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News Software-Fälscher in Haft genommen
- Ersteller Frank
- Erstellt am
- Zur News: Software-Fälscher in Haft genommen
Relict schrieb:@Keiflin1
Ich stimme Dir bis auf den letzten Absatz zu.
Man kann schon hohe Strafen fordern, aber man sollte:
1. zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden
2. nicht in Widerspruch mit anderen Gesetzen stehen
Ja auch Täter haben noch Rechte und sogar auf ihr Eigentum. Muss schon alles ordentlich bewiesen sein, vorallem dessen Herkunft. Und dem Staat steht grundsätzlich erstmal nur das zu, was ihm vorenthalten wurde, sprich Steuereinnahmen. Robin Hood is nich. ^^
Ansonsten könnten wir ja auch noch mehr Willkür walten lassen und gleich noch Todesstrafe und Sippenhaft draufpacken.
Keiflin1 hat auch mit seinem letzten Absatz nicht so ganz unrecht: Nach §§ 73 ff. StGB gibt es schon diese Maßnahmen, insbesondere den "Verfall", durch den die aus der Tat erlangten Vorteile abgeschöpft und damit eine rechtswidrig geschaffene Bereicherung wieder rückgängig gemacht werden kann. Bei der organisierten Kriminalität und bei Wirtschaftsdelikten wird der Vermögensverfall schon kräftig angewendet.
K
keiflin1
Gast
@MacII,
Gott zum Gruße, Wissender!
Genau das habe ich gemeint. Ich hatte nur keine Lust diesbezügliche Ausführungen zu machen. Eine komplexe und schwierige aber nicht minder spannende und erfolgreiche Methode, den Raffkes aus der Unterwelt zu zeigen wo der Hammer hängt. Leider wird diese Methode noch viel zu selten in der Alltagskriminalität angewendet, weil sie vielen als zu schwierig und den meisten Staatsanwälten zu arbeitsintensiv ist. Noch viel interessanter als der 73 STGB scheinen mir die Vorschriften nach 73a,73b und 73d STGB. 73d ist deshalb interessant, weil die bloße Annahme, dass etwas aus einer Tat erlangt wurde, den 73d greifen lässt. Und damit lässt sich so manches Großmaul, von denen einige denken, dass sie die Weisheit mit Löffeln gefressen haben, so richtig in den Dreck drücken, weil sie auf einmal vermögenstechnisch auf Hartz 4 Niveau stehen.
MacII, sofern du aus dem Metier stammst, viel Erfolg beim abschöpfen.
Gott zum Gruße, Wissender!
Genau das habe ich gemeint. Ich hatte nur keine Lust diesbezügliche Ausführungen zu machen. Eine komplexe und schwierige aber nicht minder spannende und erfolgreiche Methode, den Raffkes aus der Unterwelt zu zeigen wo der Hammer hängt. Leider wird diese Methode noch viel zu selten in der Alltagskriminalität angewendet, weil sie vielen als zu schwierig und den meisten Staatsanwälten zu arbeitsintensiv ist. Noch viel interessanter als der 73 STGB scheinen mir die Vorschriften nach 73a,73b und 73d STGB. 73d ist deshalb interessant, weil die bloße Annahme, dass etwas aus einer Tat erlangt wurde, den 73d greifen lässt. Und damit lässt sich so manches Großmaul, von denen einige denken, dass sie die Weisheit mit Löffeln gefressen haben, so richtig in den Dreck drücken, weil sie auf einmal vermögenstechnisch auf Hartz 4 Niveau stehen.
MacII, sofern du aus dem Metier stammst, viel Erfolg beim abschöpfen.