Seitenbetreiber stellt sich tot nach Zusendung meiner persönlichen Daten

Bogeyman

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März 2012
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Hallo,

es geht um folgendes: Habe mich bei einer Internetseite eintragen lassen wollen als sogenannter "geprüfter Werber".

Ich schrieb darauf den Admin an was dafür Nötig sei, er meinte Kopie Perso und ne Telefonnummer.

Haben paar mal hin und her geschrieben, ich hatte paar Fragen, aber nachdem ich nun Kopie vom Perso und Handynummer hat kommt von ihm gar nichts mehr. Schon seit 2 Wochen nicht, habe schon 3mails hingeschrieben auf die er net geantwortet hat.

http://www.praemien-teilen24.de/

Das ist die Seite. Wie sollte ich weiter vorgehen?
 
Vermutlich hast du Recht. Aber dreißt ist sowas schon...

Kann man nicht zur Polizei eine Anzeige machen? Im Grunde hatte ich ja per email ne Abmachung mit ihm. Dass ich den Status "geprüfter Werber" bekomme wenn ich ihm die Daten schicke.
Meinen Teil habe ich erfüllt, er seinen nicht. Das ist doch faktisch Betrug..
 
Okay wenn es kein Betrug ist kann ich mir ja auch einfach irgendwas ausdenken damit Leute mir ihre Handynummern und Persokopien zuschicken, und dann melde ich mich nicht mehr. Als ob das legal wäre...
 
Es gibt ja nicht nur Betrug oder Nichtbetrug; also keine bedeutungsschwangeren Satzendeunkte nötig..^^

Jedenfalls ist nicht alles strafbar, was irgendwie unschön ist. Du kannst natürlich trotzdem auf eure vertraglichen Vereinbarungen bestehen; und wenn du den Verdacht hast, dass tatsächlich strafbare Dinge vor sich gehen (Betrug mithilfe fremder Persokopien), kannst du dich damit an die Strafverfolgungsbehörden wenden. Würde aber noch nicht davon ausgehen, dass dies (Vorliegen strafbaren Verhaltens) zwingend der Fall sein muss.
 
Werde mal mit ner anderen email adresse den Admin anschreiben und gucken ob er reagiert. Aber ich bin mir ziemlich sicher dass er meine mails bekommen hat und einfach nur mich ignoriert jetzt.

An der Stelle möchte ich nochmal warnen vor der Seite http://www.praemien-teilen24.de/

Sollte aber mein Perso irgendwo ungewollt auftauchen werde ich den Admin der Seite als Verdächtigen der Polizei melden.

Jedenfalls ist nicht alles strafbar, was irgendwie unschön ist.
Nunja "unschön" ist hier nicht das passende Wort. Ich habe die Sachen dem Admin ja nicht grundlos geschickt.
Unschön ist wenn mir morgens das Marmeladenbrot runterfällt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, mit "unschön" meine ich schon das, was im vorliegenden Fall beschrieben wurde. Wenn du dafür ein anderes Wort verwenden möchtest, dann tu das halt. Ändert an der Sache nichts: solche Dinge - ob du sie nun unschön oder nicht unschön findest - sind nicht ohne Weiteres strafbar.
 
Gut zu wissen. Dann weiß ich wie ich mir nächstemal paar Persokopien besorgen kann, wenn das ja nicht strafbar ist...
 
Das mit den Punkten am Satzende hatten wird doch schon ;D Noch mal: so simpel schwarz-weiß, wie du wohl unterstellst, ist das nicht. Wenn du dich dem Verdacht krimineller Machenschaften und dem Risiko zivilrechtlicher Klagen aussetzen willst, ja, dann mach das. Hauptsache ist ja, dass es nicht strafbar ist, hum?^^

Vielleicht ist das Erfragen persönlicher Daten oder das Erbitten von Kopien, zumal alles vllt in gewerblichem Ausmaß, ja strafbar. Wäre mir jedoch nicht bekannt und nehme ich spontan auch nicht an.
 
perso kopieen dürfen nicht gespeichert werden.
man könnte ihm also Datenschützer auf den hals hetzen.
aber das bringt dir auch nichts.
 
Die Perso-Kopie lässt sich super nutzen um auf Immobilienportalen sein Schindluder zu treiben, um auf Ebay-Kleinanzeigen Opfer zu suchen etc.
Mach eine Verlustmeldung deines Ausweis bei der Polizei, lass dir diese bestätigen nur damit du vorbereitet bist wenn demnächst viel Post von Anwälten kommt.
 
