Sperre meines Kundenkontos bei bekanntem Onlinehändler .

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brauni66 schrieb:
Retoure laut AGBs nur über die HP mit kundennummer etc pp. .
Seit wann stehen AGB über deutschem Recht? UNd Rechnung, besser gesagt eine Quittung mit Auftragsnummer etc, bkommst du 100% auf Verlangen, auch ganz ohne Kundenkonto. Und damit kannst du retournieren. ggf. musst du den Versand dann selber zahlen, dass ist aber nunmal nicht verboten.

Also deine Gerede, dir würden Rechte beschnitten ist schlicht Unkenntnis der Rechtslage. Kannst ja gern Strafantrag stellen, nur wird da exakt nichtsd passieren, da der Händler keine strafbare Handlung begangen hat. Sich Betrug herbeizufantasieren reicht halt nicht für eine Strafsache...

Warum du allerdings überhaupt in einem Forum nachfragst, wenn du sowieso alles besser weißt, erschließt sich mir nicht.
 
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brauni66 schrieb:
Retoure laut AGBs nur über die HP mit kundennummer etc pp. .
Es wird überhaupt kein Problem sein eine Retoure, RMA, Garantieansprüche oder sonst irgendwas unter Angabe der Kunden und Rechnungsnummer per Mail abzuwickeln.

In den AGB (nicht AGBs) wird auf das Onlineformular verwiesen um einen einheitlichen weg und somit vereinfachte Prozesse zu haben.
Trotzdem werden auch Anliegen die durch einen anderen Weg eingehen bearbeitet.

Strafantrag stellen kannst du natürlich machen, der Händler hat allerdings keine Straftat begangen, er will dich nur nicht mehr als Kunden weil du willkürlich Geld zurückbuchen lässt.
 
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brauni66 schrieb:
Wenn mir dann am Telefon gesagt wird es dauert noch 2-3 Wochen werde ich halt proaktiv .
Dann musst du auch mit den Konsequenzen leben.
Offensichtlich hast du keine Ahnung von Logistik und den Prozessen hinter einer Retoure. Auch nicht davon, wie der Händler diese intern abwickelt.
Dir sind 2-3 Wochen zu lang, also verursachst du Kosten, Aufwand, Verwirrung und schiebst die Schuld auf den anderen. Ganz dem Zeitgeist entsprechend...

2-3 Wochen sind weder zu lang, noch muss der Händler dir alles durchgehen lassen.
 
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Mustis schrieb:
Seit wann stehen AGB über deutschem Recht? UNd Rechnung, besser gesagt eine Quittung mit Auftragsnummer etc, bkommst du 100% auf Verlangen, auch ganz ohne Kundenkonto. Und damit kannst du retournieren. ggf. musst du den Versand dann selber zahlen, dass ist aber nunmal nicht verboten.

Also deine Gerede, dir würden Rechte beschnitten ist schlicht Unkenntnis der Rechtslage. Kannst ja gern Strafantrag stellen, nur wird da exakt nichtsd passieren, da der Händler keine strafbare Handlung begangen hat. Sich Betrug herbeizufantasieren reicht halt nicht für eine Strafsache...

Warum du allerdings überhaupt in einem Forum nachfragst, wenn du sowieso alles besser weißt, erschließt sich mir nicht.

Tinkerton schrieb:
Dann musst du auch mit den Konsequenzen leben.
Offensichtlich hast du keine Ahnung von Logistik und den Prozessen hinter einer Retoure. Auch nicht davon, wie der Händler diese intern abwickelt.
Dir sind 2-3 Wochen zu lang, also verursachst du Kosten, Aufwand, Verwirrung und schiebst die Schuld auf den anderen. Ganz dem Zeitgeist entsprechend...

2-3 Wochen sind weder zu lang, noch muss der Händler dir alles durchgehen lassenUnd was hat das mit meiner Frage zu

Tinkerton schrieb:
Dann musst du auch mit den Konsequenzen leben.
Offensichtlich hast du keine Ahnung von Logistik und den Prozessen hinter einer Retoure. Auch nicht davon, wie der Händler diese intern abwickelt.
Dir sind 2-3 Wochen zu lang, also verursachst du Kosten, Aufwand, Verwirrung und schiebst die Schuld auf den anderen. Ganz dem Zeitgeist entsprechend...

