kabel BW wechseln (Internet + Telefon) und meine Rufnummer mitnehmen. Auf der Internetseite von Kabel BW heißt es, dass die Portierung kostenfrei sei. Jedoch, erhielt ich von der Telekom ein Dokument, wo mir die Rufnummernmitnahme in Rechnung gestellt werden soll. Die Rufnummernmitnahme ist also doch nicht kostenfrei.
 
Im Regelfall ist es so, dass der neue Anbieter dir diese osten gutschreibt.
Nachfragen!
 
SB1888 schrieb:
Im Regelfall ist es so, dass der neue Anbieter dir diese kosten gutschreibt.
Nachfragen!
ich hasse blau
 
Soweit ich weiß ist das normal... Beim neuen Anbieter (KabelBW) ist es kostenfrei, aber der alte Anbieter (Telekom) berechnet dir eine Gebühr für die Freigabe der Nummer. Das ist aber so üblich und evtl. etwas irreführend.

Gruß

Micha

Edit: das mit der Gutschrift bei KabelBW ist natürlich noch ne andere Option, dennoch ist das bisher passierte völlig normal.
 
KabelBW meint die eingehende Portierung, also zu KabelBW hin - die ist meistens kostenlos...
Die ausgehende Portierung (von einem Anbieter weg) kostet soweit ich weiss immer etwas - auch bei KabelBW.
So um die 15-30 Euro pro Auftrag.
 
Zuletzt bearbeitet: (bla)
Kannst Du auch einen vernünftigen Beitrag schreiben?

KabelBW sagt, es kostet nichts. Will heißen, KabelBW berechnet keine Gebühren, kann aber Gebühren berechnen, wenn sie wollen.

Dein alter Anbieter, die Telekom, nimmt das Recht wahr, Gebühren zu berechnen. Dafür kann Dein neuer Provider nichts. Und es gibt bei Festnetznummerportierung noch keine verbindlichen Bestimmungen bei der Portierung. Anders sieht es im Mobilfunknetz aus. Da ist es maximal 25€. Sowohl für den alten, als auch für den neuen Provider. Bei der Festnetzportierung können die Gebühren auch höher sein.
 
Wikipedia meint dazu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rufnummernmitnahme

Kosten: Die Portiergebühren sind je nach abgebendem Diensteanbieter unterschiedlich und betragen in der Regel circa 25 Euro. Dazu kommt das Portierungsentgelt beim aufnehmenden Netzbetreiber, worauf in der Praxis jedoch oft verzichtet wird; teilweise locken Anbieter Wechselkunden stattdessen sogar mit Bonuszahlungen.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat Ende November 2004 die Preisobergrenze für eine Rufnummernmitnahme im Mobilfunk bei damals 29,95 Euro (brutto) festgelegt. Durch den Anstieg der Mehrwertsteuer von damals 16 % auf heute 19 % ergibt sich damit eine aktuelle Preisobergrenze von 30,72 Euro, die so auch von einigen Anbietern verlangt wird.
 
@Bartmensch

Der Artikel bezieht sich im wesentlichen auf die Mobilfunkbranche. Da es bei der Festnetzbranche noch kein automatisiertes Verfahren gibt. Und eben drum gelten die festgelegten Portierungsgebühren auch nicht in der Festnetzwelt.
 
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