Rumstreiten mit Händler über defekte Garmin Uhr, wie weiter vorgehen

Ich achte bei sowas darauf, dass ich den Fehler 1-2 Bekannten/Freunden vorführe. Idealerweise bei der Post oder der Packstation (Hermesshop, was auch immer), so dass dieser Bekannte sieht, wie die mangelhafte Sache im Paket verschwindet und in den Besitz des Paketdienstleisters übergeht.
Bei recht leicht zu filmenden/fotografierenden Fehlern mache ich auch Bilder/Videos vom Fehler, teilweise auch vom Abgeben.

Manche halten mich für übervorsichtig, für mich hat sich der Aufwand aber bewährt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: T-Bone90
Würdet ihr bei meinen letzten Absatz noch drunter schreiben wegen rechtliche Schritte, sollte in dem Zeitraum nichts passieren?
Oder einfach so abschicken?
 
Ohne dem @T-Bone90 irgendetwas unterstellen zu wollen.
Bei hakelnden nicht mehr 100% funktionierenden Knöpfen (vor allem beiden) würde ich als Händler / Hersteller auch erstmal gucken wollen ob da nicht Erdbeermarmelade oder sonstwas in den Knöpfen ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dominion
Ne ist nicht. Das Problem liegt bei Garmin und zu viel Toleranz am zwischen Mainboard und Buttons. Da ist das Klickgefühl unterschiedlich. Das mit dem Doppelten drücken bzw. hängen bleiben ist nur manchmal. Arbeiten tun alle Knöpfe recht gut.
 
@verbaliBerlin

Die Diskussion hatten wir hier bereits mehrfach, insbesondere zwischen @Ribery88 und mir. Es gibt da zwei Ansichten, die sich durchaus sehen lassen. Einerseits das Interesse des Händlers, gegenüber de facto Unbekannten nicht in Vorleistung treten zu müssen. Andererseits das Interesse des Verbrauchers, der massiv durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung geschützt werden soll, das unternehmerische Risiko des Verkäufers tragen zu müssen.

@T-Bone90
Das geht schon sehr in den Bereich der konkreten Rechtsberatung. Schreibe einfach das, was du von Herzen für richtig hältst und setze das auch um.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: T-Bone90
T-Bone90 schrieb:
Ich habe die Paragraphen 3x dem Händler mitgeteilt in 3 Nachrichten. Er erzählt immer was von Reparatur. Dann einmal, dass sie mir auch einen neuen Artikel schicken können aber die Zeit dauert recht lange usw.

Also bietet der Händer ja doch einen Austausch gegen Neuware an.....
Geht es jetzt nur um die Lieferzeit?
 
Oh ha! @T-Bone90 , Du solltest Dir der Rechtslage und der "Eindeutigkeit" der im BGB befindlichen Regelungen besser absolut nicht so sicher sein. "Eindeutig" ist hier zunächst einmal gar nichts! Nicht mal ansatzweise.

Ich will mal schauen, dass ich in meinen Post eine gewisse Struktur hineinbekomme, was gar nicht so einfach ist.
Anfangen möchte ich mit dem Eingehen auf gewisse Zitate:

T-Bone90 schrieb:
Nein eben nicht! Lies mal im BGB und das gleiche hat er in den AGBs stehen. Ich habe die Wahl. Nacherfüllung, Mangelberufe Ware, Reparatur oder Geld zurück. Das einzige was er darf ist das Geld zurück.

Eben nicht kann man auch nicht sagen. Der Verweis auf unverhältnismäßige Kosten wurde schon getätigt und könnte von Belang sein. Könnte, muss aber nicht.

Völlig falsch an Deiner Aussage ist jedoch, dass der Händler "Geld zurück darf" (so lautete Deine Formulierung). ;)
Geld zurück würde bedeuten, dass der Händler vom Kaufvertrag zurücktreten müsste. Das kann er gar nicht (ohne Weiteres). Denn der Rücktritt steht als Sekundärrecht hinter den Primärrechten der Nacherfüllung (Nacherfüllung = Nachbesserung / Ersatzlieferung).


Andreas_ schrieb:
Letztendlich bestimmt also der Verkäufer die Art der Gewährleistung.

Diese Aussage lässt sich so schlichtweg nicht tätigen.
@Idon hat schon völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass an einen Nachweis von unverhältnismäßigen Kosten durch den Händler hohe Hürden geknüpft sind. Und dem ist auch so.
Wobei sich feststellen lässt, dass die Restriktivität der Anwendung von der Rspr in den letzten Jahren durchaus ein wenig gelockert wurde. Sprich: Ganz so schwer wie früher ist es heute für einen Händler nicht mehr, unverhältnismäßige Kosten nachzuweisen.