2-3 Wochen sind weder zu lang, noch muss der Händler dir alles durchgehen lassen.
Und was hat das mit meiner Frage zu tun was Du da Schreibst ? :)))))) Der Erklärbär . Sry . Erklärst was was ich nicht gefragt habe . Es reicht ja wenn du Ahnung hast . Aber wirfst mir Sachen vor die Dir A nicht zustehen und ich B weiter oben schon selber eingeräumt habe . Lies am besten erstmal alles bevor du anderen hier erzählen willst das sie keine Ahnung haben . Und dasfür das du der bis der meiste Ahnung hat : spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren (§§ 355 Abs. 3 S. 1, 357 Abs. 1 BGB) . Nix da 3 wochen oder villt noch länger . Die Frist beginnt für den Unternehmer mit dem Zugang der Widerrufserklärung. Der Unternehmer muss den Kaufpreis also spätestens 14 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung an den Verbraucher erstatten. Weisste mal bescheid .
 
Ja, so weit so richtig, das gibt dir aber nicht das Recht eigenmächtig das Geld zurückzubuchen.

Übrigens, weil du immer wieder darauf rumreitest: Die Frage "Wie schätzt ihr die Sachlage ein" ist ziemlich schwammig formuliert, mir fallen ad hoc mehrere Möglichkeiten ein, was du mit Sachlage meinst.

1. Ob der Händler eine Straftat begangen hat? Definitiv nicht, allein schon bei dem von dir geschilderten Sachverhalt einen Betrugsverdacht zu äußern ist völlig unverschämt.

2. Ob du weiterhin Garantie und Gewährleistungansprüche geltend machen kannst? Definitiv ja.

3. Ob die Sperre angemessen war? Ebenfalls ja.
 
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Wenn du die Paragraphenkette kennst, warum hast du dem Händler dann nicht schriftlich eine Frist gesetzt?

Die von dir gewünschten Dokumente kannst du doch schriftlich anfordern. Ebenso schriftlich kannst du dich über eine etwaige Kontosperrung beschweren.

Schriftlich = Brief. Mit Briefmarke und so.
 
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brauni66 schrieb:
Weisste mal bescheid .
Is halt nur falsch. Er muss eben nicht das Geld binnen 2 Wochen zurcükgeben nach Zugang der Widerrufserklärung, wenn die Ware nicht zurückgegeben wurde. Halt mal alles lesen, dann wäre dir Absatz 4 aus §357 aufgefallen:
(4) 1Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. 2Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.

Deine Urpsrungsfrage war: "Wie schätzt ihr die Sachlage ein ?"

Das hab ich dir beantwortet und begündet. Wenn du die Begründung als Erklärung für etwas nicht gefragtes verstehst, auch das erklärt einiges.

Aber für dich noch mal simpel und einfach: Ich schätze die Sachlage so ein, dass deine Anzeige exakt nichts bringt, da keine Straftat vorliegt und der Händler sich, soweit den Details deiner Erläuterung zu entnehmen, auch nirgends fragwürdig verhalten hat, strafbar ohne nicht.
 
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@Idon Hätt ich machen können . Habe ich aber noch nicht . Weil es heute erst passiert ist . Und wie ich bereits erwähnt habe 2-3 h Wartezeit am Telefon . Tickets über HP werden nach 1 Woche auch nicht beantwortet ! Und sei dir eines mal sicher .
Schriftlich = Brief. Mit Briefmarke und so. Da war ich schon Aktiv da gab es dich noch lange nicht . Und der Brief ist schon raus . Kannste ja nicht wissen . Aber trotzdem einen raushauen was. Post stellt nicht innerhalb von 8-9 Stunden zu . Post = Briefmarke umschlag und so .






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Ich glaube das Ding hier ist durch. :) Der TE hat recht und dann soll es dabei auch bitte bleiben. 😉
 
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