Spycam - Grauzone oder bei Überführung ganz ok?!

xprez

Lieutenant
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Sep. 2012
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Da in der Firma in letzter Zeit ein paar Sachen aus dem Lager entwendet werden stelle ich mir hiermit folgende Frage:

Kann ich eine Spycam aufstellen, die Aktivitäten nach der Geschäftszeit filmt um den Täter zu überführen? Oder ist das generell gesetzlich nicht wirklich erlaubt ?! (Ö und Deutschlandweit)


Da als Einzelperson nur eine Vermutung besteht hätte ich das ohne Absprache mit dem Chef gemacht - ist das rein rechtlich gesehen in Ordnung? Oder sollte man lieber mit einem Führungsmitglied darüber reden bzw. mit einer Zweitperson?
 
Bei einem Verdachtsmoment darfst du für einen gewissen Zeitraum Kameras aufstellen, und musst niemanden darauf hinweisen.
Ich glaube du hast 2 Wochen um den Täter zu überführen.
Das gilt aber nicht für WC, Umkleide oder Aufenthaltsraum.
Du solltest aber mit deinem Chef darüber sprechen.

Generell kann ich nur davon abraten, spätestens wenn du den Täter überführst werden alle anderen Wind davon bekommen.
Und es entsteht automatisch Misstrauen, werden jetzt alle überwacht.
Wo sind noch Kameras usw.

Du solltest genau abwägen ob es sich wirklich lohnt.
Der Arbeitsplatz darf generell nur überwacht werden wenn eine Gefahr für Mitarbeiter besteht, in Banken z.B.
Mitarbeiter dürfen aber nicht überwacht werden, nur wenn es Verdachtsmomente gibt.
Verstösse können sehr teuer werden.
 
Natürlich darf der Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers keine Kamera betreiben, das ist eine gröbliche Verletzung der Arbeitnehmerpflichten und kann mE wenigstens zur Abmahnung, wenn nicht sogar zur fristlosen Kündigung berechtigen.
 
Dh selbst wenn ich den erwische, kann ich meinen Job verlieren?!
 
Das heisst du nichts Chef du nichts Rechte in diese Richtung. Machst du auf Chef du bald nichts Arbeit!

Sowas spricht man mit seinen Vorgesetzten ab und diese leiten das ein bzw. haben das evtl. ohne ihren wichtigsten Mitarbeiter dich darüber zu informieren schon getan.
 
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