Stock footage - Was darf ich wo aufnehmen und verwerten?

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Fat32Tony

Gast
Yo.

Ich hatte mir gedacht ich stelle mal rein zum Spaß ein paar von meinen Videoaufnahmen als Stock footage entweder bei einementsprechenden Portal oder auf meiner eigenen Seite ein.
Ob ich damit überhaupt etwas verdienen würde sei mal dahingestellt.
Nun stellt sich mir nur die Frage, was darf ich und was nicht?

Darf ich mich irgendwo im Nirgendwo auf ein Feld stellen und den Sonnenuntergang fotografieren? Das Feld gehört mir ja schließlich nicht und die Aussicht ebenfalls nicht.

liebe Grüße
Tony
 
Naja, das Feld mit dem Sonnenaufgang ist der einfachste Fall - da wird nix passieren. Würde es halt unter einer entsprechenden Lizenz gemeinfrei anbieten.
Grundsätzlich sind alle deine selbst erstellten Aufnahmen dein Eigentum und du hast die Rechte daran. Schwierig, und darauf zielt wohl die Frage ab, wird es, wenn Rechte Dritter (also bspw. entweder Persönlichkeitsrechte, weil du Menschen auf offener Straße filmst, oder Eigentumsrechte, wenn du Logos von Geschäften ö.ä. drauf hast) verletzt werden.
 
Grob über den Daumen gepeilt kann man sagen:
- Bilder ohne Personen funktionieren, wenn du sie von öffentlich zugänglichen Orten aus geschossen hast. Hierbei gilt die Einschränkung, dass du keine technischen Hilfsmittel verwenden darfst, um mehr Höhe zu gewinnen. Das war z.B. einer der Kritikpunkte an Google Streetview: Die Kameras auf den Autos sind erhöht => nicht direkt vergleichbar mit nem Menschen, der vor sich hin knipst. Siehe auch http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/02/18/details-zum-sanssouci-urteil/
- Einzelpersonen sind tabu, außer du hast ihre explizite Einwilligung
- Personengruppen sind schwierig. Mit Einwilligung (auch implizit, indem du sie bezahlst) gehts immer. Ansonsten gehts nur, wenn es nicht um Einzelpersonen geht sondern die Gruppe/Gruppendynamik relevant ist. Sieht man ja bei Demonstrationen, Konzerten,...
- Personen können als "Randerscheinung" eingestuft werden. Du musst nicht warten, bis alle Menschen den Platz räumen, nur um den Kölner Dom ablichten zu dürfen. Wenn es um ein explizites Motiv (v.a. Sehenswürdigkeit) geht, sind zufällig im Bild befindliche Menschen weitestgehend egal.
- (Spezifische) Fahrzeuge: Nicht im regulären Verkehrsraum..... wohl aber auf Messen/Autoshows. Wenn einer seine Tuning-Karre ausstellt, dann muss er damit leben, wenn du das Ding ablichtest.
 
alles was schon beschrieben wurde und viel mehr findest du auch auf den jeweiligen portalen bei denen du dein Foto veröffentlichen willst.
vorsicht: es gibt sehr viele "anwälte" die sich auf sowas spezialisiert haben und mahnbescheide verschicken, sollte ein gebäude auf dem foto sein, das nicht abgelichtet werden darf...

ich will dir die illusion nicht nehmen, aber mit stockfootage-foto eines sonnenaufganges... gibt es schon das eine oder andere foto im internet, für lau..
 
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