Steuerfrage: Angestellt+Nebenerwerb

timg

Ensign
Registriert
Juni 2005
Beiträge
166
Hallo zusammen,

ich bin derzeit noch Schüler und arbeite nebenerwerbsmäßig auf 400€-Basis bei einem mittelständischen Unternehmen in der IT-Abteilung. Hier ist steuermäßig alles über die Personalabteilung geregelt.
Nun engagiere ich mich in der sonstigen Zeit allerdings noch durch weitere Sachen:
- einerseits bringe ich meine PC-Kenntnis bei Nachbarn und z.T. auch fremden Leuten zu Reperatur und Beratungszwecken ein ( Erwerb so ca. 50€ im Monat )
- besitze ich einige Domains, die geparkt sind und bei evtl. Verkäufen ebenfalls Geld bringen würden ( monatlich durch Parking: 15€, Verkauf einer Domain: wer weiß;) )

Meine Frage ist nun: Wie sieht das steuerlich aus? Muss ich irgendeine Steuererklärung abgeben in denen diese Sachen vermerkt sind? Oder wie sieht es bei solchen Privatverkäufen und kleinen Nebenerwerben generell aus ( auch in Bezug auf einem zusätzlichen Angestellten-Arbeitsverhältnis)

Wäre echt nett wenn ich mir dazu Tips geben könnt. Auch Links und Artikel zu Steuerrecht, Steuererklärung wären nett. Vielen Dank schon mal
Tim
 
Vielen Dank schon mal dafür, jedoch weiß ich nicht so recht, ob sich für mich eine kostenpflichtige Beratung hier schon lohnt. Hast du damit schon Erfahrungen gesammelt? Oder gibt es auch kostenfreie Beratungen dort?
 
Öhm, ne leider nicht. Ich beschäftige einen Steuerberater^^
 
Hi,

Wenn du ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 7.664 € hast, wird darauf keine Einkommenssteuer erhoben gem. § 32 a (1) S.2 Nr. EStG. Das ist der Grundfreibetrag.

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ermittelt sich nach § 2 Abs. 5 EstG aus dem Einkommen vermindert um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (falls du Kinder haben solltest), vermindert um die Sonderausgaben, vermindert um die außergewöhnlich Belastungen usw.. Das jetzt im einzelnen zu erklären, ist viel zu viel. Als Schüler sind die meisten Dinge für dich sowieso uninteressant.

Für dich ist folgende Berechnung interessant:

12 * 400 € = 4.800 € p.a.
12* 50 € = 600 € p.a.
12 * 15 € = 180 € p.a.
Summe = 5.580 €

Du kommst also defintiv nicht auf das notwendige zvE um Steuern zu bezahlen.

Da du einen Job auf 400 € Basis ausführst, eine im steuerlichen Sinne "Geringfügige Beschäftigung" wird die Lohnsteuer pauschalisiert von deinem Arbeitgeber abgeführt. Das bedeutet, du zahlst bereits Einkommenssteuer in Form der Lohnsteuer. Deine anderen Verdienste wären unter eine andere Einkunftsart zu packen, aber da der Verdienst so gering ist, bleibt das steuerlich uninterssant (Deine PC Hilfe möglicherweise als Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit § 18 EStG und dein "Parking" (ist das Vermieten?) entweder unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG oder Sonstige Einkünfte § 22 EStG).

Tipp: Bei Informationen aus dem Internet wäre ich sehr vorsichtig, da diese häufig nicht aktuell sind. Das Steuerrecht ändert sich ständig. Wirklich verlassen kannst du dich nur auf aktuelle Fachliteratur und Software. Aber das dürfte für dich nicht interessant sein.

Bezüglich Nebentätigkeiten. Was meinst du konkret damit? Hobby Ebay Verkäufer?
 
Salut,

klar und Papi wird sich mächtig freuen wenn er darauf dann 30% oder mehr an Steuer abdrücken darf ... :freak: so ein Tipp ist echt sinnfrei, wenn Junior eh nichts p.a. zahlt
 
Vielen Dank euch allen nochmal, besonders DarkCava für die detaillierte Beschreibung. Jetzt habe ich zumindest schonmal Anhaltspunkte für die Steuerberechnung. Über meine Eltern möchte ich das ungern laufen lassen, vor allem weil ich möglichst unabhängig sein will ;). Sehe ich dass den jetzt richtig, dass im Falle eines Domainverkaufs von sagen wir mal 5000€ wo ich somit den Steuerfreibetrag überschreiten würde, ich dann dazu verpflichtet bin eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und entsprechend Steuern zu zahlen?
 
Grundsätzlich ja, aber dazu muss man noch folgendes sagen:

Grundsätzlich ist jeder verdiente Euro steuerpflichtig, aber nicht jeder steuerbar. Der Unterschied liegt darin, dass du zwar (normalerweise) auf den ersten verdienten Euro Steuern zahlen müsstest. Aber z.B. der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer "schützt" dich davor. Du musst also erst Steuern ab dem 1. Euro bezahlen, der den Grundfreibetrag überschreitet !

In deinem Fall mal die vereinfachte Rechnung:

12 * 400 € = 4.800 € p.a.
12* 50 € = 600 € p.a.
12 * 15 € = 180 € p.a.
1 * 5.000 € = 5.000 €
Summe = 10.580 € ==> 10.580 € - 7.664 € = 2.916 € Das ist der Betrag auf den Einkommenssteuer erhoben werden würde (vereinfachte Rechnung).
Natürlich fließen in die Berechnung noch eine ganze Menge andere Sachen ein, aber das Prinzip ist das Gleiche.

Auf dieser Seite der OFD (Oberfinanzdirektion) Hannover, kannst du mit dem Programm ein bisschen rumspielen. Den Haken bei Splittingtabelle ist nicht zu setzen (Anwendung der Splittingtabelle gibts nur bei Ehegatten). Bei nach § 32b Abs. 2 EStG ermittelte Leistungen oder Einkünfte trägst du ebenfalls nichts ein, das ist nur für z.B. Arbeitslosengeld.
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/EStEuroTarif3.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben