VsteckdoseV
Commander
- Registriert
- Jan. 2008
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- 2.470
Hi
ich fange am Montag eine neue Stelle als studentische Hilfskraft an, meine Chefin meinte, ich sollte die Lohnsteuerkarte von 2010 mitbringen oder meine Steueridentifikationsnummer.
Meine Lohnsteuerkarte ist noch beim alten Arbeitsgeber, und ne Nummer hab ich nur auf einer elekronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2011 (gilt vom 01.01. bis zum 31.03. 2011, ka warum da vierteljährlich abgerechnet wird...)
und da steht auch eine eTIN und identifikationsnummer drauf. Reicht das meiner chefin oder soll ich dem alten arbeitsgeber druck machen dass er die lohnsteuerkarte rausrücken soll?
ich fange am Montag eine neue Stelle als studentische Hilfskraft an, meine Chefin meinte, ich sollte die Lohnsteuerkarte von 2010 mitbringen oder meine Steueridentifikationsnummer.
Meine Lohnsteuerkarte ist noch beim alten Arbeitsgeber, und ne Nummer hab ich nur auf einer elekronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2011 (gilt vom 01.01. bis zum 31.03. 2011, ka warum da vierteljährlich abgerechnet wird...)
und da steht auch eine eTIN und identifikationsnummer drauf. Reicht das meiner chefin oder soll ich dem alten arbeitsgeber druck machen dass er die lohnsteuerkarte rausrücken soll?