Hallo zusammen,
seid ihr mit eurem Samsung Wave S8500 (also dem ersten Wave, mit Bada OS) nicht zufrieden?
Dann gebt es doch einfach zurück!
Wer jetzt denkt, das geht nicht, doch es geht:
Samsung hat bereits bestätigt, dass das in der Werbung angepriesene "Social Hub Premium" nicht für das erste Wave verfügbar sein wird. siehe hier: golem.de
Ich bin kein Jurist, aber das ist soweit ich weiß ein Sachmangel nach § 434 BGB - Kaufrecht vor: Auszug BGB Kaufrecht
Wenn euer Händler diese Eigenschaft des Handys also in der Verkaufswerbung erwähnt hat, so könnt ihr durch den vorliegenden Sachmangel vom Kaufvertrag zurücktreten! Und erhaltet euer Geld zurück, eventuell sogar den vollen Kaufpreis.
Ein Bekannter von mir hat auch genau dies getan, was mich dazu veranlasst hat, der ForumBase Community davon zu berichten:
Er hat das oben von mir geschilderte einfach in einer Mail an seinen Händler formuliert und mit Angabe der News auf Golem untermauert, dass ein Sachmangel vorliegt und er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Es kam eine "wir prüfen das, bitte haben Sie Geduld"-Mail zurück und kurze Zeit später folgte per Mail die Bestätigung. Er bekommt den vollen Kaufpreis erstattet. Das Handy hat er übrigens schon ein Jahr in Benutzung.
Schreibt euren Händler einfach mal an. Eine Mail kostet höchstens eure Zeit. Vielleicht habt ihr ja Glück und der Händler ist einsichtig. In wie Fern die Sache rechtlich gültig ist, so wie ich das hier beschreibe, kann ich natürlich nicht sagen, aber bei meinem Bekannten ist es so ausgegangen wie beschrieben.
Ich würde mich über weitere Erfahrungsberichte und Meinungen sehr freuen!
Gruß Kooka
Dies soll nur ein Ansporn an die Community sein, vom eigenen Recht gebrauch zu machen. Ob ihr der Sache nachgeht, wie ihr dies Durchführt und was ihr damit bei eurem Händler erreicht ist eure Sache. Ich übernehme keinerlei Garantie, dass dies so funktioniert. Bitte benutzt meinen Beitrag nicht als Bezug und verweist nicht auf mich. Ich werde auch sonst keine weiteren Details preisgeben. Wenn ein Jurist dies liest, so wäre ich sehr an seiner Meinung interessiert!
seid ihr mit eurem Samsung Wave S8500 (also dem ersten Wave, mit Bada OS) nicht zufrieden?
Dann gebt es doch einfach zurück!
Wer jetzt denkt, das geht nicht, doch es geht:
Samsung hat bereits bestätigt, dass das in der Werbung angepriesene "Social Hub Premium" nicht für das erste Wave verfügbar sein wird. siehe hier: golem.de
Ich bin kein Jurist, aber das ist soweit ich weiß ein Sachmangel nach § 434 BGB - Kaufrecht vor: Auszug BGB Kaufrecht
Wenn euer Händler diese Eigenschaft des Handys also in der Verkaufswerbung erwähnt hat, so könnt ihr durch den vorliegenden Sachmangel vom Kaufvertrag zurücktreten! Und erhaltet euer Geld zurück, eventuell sogar den vollen Kaufpreis.
Ein Bekannter von mir hat auch genau dies getan, was mich dazu veranlasst hat, der ForumBase Community davon zu berichten:
Er hat das oben von mir geschilderte einfach in einer Mail an seinen Händler formuliert und mit Angabe der News auf Golem untermauert, dass ein Sachmangel vorliegt und er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Es kam eine "wir prüfen das, bitte haben Sie Geduld"-Mail zurück und kurze Zeit später folgte per Mail die Bestätigung. Er bekommt den vollen Kaufpreis erstattet. Das Handy hat er übrigens schon ein Jahr in Benutzung.
Schreibt euren Händler einfach mal an. Eine Mail kostet höchstens eure Zeit. Vielleicht habt ihr ja Glück und der Händler ist einsichtig. In wie Fern die Sache rechtlich gültig ist, so wie ich das hier beschreibe, kann ich natürlich nicht sagen, aber bei meinem Bekannten ist es so ausgegangen wie beschrieben.
Ich würde mich über weitere Erfahrungsberichte und Meinungen sehr freuen!
Gruß Kooka
Dies soll nur ein Ansporn an die Community sein, vom eigenen Recht gebrauch zu machen. Ob ihr der Sache nachgeht, wie ihr dies Durchführt und was ihr damit bei eurem Händler erreicht ist eure Sache. Ich übernehme keinerlei Garantie, dass dies so funktioniert. Bitte benutzt meinen Beitrag nicht als Bezug und verweist nicht auf mich. Ich werde auch sonst keine weiteren Details preisgeben. Wenn ein Jurist dies liest, so wäre ich sehr an seiner Meinung interessiert!