Steuererklärung - Bescheinigung trotz Lehrberuf

glpsy

Lieutenant
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Mai 2006
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Hallo, mit einem Beitrag zum Thema "Recht" hoffe ich das richtige Forum getroffen zu haben. Wenn nicht bitte verschieben.
Nun zum eigentlichen Post:

Ich bin gelernter Fachinformatiker. Und arbeite auch in diesem Bereich. Also habe ich für das letzte Jahr fleißig Rechnungen gesammelt (Bereich IT) um diese abzusetzen. Sie belaufen sich nur auf Hardware, Software (Windows, Office) und einem Server (bisschen testen).
Nun hat das Finanzamt sich scheinbar endlich meine Erklärung angeguckt und reagiert. Zu meinem Erstaunen will das Amt eine Bescheinigung von mir, dass ich das beruflich brauche.
Ich habe aber im Hinterkopf, dass man alles zu seinem Lehrberuf absetzen kann. Also ein Koch kann seinen Kochlöffel absetzen, ein Handwerker sein Werkzeug und ein Computerfutzi halt It-Zeug. Liege ich damit jetzt falsch, wurden die Gesetze geändert oder ist mein Amt einfach nur zu blöde?
Gibt es zufällig einen Paragrafen den man nachlesen kann bzw. auf den man sich beziehen kann?
Mein Arbeitgeber (größeres Unternehmen) kann mir so was natürlich bescheinigen, dass ich mir privat Sachen kaufen muss um diese dienstlich zu nutzen.

Danke und Grüße
 
Dafür gibts den § 9 des Einkommensteuergesetzes wo die Werbungskosten geregelt sind. Zusätzlich helfen vielleicht noch die Lohnsteuerrichtlinien zu § 9 des Einkommensteuergesetzes (R 9.1 bis R 9.13).

Wenn das mit der Bescheinigung kein Problem ist, solltest du diese einfach wahrheitsgemäss ausfüllen und vom Arbeitgeber unterschreiben + abstempeln lassen. Werbungskosten müssen halt glaubhaft gemacht werden.
 
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Lass dir die Bescheinigung ausstellen und gut ist das. Kann aber trotzdem sein, dass sie dir das nicht anerkennen. Allgemein gesprochen, wenn du deine Arbeitsmittel in der Arbeit zur Verfügung gestellt bekommst, besteht kein Anlass das privat nochmal zu kaufen. Also muss dein Arbeitgeber so eine Be1scheinigung ausstellen.
 
Also man darf dienstlich z.B. kein Internet nutzen. Also kann ich mich privat schon mal nicht weiterbilden. Und eine Bescheinigung über was soll ausgestellt werden? Über das oben stehende (erster Post) kann keine Bescheinigung ausgefüllt werden.
 
Der Paragraph der die Werbungskosten behandelt ist § 9 EStG. Siehe Punkt 6.
Es gibt natürlich gewisse Grenzen die du absetzen kannst. Außerdem muss ein Bezug zum Beruf erkennbar sein. Du kannst also beispielsweise keine Fachbücher mit Thema Gartenbau absetzten. Aber das wird dir ja ja auch selber klar sein *g*
Da das bei dir ja kein Problem ist bitte deinen Arbeitgeber dir eine Bescheinigung auszustellen und gut ist es.
 
Sind Sie also schon ausgelernt und nicht in Aus-, Fort- oder Weiterbildung zur Zeit ?
Dies ginge sonst als Lehrmaterial bis zu einem bestimmten Betrag.

Ggfs. mal Frage in Finanz-Foren wie www.rechnungswesen-portal.de stellen %-)

Oder sind Sie selbständig tätig ? Da könnten Sie die Anschaffungen zumindestens teilweise je nach Art der Versteuerung (Regel: Soll, KMU = Istversteuerung) als Betriebsausgaben ansetzen.

Auf jeden Fall die Bescheinigung vom Arbeitgeber einholen. Wenn Sie angestellt sind und Sie das PC-Equipment bei Ihrem Brötchengeber beschaffen, ggfs. zu einem günstigeren Preis, müsste Ihr Arbeitgeber das als Betriebskosten (Wareneingang) ansetzen und den Preisnachlass für Sie als geldwerten Vorteil für Personalrabatte innerhalb der Lohn-Abrechnung als Arbeitslohn versteuern.
Ich hoffe, halbwegs geholfen zu haben :rolleyes:
mfg - xatmandu :cool_alt:
 
Wenn du das so siehst, dass du das für "Weiterbildung" im Rahmen vom Internetsurfen und all sowas nutzt gehört das eh zu gemischt genutzten Sachen und sind dann nicht absetzbar.

Es gibt ein entsprechendes Formular zur PC-Ausstattung mit dem genau angegeben werden kann was du daheim für die Arbeit damit machst, welchen Umfang das bei der PC-Nutzung daheim ausmacht und so weiter, lass dir das geben, fülle es aus und gut ist.
 
Danke für den Paragraphen. Also es geht wirklich nur um Hardware (Monitor, Prozessor, Hdd, Kabel, etc.). Alles über ein Jahr verteilt. Also keinen Pc in Einzelteilen gekauft.

Da ich eine Ausbildung im Computerbereich habe und dienstlich auch ausschließlich damit zu haben, fällt so was doch unter Bewerbungskosten.

Für mich klingt das so, dass mein Bearbeiter vom Amt zu blöde war und nicht wusste, dass ein Fachinformatiker etwas mit IT zu tun hat.
 
Nein fällt es nicht.

Nur weil du beruflich damit zu tun hast, kannst du nicht private Anschaffungen in diesem Bereich absetzen. Du kannst nur Kosten absetzen die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeit stehen und dafür genutzt werden.

