Samsung S8000 Rücktritt vom Kaufvertrag?

wakka

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Hi,

hab am 03.12.2009 ein Samsung S8000 gekauft, welches inzwischen zum dritten Mal kaputt ist.
Darum hab ich Samsung angeschrieben, die meinten, eine Wandlung/Rücktritt geht in Ordnung.
Mein Händler dagegen schrieb, die erste Reparatur muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf liegen.
Hab das Handy trotzdem zurück geschickt und bekam nun die Antwort das ein Rücktritt nicht möglich ist.

Nun meine Frage an euch bzw. auch an jemand der sich vielleicht schon auskennt:
Ist das rechtens das sie mir den Rücktritt verweigern? Ich weiß das nach sechs Monaten nach Kaufvertrag die Beweislastumkehr eintritt, allerdings kann man in diversen Foren von eben den Fehlern am Handy lesen, die ich jetzt auch habe, womit ja also ein Fehler am Gerät bewiesen wäre.

Vielen Dank

waKKa

Ps.: Falls das eher ins Unterforum Wirtschaft, Rech und Forschung gehört, sorry.
 
Du brauchst definitiv zwei Reparaturen wo was mechanisches repariert wurde - Software-/Firmwareupdate zählt nicht. Wenn die zwei (mechanischen) Reparaturen vorliegen - ab damit zum Händler - Rechnung und Reparaturberichte vorlegen. Der soll dann eine RMA auf Mehrfachreparatur an Samsung schicken - fertig.

Die Sache mit der Reparatur innerhalb der ersten 6 Monate ist Quatsch.
 
Nur eine Frage.

Sind die Fehler sporadische Neustarts :D?
 
In § 439 Abs. 2 BGB ist ausdrücklich geregelt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-. Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Wird die Wahl(Umtausch oder Reparatur) des Kunden grundlos abgelehnt oder hat sich der Kunde für Nachbesserung (also Reparatur) entschieden und diese ist zweimal fehlgeschlagen, so kann der Käufer auf die übrigen unter § 437 Nr. 2 und Nr. 3 BGB aufgeführten Rechte übergehen.
Ohne auf eine etwaige Reihenfolge Rücksicht nehmen zu müssen, hat der Käufer nun folgende
Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Er kann:

  • vom Vertrag zurücktreten,
  • den Kaufpreis mindern,
  • Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Hier die Garantiebestimmungen: http://www.samsung.de/de/support/garantiebedingungen.aspx
(Punkt Telekommunikation).
Samsung geht hier überhaupt nicht auf die Möglichkeit des Vertragsrücktritts ein, haftet aber mit dem Wert des Geräts. Bei anderen Herstellern findet man in den Garantiebestimmungen extra den Hinweis, dass man bei Vertragsrücktritt nur einen Teil des Kaufpreises zurückerhält, basierend auf der Nutzungsdauer.
Da Samsung diesen Punkt nicht führt, kannst du also auf dein Recht bestehen den Kaufvertrag vollständig rückgängig zu machen. D.h. du gibst dem Händler dein Handy samt Zubehör und Verpackung und erhälst dafür auch den exakten damaligen Kaufpreis wieder zurück.

@Paladin72: es muss nich zwingend eine mechanische Reparatur sein. Wie soll man sonst bei fehlerhafter Software vom Kaufvertrag zurücktreten können? Wichtig ist nur, dass der Händler zweimal erfolglos nachgebessert hat - egal in welcher Form. Wenn er nur das Handy neugestartet hat und wieder zurückschickt, ist das auch schon eine (fehlgeschlagene) Nachbesserung - es sei denn er weist darauf hin, dass er nichts getan hat, aber dann kann man auch vom Vertrag zurücktreten.
 
