wakka
Cadet 4th Year
- Registriert
- März 2009
- Beiträge
- 110
Hi,
hab am 03.12.2009 ein Samsung S8000 gekauft, welches inzwischen zum dritten Mal kaputt ist.
Darum hab ich Samsung angeschrieben, die meinten, eine Wandlung/Rücktritt geht in Ordnung.
Mein Händler dagegen schrieb, die erste Reparatur muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf liegen.
Hab das Handy trotzdem zurück geschickt und bekam nun die Antwort das ein Rücktritt nicht möglich ist.
Nun meine Frage an euch bzw. auch an jemand der sich vielleicht schon auskennt:
Ist das rechtens das sie mir den Rücktritt verweigern? Ich weiß das nach sechs Monaten nach Kaufvertrag die Beweislastumkehr eintritt, allerdings kann man in diversen Foren von eben den Fehlern am Handy lesen, die ich jetzt auch habe, womit ja also ein Fehler am Gerät bewiesen wäre.
Vielen Dank
waKKa
Ps.: Falls das eher ins Unterforum Wirtschaft, Rech und Forschung gehört, sorry.
hab am 03.12.2009 ein Samsung S8000 gekauft, welches inzwischen zum dritten Mal kaputt ist.
Darum hab ich Samsung angeschrieben, die meinten, eine Wandlung/Rücktritt geht in Ordnung.
Mein Händler dagegen schrieb, die erste Reparatur muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf liegen.
Hab das Handy trotzdem zurück geschickt und bekam nun die Antwort das ein Rücktritt nicht möglich ist.
Nun meine Frage an euch bzw. auch an jemand der sich vielleicht schon auskennt:
Ist das rechtens das sie mir den Rücktritt verweigern? Ich weiß das nach sechs Monaten nach Kaufvertrag die Beweislastumkehr eintritt, allerdings kann man in diversen Foren von eben den Fehlern am Handy lesen, die ich jetzt auch habe, womit ja also ein Fehler am Gerät bewiesen wäre.
Vielen Dank
waKKa
Ps.: Falls das eher ins Unterforum Wirtschaft, Rech und Forschung gehört, sorry.