Steuerexperten aufgepasst! Mieteinnahmen Freibetrag?

COLDFusion1

Ensign
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Okt. 2005
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144
Hi,

meine Eltern haben ein eigenes Haus. Innerhalb gibt es eine richtige Wohung. Diese Wohung möchte ich nun Mieten. Da dann meine Eltern Mieteinnahmen haben müssen die das Versteuern. Gibt es da einen Freibetrag bei denen meine Eltern dann nichts mehr zahlen müssen?

TIPPS TIPPS TIPPS zum Absetzen bitte

gruß
 
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AW: Steuerexperten aufgepasst!!!! Mieteinnahmen Freibetrag???

Bist Du noch in der Ausbildung, dann könnten sie Dir die Wohnung ja kostenlos überlassen. Freibeträge für Mieteinahmen gibt es glaube ich nicht, sie können aber die Kosten abziehen, wenn z.B. ein Darlehen zurückgezahlt werden muss, um das Haus zu bezahlen, wird der Anteil auf die Wohnung umgelegt und um den Betrag das steuerliche Einkommen gemindert.
 
deine Eltern können dir die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich überlassen, das spielt für dich keine Rolle. Es spielt auch keine Rolle, ob du in Ausbildung bist oder nicht.

Deine Eltern müssen jedoch den Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung, den sogenannten Mietwert der Wohnung versteuern. Dieser richtet sich nach der ortsüblichen Miete. Hier ist § 21 EStG anzusetzen: (2) Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 56 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.

Beispiel Dein Vater vermietet seine Wohnung dich und kassiert nur 30% der ortsüblichen Miete, dann sind hier auch nur 30 % der gesamten Werbungskosten abzugsfähig, 70% der auf diese Wohnung entfallenden Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig. Dein Vater sollte sich beim FIAmt oder seinem Steuerberater nach der Höhe der ortsüblichen Miete laut Mietspiegel erkundigen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Freibeträge für Einkünfte aus V+V (Vermietung und Verpachtung) gibt es nicht.
 
@ COLDFusion1

Hier sollte der spitze Bleistift regieren...

Die Mieteinnahmen sind auch als Einnahmen zu deklarieren! (Können u.U. auch den Steuersatz erhöhen!) Die Miete sollte sich auch auf dem ortsüblichen Niveau befinden (100 qm Wohnung für 100,-€ Miete (warm) - wird so nicht ganz leicht werden anerkannt zu werden! - da wittert auch das FA einen Fake!)

Aber man kann die oben erwähnten Ausgaben gegenrechnen und noch die haushaltnahen Dienstleistungen (Arbeitslohn Maler, Fliessenleger - bis 600,- € / a) gegenrechnen.

Ob auch ein Naturalausgleich (Rasenmähen gegen mietfrei wohnen) infrage kommt - einfach mal beim FA nachfragen. Habe die Erfahrung gemacht, dass die Damen meist sehr nett sind, wenn man solche Sachen mit Ihnen erörtert (persönlich oder schriftlich). Aber bitte so in der Art fragen; bin ein wenig blöd auf dem Gebiet - können sie mir bitte weiterhelfen. Ja auch da macht der Ton die Musik!
 
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