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Spiel kaufen zurückbringen weiterspielen...

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Shurkien

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5.627
Guten Abend!

Ein Kollege von mir hat sich Blackops vor 2Tagen gekauft
Er hat es jetzt zurückgebracht und meint er würde es immer weiter zocken können da der Code ja nicht gesperrt wird
Is bei L4D2 ja nicht auch nicht geschehen..

Ich aber denke schon das Treyarch soschnell wie möglich den Code sperren wird, oder ?

Mfg
 
normalerweise sollte eigentlich der Händler das Spiel nicht zurück nehmen
 
Wo hat er das Spiel gekauft?!
Würde mich mal intressieren, welcher laden entsiegelte (!) Spiele zurück nimmt.
 
sehr dummer Händler
 
Falls danach irgendwer das Spiel mit dem Code installieren will wird derjenige Pech haben
 
an sich ist das Betrug, solltest du ihm mal sagen
und hoffentlich wird der Code gesperrt, obwohl ich nicht denke, dass sich da jemand die mühe macht den Key manuell zu sperren, bei den meisten Läden kann man Software auch nicht zurückbringen
 
Media Markt bei uns nimmt ALLES an Software zurück innerhalb von 3Tagen
 
sehr geil :D vermutlich der einzige Händler, bei dem es sich lohnt, Black Ops zu holen. :rolleyes:
 
ist ein Key einmal bei Steam aktiviert, ist er an den Account gebunden. Eine Rückgabe des Spiels (und somit ein Weiterverkauf) ist dann ausgeschlossen, denn die Accountdaten hat ja der Erstkäufer. Deswegen nehmen 99,9% der Händler auch keine entsiegelte Software zurück.
 
Hä? Ich verstehe es vielleicht ja, wenn Software, DVDs oder ähnliches zurückgenommen werden, allerdings ist es ja nichts unbekanntes das Spiele meistens einen Key haben und Online registriert werden müssen.

Mit was für eine Begründung gibt er es den zurück? Ohh, ich wollte "Barbies Reithof"?!? Zieht er die Plastikfolie wieder über die DVD Hülle, dass es aussieht wie nie geöffnet?

Ich kann mir das nicht vorstellen, das MM ein entsiegeltes (geöffnetes) Spiel zurück nimmt. Auch bei der Überprüfung ob alles drinnen ist, müsste der Mitarbeiter ja sehen das hinten auf der Anleitung ein Code steht...

Also sobald man den Kauf nachweisen kann, meistens reicht auch ein Foto der Hülle + DVD + Code + E-Mailadresse (oder Steamname) und ruckzuck ist dein Kumpel sein Spiel los! Wenn er Pech hat, wird sein Steam Account auch noch gefreezt, bzw. geschlossen.

@ Robin.: lol, das Spiel muss bei Steam registriert werden und ist dann an den Account gebunden. Wer kein Internet hat, kann auch kein CoD BO spielen...

*Edit: Das ist wohl auch sein Rückgabegrund oder? Habe kein Inet... steht jaaa gar nicht auf der Hülle...
 
JEDER händler ist verpflichtet auch geöffnete software ein- oder umzutauschen bzw zurückzunehmen.

großes rätselraten wie und warum aber ich sags ned.
 
wieso sagst du es nicht? Nenne den Paragraphen alles andere ist eh Schall und Rauch.

Steam wird sicherlich wissen, woher der Code stammt. Probieren kann man es ja mal, sollte aber nicht traurig sein, wenn der Account gesperrt wird. Außerdem sollte man sich auch Gedanken darüber machen, wie viel Gewissen und Moral man besitzt sowas abzuziehen.
 
@ DarkInterceptor, nein ist er nicht! Außerdem muss ein Media Markt, bzw. alle lokalen Geschäfte nichts zurücknehmen! Ein Widerrufsrecht gibt es nicht! Das Thema hatten wir bereits vor einigen Tagen mit er Grafikkarte... keine Ahnung und dann auch noch keine Quellen nennen wollen...so wäre ich auch bei über 1000 Beiträgen...

