Schadensreparatur: Recht auf Aussuchen einer Werkstatt?

Mauerblume123

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hallo,

habe Donnerstag beim Einparken leicht die Stoßstange eines Autos angekratzt. Der Geschädigte hielt einen Polizeieinsatz nicht für nötig und holte sich später bei der "Werkstatt seines Vertrauens" ein Angebot zur Schadensreparatur.
Muss ich nun einwilligen, dass der Geschädigte seinen Schaden genau dort beheben lässt und einfach den dort erhobenen Betrag zahlen (Versicherung wird außen vor gelassen, da Schaden zu gering)?
Oder habe ich die Möglichkeit, auf das Angebot von 2 weiteren Preisvorschlägen zu beharren um mir dann das günstigste auszusuchen?
Hat das was mit Schadensminderungspflicht zu tun, oder liege ich da falsch?
Falls ja, kann mir das einer erklären (auch rechtlich) damit ich was "in der Hand habe"? (Der Geschädigte will NUR zu der einen teuren Werkstatt...)

Bzw. kann ich den Preis des günstigsten Angebotes an den Geschädigten zahlen, unabhängig davon, ob dieser dann seinen Wagen tatsächlich zur günstigsten Werkstatt bringt oder zur "Werkstatt seines Vertrauens"?

Für Antworten bin ich dankbar!

Gruß, Mauerblume123
 
Ihr Verhandelt doch, also hast du die Wahl. Entweder du bezahlst oder machst ihm klar das du nicht den Preis bezahlst weil dieser dir zu teuer ist. Da nach Paragraphen zu suchen ist Schwachsinn.
 
Du fährst einem rein und verlangst von ihm das er sich nach Dir richtet? Er kann den Wagen da reparieren lassen wo er es gern möchte.

Eigentlich könnte er auch zum Anwalt und einen teuren Gutachter einschalten (alles auf Deine Kosten) und es dann bei der allerteuersten Werkstatt reparieren lassen.

Ich würde auch nicht darauf eingehen, wenn Du sagt das es Mustafa um die Ecke für die Hälfte macht. Ich fahre zu meinem Stammhändler und lasse es dort reparieren. Oder er kann ja auch Dir den Kostenvoranschlag geben und sich das Geld von Dir auszahlen lassen und trotzdem weiter so rum fahren oder es irgendwo billiger machen lassen und den Rest einstecken.

Du bist ihm rein gefahren also musst Du Dich an seine Bedingungen fügen. Wenn es Dir nicht passt, dann lass es über die Versicherung laufen und gut ist.
 
ihr macht das ja alles unter euch aus, daher naja wie gesagt, ihr macht das ja alles unter euch aus.

wenn ihr die Versicherung einschaltet, dann muss man nach den Regeln der Versicherung Spielen.
wollt ihr aber scheinbar nicht.
 
lies dir einfach mal den hierfür geltenden paragraphen durch.. http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html
natürlich kann der geschädigte sein kfz reparieren lassen, wo er will. er muss sich von dir nicht auf eine günstige werkstatt verweisen lassen. er muss sein kfz auch gar nicht reparieren lassen und dennoch musst du für den schaden bezahlen.
mein tipp an dich. kläre erst mal die schadenhöhe ab, dazu reicht auch der (deiner meinung nach vielleicht überteuerte) kostenvoranschlag aus.
dann kannst du mit deiner versicherung telefonieren, ob es sinn macht, diese in anspruch zu nehmen. die prüfen die unterlagen dann genauer und zahlen nur das, auf was der geschädigte tatsächlich anspruch hat.
das thema schadenminderungspflicht spielt hier erst mal keine rolle, das wäre dann interessant bei einer forderung von nutzungsausfall oder mietwagen, wenn das kfz repariert wird. das musst du dann nämlich auch bezahlen.
halt uns auf dem laufenden..
 
Du kannst ja einen Gutachter beauftragen der sich den Schaden ansieht und Dir sagt was die Reparatur kosten darf, den musst Du dann aber auch noch bezahlen.
 
Unabhängig davon, wie und wo er den Schaden reparieren lässt wüsste ich zu gerne ob der Geschädigte in seinem Auto saß. Auch wenn du sein Auto tuschierst heisst es noch lange nicht, dass du auch Schuld hast. Vlt ist er ein stück vor gerollt ( ausversehen ). oder wollte gerade ausparken etc.

Nicht das ich dich zum Lügen verleiten möchte aber man hat schon die tollsten Dinger erlebt. Ein Schuldeingeständnis gäbe es bei mir immer erst nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe. Wie geschrieben, was Recht ist muss Recht bleiben, denk nochmal genau darüber nach
 
Lapino schrieb:
Unabhängig davon, wie und wo er den Schaden reparieren lässt wüsste ich zu gerne ob der Geschädigte in seinem Auto saß. Auch wenn du sein Auto tuschierst heisst es noch lange nicht, dass du auch Schuld hast. Vlt ist er ein stück vor gerollt ( ausversehen ). oder wollte gerade ausparken etc.

Nicht das ich dich zum Lügen verleiten möchte aber man hat schon die tollsten Dinger erlebt. Ein Schuldeingeständnis gäbe es bei mir immer erst nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe. Wie geschrieben, was Recht ist muss Recht bleiben, denk nochmal genau darüber nach


denk du bitte nochmal über den Tipp nach. Wenn mir jemand in die Karre fährt und ich so fair bin und auf Polizei usw. verzichte, dann erwarte ich von dem Verursacher, das er sich um den Schaden kümmert.

Ich hab einen ähnlichen Fall erlebt, in dem ich einer jungen Frau das Bußgeld, etc ersparen wollte und im nachhinein nur Ärger damit hatte.
Ich habe nachträglich Anzeige erstattet und den Weg über die Versicherung gewählt.
 
und genau darin liegt das Problem. So fair wie du sind leider nicht alle Bürger.

Ich habe schon gehört, dass auf einmal die Polizei vor der Tür stand und meinte die Person hätte Fahrerflucht begangen. Ein anderes Beispiel war die Reparatur der ganzen Stoßstange anstelle einer kleinen Lackbeschädigung.

Ich möchte hier niemanden zu Lügen oder Vertuschungen anstiften sondern eher dazu genau darüber nachzudenken wie was passiert ist. Da ich direkt in einer Branche arbeite, die tagtäglich damit zutun hat weiss ich wovon ich rede/schreibe.

Edit:
Ich würde es nicht als Fair bezeichnen auf die Polizei zu verzichten. Wenn man die Polizei dazu holt heisst es noch lange nicht, dass auch eine Versicherung ins Spiel kommen muss. Polizei, egal wie groß der Schaden ist macht immer Sinn. Die Kosten dafür halten sich im Rahmen, natürlich immer im Verhältnis zu Rep. rechnungen für Stoßstangen, Anzeigen wegen Fahrerflucht und und und
 
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