Das aktuelle Strafprozessrecht, auch die Polizeigesetze der Länder, die Verfassungsschutzgesetze der Länder, das BND Gesetz und so weiter uns so fort bieten heute genügend Ermittlungsbefugnisse, um solcherlei Kapitaldelikte- wenn sie denn stattfinden- aufzuklären bzw. diese zu verhindern. Hysterisches Geschrei der Politiker, die sich in verfassungswidrigen Vorschlägen selbst überbieten und allen voran das Superhirn Schäuble, der das ganze Volk überwachen will. Vorratsdatenspeicherung gibt es schon, Schäuble will die Speicherung aller Fingerabdrücke eines jeden Deutschen( was sicher keine Mehrheiten im Parlament finden wird), Onlinedurchsuchungen usw.. Die einzige Institution, die derzeit die Verfassung vor der kompletten Aushöhlung schützt, ist das von mir hochgeschätzte Bundesverfassungsgericht, weil es immer klarere Worte für die Vorstöße der Politik findet und diese regelmäßig abwatscht, wenn mal wieder eine Entscheidung, die die Bürgerrechte betrifft, ansteht.
Jüngstes Beispiel die Online Durchsuchung, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. In der Urteilbegründung bekommt der Beklagte dieses verfassungswidrige Vorgehen nur so um die Ohren gehauen. Ein paar Monate zuvor die Entscheidung, dass sich der Staat sich bei Wohnraumüberwachungen gefälligst aus den intimsten Bereichen des Lebens herauszuhalten hat z.B. das Schlafzimmer. Hier ist eine Überwachung ausgeschlossen. Auch hier findet man in der Urteilbegründung deutliche Worte für dieses Vorgehen und wieder bekommt der Beklagte das nur so um die Ohren gehauen. Terror hin, Terror her. Ich bin nicht Willens, meine Bürgerrechte einfach so herzugeben, nur weil ein durchgeknallter Innenminister die Bedrohung für real und ein BKA Präsident die aktuelle Situation für durchaus gefährlich hält. Die sollen gefälligst ihre bereits vorhandenen Rechtsgrundlagen ausnutzen.
Ich komme gerade von einer ausgedehnten Radtour zurück und die Bedrohung, die von PKW`s für mich ausgeht ist auch real und manche Situationen sind durchaus gefährlich für mich, wenn die Hauptstädter mal wieder eine Biege auf`s Land machen. Mir verbietet deshalb auch niemand das Radfahren und niemand käme auf die Idee das Autofahren zu verbieten.
Ich traue jemanden, der mal eben die Verfassung ändern will, nicht einen Fußbreit über den Weg. Schon gar nicht wenn es um Bürgerrechte geht. Das Grundgesetz heißt nicht umsonst so. Es ist die Basis, an der sich die Legislative auszurichten hat. Ich kann nicht die Verfassung ändern, um ein Gesetz verfassungskonform zu gestalten. Umgedreht ist es richtig. Es muss das Gesetz verändert werden, dass es fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Und wenn es da nicht steht, dann ist es schlicht verfassungswidrig und hat keinen Bestand.