Steuererklärung Elster

Euathlus

Lt. Commander
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Okt. 2007
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Hallo, ich möchte meine erste Steuererklärung machen und habe mir dazu das Programm Elster runtergeladen. Den Hauptvordruch habe ich soweit auch ausgefüllt, jetzt bin ich an der Anlage N dran, bei der ich meine Fahrtkosten absetzen möchte (was glaube ich das einzige ist was ich absetzen kann). Dazu hätte ich paar Fragen:
1. Was trage ich unter regelmäßige Arbeitsstätte ein? Ist das die Anschrift des Arbeitgebers?
2. Da steht was von einfach Entfernung, kommt da die Entfernung zum Arbeitsplatz hin oder auch wieder zurück? Wird nur der Hinweg erstattet oder auch der Rückweg?
3. Dann noch Aufwendungen für Fahrten mit ÖV, kommt der der monatliche Betrag rein oder der gesamt Betrag den ich letztes Jahr gezahlt habe?
4. Kann ich Arbeitskleidung bzw. Reinigung auch von der Steuer absetzen? Braucht man dafür einen Kassenbon bzw Rechnung?
5. Wenn ich Anlage N fertig habe, kann ich die Steuererklärung dann schon wegschicken? Und wo muss ich die dann hinbringen?
 
1. Ja, da kommt die Anschrift deines Arbeitsgebers rein.

2. Nur den schnellsten Hinweg reinschreiben in km. Die KM-Pauschale ist schon für Hin- und RÜckweg gerechnet, also doppelt so hoch. Du musst aber nicht den kürzesten Weg angeben, sondern den, den du gewöhnlich fährst.

3. Dein Jahresbeitrag, also Fahrkartenkosten. Nachweis aber nicht vergessen mit zu kopieren.

4. Kann man, aber auch hier ist es wichtig, die Nachweise mitzuliefern als Kopie. Anzugeben als "Werbungskosten" bzw. "Arbeitskosten".

5. Wenn du alles fertig hast, kann man mit ELSTER die Steuererklärung online versenden. Danach verlangt das Programm automatisch noch einen Kurzausdruck, der unterschrieben bei deinem FA abgegeben werden muss. Nur wenn alles vollständig ist, mit Kopien der Rechnungen, Nachweise etc., wird der Antrag auch ordentlich bearbeitet. Bei Fragen, hilft auch dein FA.
 
Werde auch die nächsten Tage meine Steuererklärung machen...

Zu Punkt 4 kann ich sagen das du für Arbeitskleidung einen Freibetrag eintragen kannst... bringt aber nicht viel und wie Hoch der ist weiss ich leider grad nicht.

Hätte da noch eine Frage, da ich die Erklärung immer "offline" auf Papier ausgefüllt habe: Kann ich, wenn ich es online mache, auch noch Bilddateien beifügen? Habe noch ein paar Rechnungen die ich absetzen kann...




cya
cr@zy
 
Online werden immer nur Daten und so übertragen, nie aber irgendwelche Rechnungen oder ANlagen der Steuererklärung. Die wird zusammen mit der Kurzfassung noch immer schriftlich abgegeben.
 
Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte gibst Du entweder für PKW, Fahrrad, Moped, Mofa usw an oder für die Ausgaben für öffentlichen Verkehrsmittel an, die Kilometer musst Du nur für 1 Weg berechnen (Finanzamt kann auch mit dem Navi umgehen, also nicht zuviel mogeln :lol:). Beides geht ja nicht. Ausser Du hast noch zusätzliche Kosten, wenn Du zur Berufsschule mit der Bahn fährst weil der Weg mit dem Moped zu weit ist, diese Fahrtkosten trägt aber meistens der Arbeitsgeber (war jedenfalls früher so :lol:, bei mir ist das schon etwas länger her).
PS: Wenn Du einen PKW benutzt, solltest Du darauf achten das er auch auf Deinen Namen angemeldet ist, wenn nicht und der Vater auch noch damit fährt, sollte nur 1 den Wagen als Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeit in seiner Erklärung angeben. Du kannst auch noch Versicherungen eintragen, der Aufwand muss sich aber auch lohnen, wenn Du mit den Ausgaben nicht über die Pauschale (Webungskosten 920 € und 102 € Vorsorgepauschale) kommst, brauchst Du auch nichts angeben, dann wird auch nur die Pauschale angerechnet.
Lies Dir mal die Hilfe durch:
http://www.finanzamt.brandenburg.de/sixcms/media.php/lbm1.a.3310.de/lohnsteuer_2009.pdf
 
