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Spiel kaufen zurückbringen weiterspielen...
- Ersteller Shurkien
- Erstellt am
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Falls er den Key schon "geklaut" hat (also bereits verwendet und registriert hat), ist es egal ob er nach einer Rückgabe das Spiel nun weiter zockt oder nicht... geklaut ist und bleibt geklaut... Mal ne Frage, wie alt ist dein Freund? Eigentlich müsste er ja min. 18 sein um CoD:BO zu kaufen, hört sich aber eher nach einem 13 Jährigen an!
Hart... er tauscht die Games immer noch um, obwohl die es schon langsam kapieren... jetzt informiert sich der Verkäufer vielleicht mal und das nächstes Mal beim Umtauschversuch heißt es dann: "Moment, ich muss kurz die Auszahlung bestätigen lassen" ... 2 Min. später sind die Grünen da
Was sagt er denn eigentlich als Umtauschgrund? Gefällt nicht? Läuft nicht? Kein Internet für die Registration? kauft er auch andere Games, ohne Onlinezwang? Lol... also alles kaufen, zocken und wieder zurück bringen... vermutlich gleich ein neues Game mitnehmen...
Schon mal was von einer "Videothek" gehört?!? Ohje...
Hart... er tauscht die Games immer noch um, obwohl die es schon langsam kapieren... jetzt informiert sich der Verkäufer vielleicht mal und das nächstes Mal beim Umtauschversuch heißt es dann: "Moment, ich muss kurz die Auszahlung bestätigen lassen" ... 2 Min. später sind die Grünen da
Was sagt er denn eigentlich als Umtauschgrund? Gefällt nicht? Läuft nicht? Kein Internet für die Registration? kauft er auch andere Games, ohne Onlinezwang? Lol... also alles kaufen, zocken und wieder zurück bringen... vermutlich gleich ein neues Game mitnehmen...
Schon mal was von einer "Videothek" gehört?!? Ohje...
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- 2.954
GameOC schrieb:... 2 Min. später sind die Grünen da...
Glaube nicht, dass die da die Polizei holen, Umtauschversuch ist schließlich nicht strafbar.
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@ jensi251, ja! Wäre es ein "normales" Game, dass nicht online registriert werden müsste, wäre es nicht gaaanz so dramatisch, aber so finde ich das schon mehr als "frech" 
@ II n II d II,
Selbst wenn ich zu dir meine, ich verkaufe dir ein iPhone, wir treffen uns um den Handel ab zu schließen und ich habe plötzlich ein Nokia 3310 dabei, ohhh sorry, habe wohl die falsche Ware eingepackt -> Betrugsversuch - obwohl du die Ware nicht angenommen und nicht bezahlt hast, liegt dennoch ein Betrug vor.
@ II n II d II,
Tja, aber das wäre dann eher ein Betrugsversuch und somit strafbar. Da er absichtlich den Wert der Ware drastisch gesenkt hat und dies verschweigt. Somit Betrug...Umtauschversuch ist schließlich nicht strafbar.
Selbst wenn ich zu dir meine, ich verkaufe dir ein iPhone, wir treffen uns um den Handel ab zu schließen und ich habe plötzlich ein Nokia 3310 dabei, ohhh sorry, habe wohl die falsche Ware eingepackt -> Betrugsversuch - obwohl du die Ware nicht angenommen und nicht bezahlt hast, liegt dennoch ein Betrug vor.
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Ja, aber das kann der Verkäufer nicht beweisen , es sei denn er installiert das Spiel vor Ort und selbst dann wäre ein bereits vergebener Code nur ein Indiz. Dann den Kontakt mit STEAM aufnehmen... so einen Quark machen die Herren in Grün bestimmt nicht mit.
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Flying Witch
Lieutenant
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- 628
Ihr diskutiert hier um einen typischen "Ich kenne jemanden, dessen Bekannter seine Freundin, ihr Bruder einen Freund hat, der folgendes mal erlebt hat:".
Nichts ist faktisch zu greifen und alles nur wilde Spekulation. Ich persönlich glaube nicht mal, dass dieser Vorgang überhaupt wirklich passiert ist.
Nichts ist faktisch zu greifen und alles nur wilde Spekulation. Ich persönlich glaube nicht mal, dass dieser Vorgang überhaupt wirklich passiert ist.
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