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Danke für die schnellen Antworten, vor allem Paragraphen wie von Redirion sind natürlich top.
Das Handy ist bereits beim Händler zum Vertragsrücktritt, der mich jetzt aber natürlich mit ner Reparatur abspeißen will, was ich jetzt verhindern kann. :)

Zu den Reparaturen: Waren alles mechanische Defekte.
1. Fehler: Usb Anschluss defekt, Staub unterm Display.
2. Fehler: Kopfhörer klinke kaputt, Staub unterm Display, gebrochene Auflegen/Abhebentaste.
3. Fehler: Kopfhörer klinke kaputt, Staub unterm Display, Handy schaltet sich spontan aus.
Schon ne Frechheit was Samsung da für en 250 Euro Produkt abliefert, schließlich ham viele die Fehler oder aber andere Mängel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey da ist mein S8000 ja noch echt gut :D

Das startet sich ab und zu nur mal von selbst neu :D..
Aber Defekt ist da sonst nichts, obwohl das schon so oft runtergefallen ist!
Also Hardware seitig bin ich somit damit zufrieden :D
 
Darum hab ich Samsung angeschrieben, die meinten, eine Wandlung/Rücktritt geht in Ordnung.
Die schreiben und sagen viel wenn der Tag lang ist, was haben die dir denn für Instruktionen gegeben, haben sie dir eine Abwicklung über den Hersteller zugesagt? oder wie fast immer auf den Händler verwiesen?

Ansonsten läufts in der Praxis so ab, der Händler packt die Mehrfachreparatur Zettel von dir mit in eine Reklamation und bekommt dafür wenn er Glück hat ne Gutschrift, den Rest verrechnet er dann mit dir.

Du kannst natürlich auch auf Jura machen, vielleicht hilft dir das ja ein wenig, ich weiß aus der Praxis das man sich von Anwalt und Co. heute nicht mehr beeindrucken läßt, das versucht jeder 4-5 Kunde wenn er nicht weiterkommt.

Mein Tipp: Eine E-Mail in der du darum bittest das dein Handy wegen Mehrfachreparatur (Belege mit einfügen damit die das bei Samsung prüfen können) zurückgenommen wird, und genau mit dieser Begründung soll der Händler es einschicken. Sagst ihm auch noch das du von Samsung schon grünes Licht bekommen hast, und wartest ab. ;)
 
Jo, so hab ichs im Prinzip gemacht. Denk die werden das von sich aus geprüft und nicht direkt an Samsung weiter gegeben haben.
Werd dann nochma drauf hinweisen das Samsung das schon klargemacht hat.
 
KaufdatumDezember 2009? Das ist doch schon über 1.5 Jahre her. Was will man denn da noch vom Kaufvertrag zurücktreten? Meiner Meinung nach hören sich gebrochene Tasten und vor allem Staub unter dem Display nach ganz normalem Verschleiß an, der bei jedem Gerät dieser Klasse vorkommen kann. Bei wievielen Telefonen ich schon derartige Mängel nach 1 ~ 3 Jahren hatte...
 
Das kann auch 1,75 Jahre her sein, die Gewährleistung geht trotzdem zwei Jahre.
Staub unterm Display und ne gebrochene Taste sind mmN auch kein normaler Verschleiß, zumal ich immer sorgsam mit dem Handy umgegangen bin.
 
Staub unterm Display

Da kann man sich drüber streiten, in der Regel wird das sowieso kulanztechnisch gemacht, wenn das so war hätten sie aber darauf hinweisen müssen, wir machen das bei Verunreinigungen von TV Panels so, da übernimmt nämlich nicht jeder Hersteller mal einfach so eine Reinigung, Samsung ist in solchen Sachen meistens kulant, wobei es da auch immer auf die Vertragspartner ankommt.
 
Staub unterm Display find ich halt schon störend, könnt ich zur Not aber auch selber beheben. Ist dann halt wieder mit Garantieverfall schwierig und eigentlich find ich, dass das auch ein Herstellungsfehler ist.
 
kommt auch drauf an , wie man mit dem Handy umgeht , aber wenn Samsung sagt dass ein Rücktritt/Wandlung möglich ist , warum schickste es nicht dem Händler mit?

Damit er sieht dass er den Rücktritt akzeptieren muss.
 
Stimmt, werd ich auch noch machen falls er sich noch weiter querstellt.
Mal schauen was die nächsten Tage als Antwort zurück kommt.
 
@redirion: Keine Ahnung wie das andere Hersteller handhaben. Samsung besteht auf zwei mechanischen Reparaturen. Ich weiß dass zufälligerweise 100%-ig ;)
 
um was für einen händler handelt es sich hier überhaupt?

die ansprüche kannste nämlich nur an den händler stellen und nicht an samsung! auch die gesetzte sehen den händler in der verpflichtung, nciht den hersteller des gerätes!
 