Achso ok... dann hab kann ich´s ja weiterhin Schriftlich machen, wenn ich wieder dahin und es abgeben muss~




cya
cr@zy

EDIT:
@werkam
Du darfst aber nicht vergessen das die Pauschalen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind! Man sollte sich also selbst informieren wie hoch die Pauschalen in seinem Land sind, nicht das man höhere Webungskosten einträgt als "erlaubt" und das FA dann einen Nachweis haben will...
 
Zuletzt bearbeitet:
nicht das man höhere Webungskosten einträgt als "erlaubt" und das FA dann einen Nachweis haben will
Und was soll das sein (höhere als erlaubt) und seit wann haben wir unterschiedliche Werbungskostenpauschalen in den Bundesländern?
Man kann seine Ausgaben geltend machen wenn man sie nachweisen kann, sie müssen aber für den Aufwand stehen um seiner Arbeit (Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihres
Arbeitslohns) nachgehen zu können, wenn man "zuviel" einträgt wird es nicht anerkannt.
Beispiel 1:
220 Tage gearbeitet, 10 Kilometer Weg = 2200*0,30€ = 660 € + 100 € Arbeitsmittel (Schuhe, Reinigung, Arbeitsanzug), machen 760 €, lohnt also nicht da ja die Pauschale nicht erreicht wurde.
Fahre ich allerdings täglich 100 Kilometer zu Arbeit, würden ich doch 6700 € Ausgaben haben, die dann auch angesetzt werden können, wenn man allerdings nur sehr wenig Lohnsteuer gezahlt hat, nutzt das auch nichts, hat man viel gezahlt wird das Einkommen um diesen Betrag (- der 920 € Pauschale, die ja bereits eingerechnet ist) gemindert und muss nicht versteuert werden. Was dann zuviel gezahlt wurde bekommt man zurück.
PS: Man kann nicht mehr zurückbekommen als man gezahlt hat, soweit sind wir noch nicht. :lol:
 
Das steht auf den Unterlagen die Du vom Arbeitgeber bekommen hast, Lohnsteuerkarten werden ja nicht mehr ausgefüllt, Du hast bestimmt eine Meldebescheinigung für die Sozialversicherung und eine fürs Finanzamt bekommen, sonst mal alle monatlichen Abrechnungen durchsehen, auf der letzten von Dezember steht es zusammengefasst auch drauf, >> Lohnsteuerabzug/Einkommensteuerabzug.
 
Arbeitskleidung kann man versuchen, geht meist aber nicht durch.
Das muss schon Kleidung sein, die auf gar keinen Fall privat getragen werden kann. Und natürlich immer schön mit Nachweis.
 
Ja mach ruhig 17... die werden kaum nen Routenplaner zu rate ziehen... und selbst wenn kommen verschiedene Routenplaner auch zu verschiedenen Ergebnissen ;)




cya
cr@zy
 
50€ mehr als ich für Fahrtkosten ausgegeben habe
Kann ich mir zwar kaum vorstellen (da auch 16,5 schon aufgerundet werden auf 17) aber dann sei doch froh, wundere Dich aber nicht wenn es weniger ist, als Du denkst.
 
darf ich vielleicht nochmal anmerken, dass du die Entfernungspauschale nicht bekommst, sondern dass sie lediglich deine Bemessungsgrundlage reduziert.
 
Nehmen wir mal an du hast 20.000 Euro im Jahr verdienst. Im Ohne irgendwelche Werbungskosten wäre das jetzt die Grundlage zur Berechnung der Steuern. Nehmen wir an, du zahlst darauf 15% Steuern, dann hast du 17.000 Euro netto übrig. Gehen wir von 2000 Euro Fahrtkosten aus, dann wird die Steuer auf Basis von 18.000 Euro berechnet. Auf Grund unseres Steuertarifs hast du dann velleicht einen Steuersatz von 13%. Von deinen 20.000 Euro bleiben dir dann 17.660.

Die Zahlen sind jetzt fiktiv. Unser Steuertarif ist eine mathematische Formal, daher ist es noch etwas komplizierter als jetzt geschildert.
 
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