Steuererklärung: Nachzahlungen zu befürchten für die vergangenen Jahre wenn ich für 2020 einreiche?

Cyda

Lieutenant
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Hallo,
ich hatte mir vor einigen Tagen Wiso Steuer 2021 gekauft und durchgeklickt und würde einige hundert Euro zurückbekommen.
Ich befinde mich in der Steuerklasse 1, bin ein 0815 Arbeitnehmer ohne sonstige Einkünfte oder Besonderheiten, so dass ich von der Pflicht zur jährlichen Steuererklärung ausgenommen bin.

Während meiner Ausbildung und meines anschließenden Studiums hatte jährlich Steuererklärungen eingereicht und etwas Geld zurückbekommen. Nach dem Studium, im Berufsleben, hatte ich mich zuletzt an eine Steuererklärung mittels Wiso gesetzt und ich hätte laut dem Programm ~300€ zurückzahlen müssen. Selbst mit dreisten Optimierungsmaßnahmen, die mir Wiso vorgeschlagen hatte, kam ich auf kaum auf etwa 250€ an Rückzahlungen an das Finanzamt.

Mittlerweile sind 5 Jahre vergangen, ich habe meinen Arbeitsplatz gewechselt, fahre eine längere Strecke zur Arbeit und höhere Werbungskosten. Zudem bin ich dieses Jahr umgezogen. Laut Wiso würde ich für dieses Steuerjahr wieder Geld zurückerhalten.

Mir stellt sich jetzt nur die Frage, kann es sein, dass das Finanzamt nachprüft und mich schlussendlich dazu auffordert für die vergangenen 5 Jahre eine Nachzahlung zu leisten und jedes Jahr eine Steueerklärung einzureichen oder bleibe ich davor verschont?
 
Auch wenn Ich dir keine Antwort auf deine Frage geben kann, würde es mich interessieren warum du 250€ nachzahlen müsstest ?

Du hast doch nur einen Job oder ? Oder hast du noch weitere Einkommen?

Mein Vorrauszahlungen an Steuern haben die letzten 4 Jahre +-20€ gepasst.
-Steuerklasse 1, normaler Arbeitnehmer, keine weiteren Einkünfte, keine Kirchensteuer, keine sonstigen (webungs-)Kosten
 
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Ich glaube nicht, dass du in den letzten Jahren wirklich hättest nachzahlen müssen.

Erfahrungsgemäß bekommt man als normaler Arbeitnehmer mit nur einem Job fast immer Geld zurück, erst recht für das Jahr in dem man das Studium abgeschlossen hat.
 
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Offensichtlich gibt es hier ein paar Unklarheiten. Es mag sich insbesondere beim ersten Mal lohnen, einen Steuerberater zu beauftragen, auch wenn das mal 150-500€ kosten kann. Dafür hat man eine Basis, auf die man dann mit WISO etc. aufsetzen kann.
 
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Cyda schrieb:
Mir stellt sich jetzt nur die Frage, kann es sein, dass das Finanzamt nachprüft und mich schlussendlich dazu auffordert für die vergangenen 5 Jahre eine Nachzahlung zu leisten und jedes Jahr eine Steueerklärung einzureichen oder bleibe ich davor verschont?
Aus meiner Sicht besteht diese "Gefahr" nicht.
Wenn du Arbeitnehmer SK1 ohne jegliche Nebeneinkünfte bist, bist du wie du ja selber angemerkt hast nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Von daher wird das Finanzamt da nicht alte Steuererklärungen einfordern, die haben im Normalfall genug zu tun. Abgesehen davon kann ich mir wie meine Vorredner auch nicht erklären, wie es der Fall sein kann, dass du Nachzahlungen leisten solltest. Entweder du hast in WISO irgendwas falsch/vergessen anzugeben oder deine Firma hat nicht korrekt die Steuern abgeführt.
 
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Danke für eure Antworten.
Woher die Nachzahlungen kamen, weiß ich auch nicht. Ich habe dieselben Gegebenheiten wie @Haenger.
Keinen weiteren Job, SK1, ein Hauptwohnsitz in einer Mietwohnung, eben nichts besonderes.

Dann probiere ich es mal und sollte es Probleme geben, werde ich diesen Thread nochmal rauskramen und berichten.
 
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Dein Wiso-Steuerprogramm zählt doch Punkt für Punkt mit.
Ab welchem Punkt stehen dann Nachzahlungen drin?
 
Du kannst dir sicher sein, dass wenn es größere Nachzahlungen geben würde, wäre das Finanzamt bei dir schon lange auf der Matte gestanden.
 
Reine Spekulation. Aber vielleicht entsteht eine Rückzahlung in der Berechnung ja auch daraus, dass der TE die Werte von bspw. 2016 in das Programm für 2020 eingibt. Dier Steuersätze/Freibeträge dürften sich da schließlich unterscheiden.
 
Haenger schrieb:
Dein Wiso-Steuerprogramm zählt doch Punkt für Punkt mit.
Ab welchem Punkt stehen dann Nachzahlungen drin?
Das kann ich leider nicht mehr sagen, da ich die entsprechende Wiso Version nicht mehr besitze. Zudem hatte ich immer den geführten Interview Modus genutzt in dem die Zwischenberechnungen nicht angezeigt werden.

simpsonsfan schrieb:
Reine Spekulation. Aber vielleicht entsteht eine Rückzahlung in der Berechnung ja auch daraus, dass der TE die Werte von bspw. 2016 in das Programm für 2020 eingibt. Dier Steuersätze/Freibeträge dürften sich da schließlich unterscheiden.
Nein keine Sorge. Ich hatte immer die für das Steuerjahr entsprechende Version gekauft und genutzt.
 
Nachzahlungen bei einem 0815 Arbeitnehmer sind eigentlich unmöglich. Das geht im Grunde nur, wenn der Arbeitgeber bei den Abrechnungen geschlampt hat.
 
Meine Erfahrung, ich habe etwa 15 Jahre lang meine Lohnsteuer (als angestellter) immer mit 3 Jahren Verzug abgegeben und für meine Rückerstattung immer Zinsen bekommen. Niemals hatte ich je eine Aufforderung bekommen eine Steuererklärung einzureichen. Dann war ich das erste mal in Elternzeit und musste rund 300€ nachzahlen, damit kam sofort eine Aufforderung die folgenden nicht gemachten 2 Jahre nachzureichen, mit Frist. Also wenn die dir immer was zurück zahlen müssen, dann sind die ruhig, musst du einmal was nachzahlen, dann musst man wohl die nächsten 5 Jahre immer fristgerecht abgeben, sonst gibt es eine Aufforderung.
 
LinuxDoc schrieb:
-Komplettzitat entfernt-
Wie es richtig geht, ist hier nachzulesen.
In deinem Fall hättest du nach meinem Wissen immer eine Steuererklärung abgeben müssen, da du Zinsen vom Finanzamt erhalten hast. Diese musst du im darauf folgenden Jahr angeben und bist daher auch verpflichtet eine abzugeben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt)
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Ab zur VLH und sich nicht mehr mit der Steuer rumäegern. Die höhere Gebühren ( im Vergleich zur neuen Wiso Software) hast du schnell wieder drinnen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die deutlich mehr raushauen als die Software. Der Aufwand dafür ist minimal. In deiner Konstellation kannst du gar nichts nachzahlen müssen
 
Scythe1988 schrieb:

Lohnt sich imho insbesondere für niedrigere Einkommen. Ab einem gewissen Punkt ist der Steuerberater nur noch etwas teurer. :)

Aber generell: Professionell lohnt sich zwischendurch immer. Egal ob VLH oder anders.
 
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