Shill Bidding bei Ebay - Bieten auf eigene Auktionen - Recht

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Alle bisherigen Posts gehen in die Richtung -> wer erwischt wird, hat mit einer Strafe/Konsequenzen zu rechnen.

Und ja, es fällt auch dem Bieter auf, dass der Preis gepusht wird. Werd ich bei einer Auktion immer vom gleichen Bieter überboten, dann bleib ich bei dieser Auktion fern. Meist kauft man sich eh homogene Güter (also DVDs, Autoteile etc.) wo es egal ist, von welchem Verkäufer diese kommen.
 
Also laut Ebay AGB ist das verboten, aber du kannst duruchaus mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen, wenn das rauskommt und sich nachweisen lässt. Immerhin hat der Käufer durch dein Mitbieten einen finanziellen Schaden erlitten, da es am Ende teurer wird.
 
@My Name Nobody
Du hast in deinem Beitrag #8 die Verbindung zwischen Beiden hergestellt und nicht begründet. Daran stört sich Doc Foster, wenn also überhaupt solltest du aufklären, was du mit dem Satz tatsächlich meintest.

@bulasan
Ob die Anzeige wegen Betrug Erfolg hat, steht aber in den Sternen. Wie gesagt, man kann sich die Mühe machen aber man sollte bereit und in der Lage sein, die Kosten des Verfahrens zu tragen, sollte keine Verurteilung nach §263 StGB erfolgen.

@Topic
Ganz gleich, wie die Gerichte zu dem Fall stehen. Bekommt Ebay von Shill-Bidding Wind, wird der Account gesperrt.
 
.. weswegen hier auch Schluss ist. Ein derartiges Geschäftsgebaren wird von uns nicht unterstützt. Ausreichend Meinungen hast Du ja jetzt zum Thema erhalten.
 
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