Mal ein Beispiel, kauft sich ein Kfz-Mechaniker ein Auto kann er das auch nicht einfach absetzen.

Wohlgemerkt sind Bewerbungskosten eher Kosten für eine Fotomappe, Porto oder Vorstellungsgespräche. Du meinst wenn eher Werbungskosten.
 
Das mit dem Internet war ein doofes Beispiel. Die Kosten habe ich auch auf der Steuerklärung NICHT erwähnt. Es geht einfach nur Computerteile.

Von meinem Arbeitgeber bekomme ich weder Computerteile noch einen Computer. Eine Bescheinigung kann der Arbeitgeber ja nicht ausstellen ...
 
Also,

man kann alles von der Steuer absetzten, was man erwirbt und beruflich nutzt, bzw. dem Beruf dient.
Also z.B. Fortbildungskosten, Fachliteratur, Arbeitskleidung usw.
Einige Sachen des täglichen Gebrauchs können aber halt für Privat und Beruf benutzt werden. Und da z.B. der PC. Beim PC muss ich nachweisen, (deswegen auch die Frage des FA), dass ich diesen beruflich nutze, insbesondere wird halt geschaut ob dies ein "Multimedia"-PC ist. ZUm Bewerbungen schreiben brauch man halt keine Graka im Wert von 600 Euro usw. Im Zweifel wird aber angenommen, dass man den PC zu 50% Privat und zu 50% beruflich nutzt. Die Bescheinigung könnte helfen, dass du 100% bei deinem Beruf bekommst. Wenn du keine Bescheinigung von deinem Arbeitgeber bekommst, dass du die privat angeschafften Teile beruflich nutzt, dann wird es aber wohl darauf hinauslaufen, dass nur 50% anerkannt werden.

Must halt probieren, dass irgendwie hinzu bekommen, dass du das ganze für Fortbildungszwecke brauchst und dein Arbeitgeber, dir eben eine solche Hardware nicht zur verfügung stellt. Das kann er Bescheinigen.
 
Was machst du denn mit dem PC für die Arbeit? Also ganz genau für deinen Job?
 
Das FA droht mit einer Kürzung des Betrages um ganze 80%. Also das ich nur noch 20% Werbungskosten "gut geschrieben" bekomme. Und das finde ich ein bisschen viel Abzug.
 
Du kannst ja nachweisen, dass du mehr damit für die Arbeit machst. Anlage Computer beim Finanzamt anfordern, passend ausfüllen und vom Arbeitgeber die berufliche Nutzung bescheinigen lassen und gut ists.

Nachdem was du bisher geschrieben hast, kann ich noch gar nicht erkennen, dass dir überhaupt 20% zustehen würden.

Edit: Übrigens gibts in dem Formular auch nen Punkt wo eine prozentuale Trennung der privaten und der dienstlichen Nutzung vorgenommen wird.
 
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hallo :)
also ich hab heute einen meiner Steuerlehrer gefragt. Der sagte, dass wenn die Bescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt wird, ist der Versuch der Akzeptanz durch die Finanzverwaltung auch etwas wert.

Man soll sich die Stunden der dienstlichen/betrieblichen Nutzung bescheinigen lassen. Ohne die Bescheinigung des Broetchengebers, wobei hier immer noch nicht geklärt ist, auf welche Einkunftsart (selbständig als gewerbbetrieblicher G-Partner, Freiberufler oder nichtselbständige Tätigkeit § 19 EStG) hier vorliegt, sind die 20%, die sonst pauschal f. Privatnutzung angesetzt werden "Gold" wert.
mfg :)
 
Also auf den ersten Bli9ckm, wie es hier geschildert wird, sehe ich ich auch nicht, dass die 20% Anerkennung gerechtfertigt sind.
>So wie du es schilderst, könntest du deinen Beruf ausüben ohne die Teile zuhause zu haben, demnach sind sie nicht wirklich relevant für die Ausübung deines Berufes.
Und wenn du schon schreibst, dass dein Arbeitgeber dir wohl keine Bescheinigung ausstellen würde, dann spricht das Bände. Wo soll das Finanzamt trennen zwischen Hobby und Beruf? Nicht selten hat das Hobby einer Person mit seinem Beruf zu tun.
Und auch ein Koch kann seine Kochlöffel, die er zuhause nutzt nicht von der Steuer absetzen.
 
Ach so ... ein Informatiker braucht keinen Computer zur Sicherung seines Arbeitsplatzes?
Aus diesem Grund ist es möglich gewissen Sachen abzusetzen ...

Schon so leicht interessant was so ließt .... div. Kommentare finde ich so leicht fehl am Platze
 
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Du hast es aber nicht verstanden. Mal abgesehen, davon, dass nahezu jeder beruf heutzutage einen PC erfordert, ist es vielmehr so:
Als Arbeitnehmer bekommt man vom Arbeitgeber das Arebitswerkzeug gestellt. Davon gibt es selten Ausnahme und für diese gibt es die vom Finanzamt angeforderte Bescheinigung des Arbeitgebers.

Nur weil jemand bspw. auf der Arbeit mit SAP arbeitet, wird er es wohl kaum zuhause haben.
Für einen Informatiker gilt das gleiche wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch: gearbeitet wird auf der Arbeit. Sollte es hiervon Ausnahmen geben, die mit dem Unternehmen vereinbart sind, sieht es wiederum anders aus und hierfür gibt wiederum die bereits erwähnte Bescheinigung.
 
§ 9 EStG:

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Was muss ein Informatiker machen um seinen Job zu erhalten? Das Fachbuch aus dem Jahre 18. Jahrhundert lesen?
 
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