Ist von mobilebomber.de. Ich weiß, hört sich schonma an wie ihrwerdetabgezockt24.de, aber hab schon vorher nachgesehen ob der vertrauenswürdig ist und war eben damals das günstigste.
 
dann würd ich sagen, wenn das gerät eh schon bei denen ist und die sich telefonisch/email (?) quer stellen einen richtigen brief auf zu setzten in dem du den sachverhalt nochmal erleuterst, alle dokumente als kopie mit dabei legst und sagst, dass das gerät schon da ist.

dann sagen, dass du den kaufpreis zurück verlangst oder zumindest ne angemessene entschädigung.

wenn se dir 100€ geben kannste eigentlich immer noch zufrieden sein ;-) kontest das gerät ja immerhin ne zeitlang nutzen und soviel wert wäre es gebraucht jetzt auch schon garnicht mehr. würde aber im schreiben den kompletten kaufpreis zurückvlerlangen. Direkt ne frist für ne Antwort mit reinsetzen - 1 Woche - damit etwas druck dahinter ist und sagen, wenn se sich quer stellen wirst du rechtliche weitere schritte einleiten.

Alles ernsthaft klipp und klar beschreiben, aber immer neutral und nicht gehässig oder wütend rüber kommen.

dann bin ich mal gespannt wie se darauf reagieren ;-)

evtl das ganze als einschreiben abschicken.
 
Übrigens:
Samsung erstattet innerhalb der Garantiezeit - sofern es sich um ein Gerät handelt welches für den deutschen Markt bestimmt ist - den vollen Kaufpreis an den Großhändler. Sofern dieser das weiter durchreicht und Dein Händler keine "Nutzungspauschale" berechnet, dann müsstest Du den von Dir gezahlten Kaufpreis (abzüglich Versandkosten, etc.) bekommen.
 
Hab nochmal geschrieben und inzwischen auch eine Antwort bekommen die da lautet:

vielen Dank für Ihre Email. Sie haben das Gerät bei uns am 03.12.2009 erworben, sodass der Kaufzeitpunkt über 6 Monate zurückliegt.
Leider haben wir wie bereits geschrieben keine gültigen Reparaturbelege innerhalb der ersten 6 Monate, somit kann eine Wandlung nicht durchgeführt werden. (§476 Beweislastumkehr)
Vorsorglich bestreiten wir, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war bzw. ein Mangel bei Übergabe angelegt war.
Wir weisen Sie daher ausdrücklich darauf hin, dass wir das Gerät rein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, zu einer Service Autorisierten Werkstatt zur Prüfung gesendet haben.
Diese wird prüfen ob eine kostenlose Reparatur möglich ist.
Sollten Sie dennoch auf Wandlung bestehen, bitten wir Sie sich an den Hersteller direkt zu wenden.


Hab in meiner Mail allerdings die Mail von Samsung angehangen, die folges beinhaltete:

Im Zuge Ihrer gesetzlichen Gewährleistung haben Sie nach zwei Reparaturversuchen und einem dritten
vorliegenden Defekt die Möglichkeit, das Gerät über Ihren Händler zu wandeln.
Damit Ihr Händler einen Retouren-Antrag stellen kann, benötigt er sämtliche Reparaturberichte sowie eine
Kopie des Kaufbeleges.


Meine erste Reparatur war zwar nicht innerhalb der ersten sechs Monate, aber man kann in einigen Foren lesen das der Fehler wohl offensichtlich auf Mangelhafte Qualität der Kopfhörerbuchse zurück zu führen ist und ihn viele Nutzer haben.
Hab das auch nochmal an die geschrieben, vielleicht reichts ja aus.
Zur Not frag ich dann noch Samsung ob sie Wandeln wollen, was ich aber irgendwie bezweifel, schließlich haben die mich ja schon auf den Händler verwiesen.

@Rueckspiegel: Ein Brief wär schon sinnvoller, dauert mir aber zu lang, zumal die warscheinlich eh das Handy bald zurück schicken.
 
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