Nicht nur, dass der Datenschützer dem TE nicht viel bringt (aber das tut die Polizei ja eher auch nicht; ist trotzdem nicht immer das Schlechteste^^), er schadet womöglich nicht mal dem Persospeicherer. Erstens kommt es vor, dass auch öffentlich-rechtliche Vorschriften keine Straf- oder Bußgeldfolge für einen Tatbestand enthalten, zweitens beziehen sich tatsächlich die Vorschriften, die ich allerdings nun nur grob überflog, immer auf leicht erweiterte Voraussetzungen, wonach das Speichern allein nicht unzulässig ist, sondern zB automatisierte Datenverarbeitungsverfahren erfordert.

PS: Freilich gilt hier genauso wie bei den polizeilichen Ermittlungen allein auf den Verdacht hin, dass im Nachgang Straftaten begangen werden: Stressen kann man den Persospeicheicherer sicher mal. Ich kenn das aber prinzipiell schon von früher, dass Forenbetreiber sichergehen wollten, dass es den Mitgliedern ernst ist - man kann ja große Teile schwärzen -; im vorliegenden Fall mag es doch sein, dass der Speicherer schlicht und ergreifend nachlässig im Antworten oder gerade im Urlaub ist oder oder. Wie oben schono gesagt würde ich darum noch nicht zwingend annehmen, dass etwas Kriminelles geplant ist; dh dass ich annehme, dass selbst im Fall eines Verbotes der Speicherung oder Erhebung der Speicherer dem Grunde nach aber redlich ist.
 
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Mach eine Verlustmeldung deines Ausweis bei der Polizei
die damit einhergehenden Nachteile bedacht?
Damit wäre quasi Dein Ausweis ungültig und wenn Du diesen behältst, kannst Du mit Problemen rechnen wenn Du z. B. in einem anderen Land Urlaub machen willst - oder wenn Du Waren bestellen willst mit ID!
Hatte ich gerade erst wo gelesen, jemand hatte seinen Ausweis als verloren hier in D gemeldet, dann wiedergefunden und ist damit in die USA - dort sofort festgesetzt worden wegen Terrorverdacht!
Ja, seit wir in den Paranoia-Zeiten leben sollte man seine Perso-Daten gut verschlossen halten - übrigens auch vor den Paranoia-Staaten!

Zugegeben, die Situation ist blöde, weil er nicht seine Daten hätte raus geben dürfen, aber bis her liegt ja nur die Vermutung auf Betrug vor, ich würde jetzt nicht überreagieren!

Evtl. zur Polizei gehen und das dort besprechen - in dem Moment hat er ja auch signalisiert, dass seine Daten evtl. später einmal missbraucht werden könnten!
Die werden vermutlich nur mit dem Kopf schütteln, aber immerhin hast Du dann den Beleg das Du nicht komplett sorglos mit Deinen Daten umgegangen bist - zumindest nachdem Dir Dein offensichtlicher Fehler aufgefallen ist!
 
Danke fürs Raussuchen der Begründung. Wenn du da etwas für den konkreten Fall Relevantes gefunden hast, würde ich mich noch darüber freuen, wenn du zumindest die Seite angibst :) Im Übrigen bleibt es dabei: Ich erkenne immer noch keine Sanktionen für das simple Speichern.

PS: Wie ich sehe, spieltest du auf den bereits zitierten Text an. Dazu will ich zwei Dinge feststellen: Die Internetseite "datenschutzbeauftragter-info.de" scheint mir keine offizielle Seite zu sein; insofern finde ich es schon mal unseriös, wie dennoch versucht wird, einen offiziellen Eindruck zu erwecken. Zum anderen ist die Regierungsbegründung nicht unmittelbar verbindlich; sie hilft bei der Auslegung und kann aber keinesfalls allein eine Sanktion entgegen dem endgültigen Gesetzeswortlaut begründen. Hier wiederum ist noch zu beachten, dass die Regierungsbegründung nicht für sich allein gesehen werden kann - es gibt ja darauf Stellungnahme und Gegenstellungnahmen, in denen die erste Begründung erst angegriffen und von der Regierung dieser Angriff vollumfänglich berücksichtigt und akzeptiert worden sein kann. Wenn schon, dann müsste man also die vollständigen Gesetzesmaterialien sichten.
 
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Sorry wie soll eine Seite seriös sein, die eine Kopie vom Perso fordert? Das ist in Deutschland illegal!
 
Was meinst du in dem Fall mit "seriös"? Die Seite gaukelt doch an keiner Stelle vor, dass sie Profis wären?
 
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