Wo wir bei einem wichtigen Punkt angelangt sind:
Der Händler muss diese Kosten nachweisen können. Eine einfache Behauptung ist nicht ausreichend.

T-Bone90 schrieb:
Also die BGB sind ja eindeutig. Der Schalter ist ja nicht kaputt und arbeitet noch korrekt. Nur eben nicht mehr 100% wie Original und die Uhr ist grade mal 5-6 Wochen alt.

Hier widersprichst Du Dir selbst!

Du sagst das BGB sei eindeutig (was auf den hiesigen Fall nach der hier verbreiteten Sachlage absolut nicht der Fall ist), und ferner kommst Du auf das zu sprechen, wohin auch einer meiner Gedankengänge ging:

Nämlich, dass überhaupt kein Sachmangel vorliegt und Du mithin überhaupt keine Rechte geltend machen könntest.

Eine Veränderung der Haptik bei voller Funktionsfähigkeit stellt schon mal keinen Sachmangel dar. Sowas ist vom Käufer hinzunehmen!

Einzig Deine Einlassung, dass manchmal gewisse Knöpfe nicht (beim ersten Drücken) funktionieren, könnte auf einen Sachmangel hindeuten. Hier wäre vor Gericht jedoch zunächst einmal ein Gutachten einzuholen, welches prüft, ob dies nicht konstruktionsbedingt der Fall ist. Wenn ein Schalter bzw Knopf bauartbedingt ein gewisses Spiel aufweist, das bewirkt, dass bei einer bestimmten Fingerposition die Funktionsfähigkeit nicht gewährleistet werden kann, so ist das kein Sachmangel.

Und ohne Sachmangel keinerlei Rechte.

Für alle Leser möchte ich an dieser Stelle noch die Warnung aussprechen, in ein Gesetzbuch zu schauen und daraus seine Schlüsse zu ziehen. Das geht zu 90% schief, und zwar gründlich. Wenn das so einfach wäre, bräuchten wir keine Juristen.

Zur Untermauerung hier ein kurzer Exkurs ins Strafrecht:
Der Nachbar dreht zu Ruhezeiten die Musikanlage richtig auf. Dass das Ruhestörung ist, darauf kommt noch jeder. Aber ist es auch Körperverletzung? Dazu schauen wir mal ins Gesetz:

§223StGB schrieb:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Köperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen bei zu lauter Musik? Wohl weniger?
Weit gefehlt:
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Handlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
Und das ist laute Musik sehr wohl.

Im Ergebnis also als Laie bitte nicht einfach ins Gesetzbuch schauen und sich danach sicher sein. Sicher sind sich nicht mal die Juristen! Aber die haben zumindest eine Chance es zu versuchen. Der Laie nicht.


Noch ein paar andere Überlegungen zu diesem Fall:

Diese Uhr war also 70€ günstiger als jedes andere Angebot im Internet? Das wirft Fragen auf.
Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass es sich um einen Stückkauf und nicht um einen Gattungskauf gehandelt hat? Mit anderen Worten, ob es sich bei dem Angebot speziell um diese Uhr und nicht nur um irgendeine Uhr vom Typ XYZ gehandelt hat? Wurde sie zB mit "kleiner Kratzer auf der Rückseite, beim Tragen nicht zu sehen" oder ähnlichen Formulierungen verkauft?

Wenn Stückkauf, gibt es kein Anrecht auf Neulieferung, da eine Neulieferung gar nicht das Geschuldete erfüllen kann. Dann bliebe als Primärrecht nur Nachbesserung (= Reparatur), bei Verweigerung oder Unmöglichkeit die Sekundärrechte Rücktritt und Minderung.

Wäre doch auch mal eine interessante Frage vorliegend... .


So, nun habe ich einige Punkte angesprochen, die für den TE sprechen, andere gegen ihn.

@T-Bone90 , von Dir würde ich gerne noch Deine Gründe erfahren, weshalb Du eine Reparatur so vehement ablehnst und unbedingt auf Neulieferung bestehen möchtest!

Gerade in Zeiten wie diesen, in denen der Einzelhandel die maximale Solidarität der Bevölkerung benötigt. Zwingend benötigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton, Hylou und SpookyFBI
Ich danke euch allen für die Hilfe. Ganz kurz da es schon spät ist und ich jetzt gar nicht tiefer in die Sache eingehen möchte. Ich habe die Uhr nun zurück geschickt und habe einen Reklamationsgrund dazu geschrieben und folgenden Text:

"
Nach Ihren AGBs Nr. 6 (Mängel) und Paragraph 437 bis 477 des Bürgerlichen Gesetzbuches habe ich keine mangelfreie Ware erhalten. Ich wünsche ausdrücklich KEINE Reparatur, sondern die Neulieferung einer mangelfreien Ware. Bitte senden Sie mir aus diesem Grund eine neue Uhr aus Ihrem Lager zu und machen Sie Ihren Entschluss nicht von der Rückmeldung des Herstellers abhängig.

