Rufnummerportierung

easy.2ci

Commodore
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Hallo,

hab gelesen dass ab April 2012 die Mobilfunkanbieter meine Rufnummer sofort freigeben müssen, wenn ich das wünsche.

Mein Vertrag läuft bis März 2013 bei Vodafone. Ich möchte jetzt zu einem anderen Anbieter wechseln und die Nummer mitnehmen.

Ich hab gelesen dass ich dann jetzt kündigen muss und die sofortige Nummernfreigabe beantragen muss. Dann zahle ich nur noch die Grundgebühr meines Vodafone Vertrages bis März, kann aber jetzt schon zu einem anderen Anbieter mit meiner jetzigen Nummer.

Das klang für mich super was ich da gelesen hab, bin also zum Vodafone Shop um nachzufragen ob sie mir das bestätigen können, und ihr werdets schon geraten haben: Die sagen mir da, das stimmt alles nicht. Es gibt keine vorzeitige Rufnummernfreigabe.


Bin aus allen Wolken gefallen.

Was stimmt denn nun?
 
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Ja geht, aber das System zur "vorzeitigen"Rufnummernmitnahme ist noch nicht ganz ausgereift, d.h. das kann je nach Anbieter im schlimmstenfall mal 4 Wochen dauern.
Das kann aber auch bei der normalen Mitnahme passieren. Also einfach etwas Geduld mitbringen und nicht vergessen Vodafone wie auch alle anderen Anbieter berechnen dafür 25-30€.

Außerdem sind die Vodafoneshops ja "franchise" und haben meist keinen blassen schimmer. Habe damals wegen dem G300 nachgefragt die kannten es nicht einmal und Huawei auch nicht ....
 
steht in §46
Absatz 4
(4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.


also paragraph 46 ausdrucken und mitnehmen
oder du machst es telefonisch
die haben meist mehr ahnung
 
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