Nur Onlinehändler müssen einem 14 Tage Widerrufsrecht einräumen, da hier das Fernabsatzgesetz greift! Allerdings nicht bei ausgeschlossenen Waren, z.B. versiegelte DVDs, diese dadurch im Wert gemindert werden, bzw. nicht wieder verkauft werden können. Somit muss dies auch nicht zurückgenommen werden, sobald dies in der AGB erwähnt wird.

Zum Thema, der MediaMarkt wird wohl auch nicht dumm sein und mit der Zeit merken, dass ständig der gleiche Typ vorbei kommt, Spiele kauft, zurück gibt und anschließend nach einiger Zeit ein anderer Kunde sich über die nicht registrierbare Ware ärgert. Die Historie der Ware befindet sich ja im System. Wollen die nicht auch die Adresse bei einem Umtausch / Rückgabe? Ach ja, bis mal Post vom Revier kommt oder sein Steamaccount geschlossen wird, da seine Games illegal erworben sind.

@ Robin.: Gewissen und Moral sucht man in diesem Land vergebens... Kinderschänder erhalten auch geringe Strafen als Raubkopierer... nun ja... anderes Thema :(
 
Zuletzt bearbeitet:
DarkInterceptor schrieb:
JEDER händler ist verpflichtet auch geöffnete software ein- oder umzutauschen bzw zurückzunehmen.

großes rätselraten wie und warum aber ich sags ned.

Also erstmal ist kein Händler überhaupt verpflichtet Ware zurückzunehmen! Das es bei den meisten Läden Geld zurück gibt, ist reine Kulanz!

Warenumtausch
Ein Umtauschrecht beinhaltet regelmäßig ein Recht des Käufers, eine Ware evtl. binnen bestimmter Fristen beim Verkäufer zurückzugeben, um andere Ware zu kaufen und den alten Warenwert angerechnet zu bekommen. Ein gesetzliches Umtauschrecht beim Verbrauchsgüter-Kaufvertrag gibt entgegen landläufiger Meinung nicht. Es kann sich aber durch AGB-Regelung des Verkäufers oder entsprechendem Hinweis auf dem Quittungsbeleg ergeben. Dagegen ist das Recht auf Nachbesserung im Falle eines Mangels grundlegend auf Reparatur ausgelegt. Der Verkäufer kann die Nachbesserung aber auch durch den Umtausch des defekten Kaufobjekts durch ein neues bewirken.
Bei Fragen rund um den Warenumtausch können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihren Kaufvertrag vorliegen haben.

Was den Umtausch von offener Software, DVD, CD, Spiele angeht, da gibt es eine Sonderregelung, das heißt, das kein Händler verpflichtet ist diese Waren zu tauschen bzw zurückzunehmen!
Gerade wegen, Onlinekeys, oder Raubkopien etc...

Anders sieht es beim Fernabgabegesetz aus (also wenn man was bestellt).

Soviel dazu...

Zurück zum Thema, was Dein Freund da macht ist ganz klar Betrug, den Gesetzestext dazu such ich jetzt aber nicht raus.

Ich wünsche Deinem Freund nichts schlechtes, aber ich hoffe, das er auch mal ein Spiel erwischt was offen war und wo der Key schon in Benutzung ist.
Und das er dann im Idealfall an einen Verkäufer gerät der sich mit dem ganzen Kram auskennt und das Spiel nicht tauscht.



Greetz Despa
 
Zuletzt bearbeitet:
Robin. schrieb:
du könntest aber mal die Mindest- und Höchststrafe dafür raussuchen :-)


man das artet ja noch in Arbeit aus...
da muß ich nicht viel raussuchen, das weiß ich so :D

also bei Betrug fängt es mit ner Geldstrafe an und hört bei 5 Jahren Freiheitsentzug auf, kommt halt darauf an wie hoch der entstandene Schaden ist, bzw ob ein gewerbsmäßiger Betrug vorliegt (sprich ob sich damit bereichert wurde, etc...)



Greetz Despa
 
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