Sonderkündigungsrecht ? einmalige kosten wegen Vorratsdatenspeicherung

wupi

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Sep. 2007
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Hallo,
vielleicht ist jemand in Sachen Sonderkündigungsrecht bewandert und kann mir helfen, wäre echt super.

Sehr geehrter Herr Soundso
viel diskutiert und in vielen Beiträgen im Internet erläutert
… die Vorratsdatenspeicherung
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die
Vorratsdatenspeicherung ist gemäß Artikel 15 Absatz 1
der Richtlinie am 15. September 2007 abgelaufen, darf allerdings
für die Dienste Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail bis
längstens zum 15. März 2009 aufgeschoben werden.
Hierzu ist eine besondere Erklärung der Mitgliedsstaaten notwendig.
Diese Erklärung wurde von Deutschland abgegeben.

Für CANDAN gilt hier als Internetserviceprovider, die Speicherung
von E-Mails anhand der folgenden Punkte:

Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen
Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie
die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der
Nachricht,

2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die
Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des
Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der
absendenden Telekommunikationsanlage,

3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und
die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,

4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen
des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde
liegenden Zeitzone.
Die Gesetzregelung enthält weitere Regelungen, von denen CANDAN
nicht betroffen ist.
Die Vorratsdatenspeicherung wird derzeit heftig diskutiert.
Es wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am 31.12.2007
eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht in Karlsruhe
eingereicht. Am 11.03.2008 wurde das Gesetz zur Massenspeicherung
von Telefon- und Internetverbindungsdaten per einstweiliger Anordnung
stark eingeschränkt.

Die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung werden mit der
Notwendigkeit zur Kriminalitätsbekämpfung und der Terrorismusbekämpfung begründet.

CANDAN kann sich aufgrund der Gesetzgebung, nicht verschließen.
Sollten wir der Gesetzgebung nicht nachkommen können Bußgelder
in enormer Höhe erfolgen.

Wir haben die Abläufe seit Einführung der Gesetzgebung fortlaufend
verfolgt. Nach langer und reiflicher Überlegung haben wir uns für die
Einrichtung der Vorratsdatenspeicherung entschieden.

Es entstehen hohe Kosten für Aufrüstung, Einrichtung und Betrieb,
sowie für die Speicherung der Datenvolumen für 6 Monate.
Eine Aufwandsentschädigung der Kosten für Einrichtung und
Datenaufbewahrung ist nicht gegeben.

Kein Unternehmen erhöht gern die Preise, doch der Kostendruck ist
enorm gestiegen. Zum Wohle des Kunden möchten wir jedoch von
einer dauerhaften Preiserhöhung absehen.

Um die Preise stabil zu halten und keine dauerhafte Preiserhöhung
einzurichten wird CANDAN die Kosten in einer einmaligen
Kostenbeteiligung in Höhe von 23 % auffangen.

Diese einmalige Kostenbeteiligung erfolgt auf die Leistungen des
Webaccounts, nicht auf Zusatzdomains oder SSL-Zertifikate.

Wir bedauern diese Entscheidung sehr und hoffen doch in Ihrem
Sinne entschieden zu haben.

Wir hoffen weiterhin auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Sie können gegen die einmalige Kostenbeteiligung bis zum
16.04.2009 widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform
unter Angabe der Kundennummer und Unterschrift des
Accountinhabers auf dem Postweg, dieser auch per Fax gewahrt wird.

Ein Widerspruch per E-Mail ist nicht zulässig.
Bei einem Widerspruch behält sich CANDAN vor, eine
Tarifkündigung zum Evaluierungszeitraum/Vertragsende auszusprechen.

Wir danken allen Kunden die uns bei Webhostlist und
Hostsuche bewertet haben, oder noch bewerten werden.
 
Wenn mans genau nimmt beides. :)
Das kam noch als ich gefragt habe ob ich so aus dem Vertrag rauskomme.

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

jeder Kunde hat selbstverständlich das Recht dieser Erhebung
schriftlich zu widersprechen. Um nun aber keine Ungleichbehandlung aller Kunden
aufkommen zu lassen, müssen wir den Widerspruch mit einer Tarifkündigung zum
Vertragsablauf (Datum der turnusmäßigen Rechnungsstellung) gleichsetzen, da
es sonst zur Benachteiligung der nicht widersprechenden Kunden kommen würde.
 
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