ronan191
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 585
Hallo,
haben im Real bei einem "Mann für alles" unseren Kellerschlüssel zum nachmachen abgegeben. Dies hat er nun zweimal fehlerhaft getan und ich bin nun bedient. Beim ersten Mal konnte ich die Kellertür von außen aufschließen aber nicht von innen zuschließen. Beim zweiten Mal war es etwas anders aber ähnlich. Kurz gesagt, der Typ hat es nicht drauf.
Auf einem Schild bei ihm steht "Reklamationen nur mit Schloss". Will nun ein drittes Mal dahin und mein Geld zurück. Ist das Schild bei ihm eigentlich vom Gesetz her überhaupt zulässig? Welche Rechte habe ich jetzt? Es geht zwar nur um paar Euro aber dennoch... Danke für die antworten!
haben im Real bei einem "Mann für alles" unseren Kellerschlüssel zum nachmachen abgegeben. Dies hat er nun zweimal fehlerhaft getan und ich bin nun bedient. Beim ersten Mal konnte ich die Kellertür von außen aufschließen aber nicht von innen zuschließen. Beim zweiten Mal war es etwas anders aber ähnlich. Kurz gesagt, der Typ hat es nicht drauf.
Auf einem Schild bei ihm steht "Reklamationen nur mit Schloss". Will nun ein drittes Mal dahin und mein Geld zurück. Ist das Schild bei ihm eigentlich vom Gesetz her überhaupt zulässig? Welche Rechte habe ich jetzt? Es geht zwar nur um paar Euro aber dennoch... Danke für die antworten!