Sozialabgaben bei Urlaubs- Weihnachtsgeld

Choco2

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Bei uns stellt sich gerade folgende Frage:

Bruttoeinkommen ist in normalen Monaten bei ca. 4500,- €.

Im Juli und Dezember wird es aber ca. 8000,- € sein Aufgrund vom Urlaubs- Weinachtsgeld.

Jetzt kommt man in diesen beiden Monaten ja über die Beitragsbemessungsgrenze der RV.
Das Brutto im gesammten Jahr bleibt allerdings darunter.

Was passiert jetzt? Muss ich die Sozialabgaben irgendwie nachzahlen? Oder bleibe ich verschont, weil es sich um 2 Sonderzahlungen handelt?

Falls ich verschont werde, wo ist dann die rechtliche Grenze? Denn sonst könnte ich mir ja 4x im Jahr z.B. eine "Sonderzahlung" zahlen lassen.
 
mwn nach zählt das was du im Jahr bekommst. Im schlimmsten Fall musst du bei deiner Steuererklärung nachzahlen... aber mal nachgedacht: Machst du deine Steuererklärung monatlich oder jährlich? ;)
Die Antwort sollte für deine Frage ausreichen.
 
Reicht leider in keinster Weise aus, weil die Steuererklärung nichts mit den Sozialabgaben zu tun hat ;)
 
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine jährliche. Also wird auch dein jährliches Bruttoeinkommen
zu Grunde gelegt. Die heutigen Lohnabrechnungsprogramme berücksichtigen deine jeweils
aufgelaufendes (mit Hochrechung) Gehälter. Solltest du dann im Laufe des Jahres eine
viel höhere Erhöhung bekommen kann es natürlich zu Nachzahlungen kommen.
Letzlich verantwortlich ist aber dein Arbeitgeber, nützt dir natürlcih auch nix wenn der dir im DEZ eine Abrechung übergibt, in der er die Beiträge dann auf einen Schlag abzieht
 
im Normalfall wird die Sonderzahlung auf das Jahr gerechnet und dementsprechend LSt und Sozialabgaben abgezogen
 
Naja so kompliziert ist es auch nicht. Bis Juli waren normales Gehalt 7*4.500 = 31.500. Beitragsbemessung RV 7*5.500 = 38.500 Differenz 7.000 . Ein Urlaubsgeld bis 7.000 ist RV pflichtig, der darübergehende Teil frei.

Bei der KV sind es 4.800 also mal 7 = 33.600 Diff 1.900 . also bis 1.900 pflichtig darüber hinaus frei.

Im November dann die gleiche Arie unter einbeziehung des Weihnachtsgeld.
 
Aber es ist zumindest so kompliziert, dass jede Antwort die gekommen ist, falsch war.

Auch meine eigene Annahme war nicht richtig.

Was passiert jetzt eigentlich bei einem Nebenjob oder Arbeitgeberwechsel?

Wie soll der neue Arbeitgeber dann wissen, was bisher schon bezahlt wurde?
 
meine ganz persönliche meinung.. das sind fragen, die du lieber deinen steuerberater stellen solltest! die paar euro werden dir ja nicht weh tun. mfg
 
Geht nicht um mich selber.

Außerdem ist das ja eine ganz allgemeine Frage, die hier in einem Forum auch jemand wissen könnte.

Steuerberater sollte individuelle Sachen klärnen.
 
Meiner Meinung nach hat es Marvin_X absolut richtig erläutert. In dem Monat, in dem ich mein Weihnachtsgeld bekommen habe, lag ich auch über der Beitragsbemessungsgrenze der RV und die Abgaben wurden auf der Lohnabrechnung genau so berechnet wie von Marvin_X erläutert.
 
Ja klar ist das richtig.

Der hat´s ja auch nach dem Link gemacht, den ich dann selber gepostet habe. ;)
 
Oder weil ich Steuerberater bin und so etwas auch so weis?

Naja bei Arbeitgeberwechsel must du deinem Arbeitgeber dein frühes Gehalt mitteilen, tust du das nicht, weil du vielleicht schon wieder weg bist, nimmt er an, dass du das ganze Jahr bei ihm warst als Schätzgrundlage.

Bei 2 Jobs must du den anderen AG informieren bzw. eine Bestätigung besorgen wieviel du bei ihm verdienst. Das wird dann anteilig gerechnet. Das Problem geht ja schon bei normalen Lohn los.

Z.B. Du verdienst 4.000 bei dem einem AG und 3.000 beim anderen. Da bist ja schon so über die laufende BM hinaus. Besorgst du keine Bescheinigung zahlst du auf 7k Sozialversicherung. Besorgst du Bescheinigungen für die jeweiligen AG werden die 5.500 aufgeteilt 3/7 für den einen 4/7 für den anderen.
 

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