DarkInterceptor schrieb:
JEDER händler ist verpflichtet auch geöffnete software ein- oder umzutauschen bzw zurückzunehmen.
großes rätselraten wie und warum aber ich sags ned.
Also erstmal ist kein Händler überhaupt verpflichtet Ware zurückzunehmen! Das es bei den meisten Läden Geld zurück gibt, ist reine Kulanz!
Warenumtausch
Ein Umtauschrecht beinhaltet regelmäßig ein Recht des Käufers, eine Ware evtl. binnen bestimmter Fristen beim Verkäufer zurückzugeben, um andere Ware zu kaufen und den alten Warenwert angerechnet zu bekommen. Ein gesetzliches Umtauschrecht beim Verbrauchsgüter-Kaufvertrag gibt entgegen landläufiger Meinung nicht. Es kann sich aber durch AGB-Regelung des Verkäufers oder entsprechendem Hinweis auf dem Quittungsbeleg ergeben. Dagegen ist das Recht auf Nachbesserung im Falle eines Mangels grundlegend auf Reparatur ausgelegt. Der Verkäufer kann die Nachbesserung aber auch durch den Umtausch des defekten Kaufobjekts durch ein neues bewirken.
Bei Fragen rund um den Warenumtausch können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihren Kaufvertrag vorliegen haben.
Was den Umtausch von offener Software, DVD, CD, Spiele angeht, da gibt es eine Sonderregelung, das heißt, das kein Händler verpflichtet ist diese Waren zu tauschen bzw zurückzunehmen!
Gerade wegen, Onlinekeys, oder Raubkopien etc...
Anders sieht es beim Fernabgabegesetz aus (also wenn man was bestellt).
Soviel dazu...
Zurück zum Thema, was Dein Freund da macht ist ganz klar Betrug, den Gesetzestext dazu such ich jetzt aber nicht raus.
Ich wünsche Deinem Freund nichts schlechtes, aber ich hoffe, das er auch mal ein Spiel erwischt was offen war und wo der Key schon in Benutzung ist.
Und das er dann im Idealfall an einen Verkäufer gerät der sich mit dem ganzen Kram auskennt und das Spiel nicht tauscht.
Greetz Despa