Als Frist setze ich Ihnen 14 Tage ab Erhalt der Ware.



Sollte dies absolut nicht möglich sein so zahlen Sie mir bitte das Geld zurück und lassen mir einen Gutschein in Höhe des Differenzbetrages zukommen, damit ich die Uhr bei Ihnen nochmal für das gleiche Geld bestellen kann."

Werde ich sehen, was passiert.

Noch kurz ergänzend. Die Uhr war 70€ günstiger durch eine laufende Aktion. Solche Aktionen sind immer mal wieder durch verschiedene Händler. Also alles regulär.

Weiterhin das fehlende Haptik kein Reklamationsgrund darstellen kann ich absolut nicht nachvollziehen. Bei einer 20€ Uhr vielleicht aber es kann und darf nicht sein, dass eine 5 Wochen alte Uhr die 600/700€ kostet und so gut wie kaum genutzt wurde plötzlich völlig unterschiedliche Happigen an den Buttons ausgeben. Das sollte und muss definitiv ein Reklamationsgrund sein. Ein Knopf drückt sich weich, ein Knopf klingt blechern. Ich glaube von einer mangelfreien Ware sprechen wir hier nicht. So zumindest meine Annahme. Ansonsten muss es dafür Möglichkeiten geben dieses fehlerhafte Produkt zurückzuschicken. Ich denke wir wissen alle, dass selbst aufschrauben und eventuell korrigieren hier keine Option darstellt bei einer 5 Wochen alten Uhr.

Und ich wünsche keine Reparatur da die Uhr gerade mal 5 Wochen alt ist und hier ja definitiv ein defekt vorliegen muss schon bei Auslieferung. Und in den ersten 6 Monaten muss ich als Käufer ja nichts beweisen, dass es schon bei Auslieferung war sondern der Händler müsste es beweisen. Von daher ist meine Meinung, dass ich (zumindest was ich so im BGB lese (und vor allem steht es auch eindeutig bei denen in den AGBs) eine neue Uhr erwarten kann.
Leider muss ich mich da an meinen Händler wenden und kann mich nicht direkt an Garmin wenden. Dort hätte ich nämlich mal überhaupt kein Anrecht auf irgendetwas und müsste auch die Transportkosten zahlen.

Falls mir der Händler jetzt das Geld zurück gibt muss ich damit leben. Vielleicht gibt er mir auch einen Gutschein um die Uhr nochmal für den Preis zu bestellen (so sagte man mir es am Telefon). Da würde ich die Uhr nochmal bestellen. Falls nicht warte ich, bis es diese Uhr irgendwo anders gibt. Der Shop hat auf mich keinen so guten Eindruck hinterlassen. Er hat auch nicht so viele gute Bewertungen...

Aber auch nochmal ich habe nur die Gesetzestexte gelesen und mit jemand geschrieben der sich in der Sache auch etwas auskennt und schon mehrere solcher Fälle hatte. Wirklich sicher bin ich mir eben auch nicht, deshalb danke ich euch für die Kommentare. Die Uhr ist weg und ich werde sehen. Eine Frist habe ich denen ja gesetzt. Denke da werde ich innerhalb der Frist schon irgendwas hören.

Ach ja und direkt Austausch gegen Neuware hat der Händler immer nur schwammig geschrieben. Es war immer von Garmin die rede und einsenden zur Überprüfung. Dass wenn der Händler das zu Garmin schickt usw. die 14 Tage nicht eingehalten werden können ist klar. Aber ich glaube eine Frist zu setzen war schon ganz gut sonst warte ich in 5 Wochen noch.
Fakt ist das die jetzt aktuell Geld von mir haben und ich keine Ware. Bin gespannt was passiert :-)

Viele Grüße und eine Gute Nacht euch allen.
Bleibt gesund!
 
Dominion schrieb:
@Idon hat schon völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass an einen Nachweis von unverhältnismäßigen Kosten durch den Händler hohe Hürden geknüpft sind. Und dem ist auch so.
Weder Du noch er (selbst auf Nachfrage) hat dies in irgend einer Form begründet oder durch Quellen nachgewiesen. Meine eigene Recherche hat diesbezüglich nichts erbracht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bennomatico
Joa. Ich kann hier halt auch nur auf die üblichen Kommis verweisen. Wer ein Rechtsgutachten will, der kann sich das ja von Freshfields oder so anfertigen lassen. ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Das Traurige an der Geschichte ist, dass der Händler die Garmin Uhr austauschen wird, weil Garmin in der Regel die Geräte austauscht und nicht repariert...

Die Frage ist und bleibt ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt

Aber man kann sich auch selber das Leben schwer machen und unnötig Zeit investieren
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM
Zurück
Oben