Guten abend,
ich habe im 2 Semester 2011 in einem Grundmodul über ein Thema eine Hausarbeit geschrieben. Nun habe ich im 5 Semester ein erweitertes Modul in dem ein Referat zu halten ist. Als Thema steht diesmal unteranderem vertiefend ein BEreich aus meiner Hausarbeit zur auswahl.
Ich finde das Thema sehr interessant und würde es gerne auch vertiefend noch einmal thematisieren. Ich bin mir jedoch etwas unsicher ob das erlaubt ist. In den Formalien die der schrieflichen Ausarbeitung angehängt werden müssen ist nämlich folgendes zu bestätigen:
Bezogen auf das insgesamt würde ich darauf interpretieren, dass die 1zu1 vorlagen gemeint ist und ich somit wenn ich den Allgemeinen Teil den ich gebrauchen würde für das Referat neu schreibe ich das thema problemlos nehmen kann ohne Gefahr des Selbstplagiats zulaufen. Ist jedoch der inhaltlich ausschlaggebend dann würde ich sagen das geht nicht. Weis jemand wie es sich verhält mit solchen sätzen?
Gegen die inhaltliche Regelung würde auch sprechen, dass in den Handreichen/Tipps zur Bachelorthesis immer wieder von seiten der Verfasser an meinem Lehrort aufgeführt wird, dass man ein Thema einer Hausarbeit, eines Referates auch als grundlage für seine Thesis verwenden kann. In der Erklärung zur thesis selber steht aber auch der oben zitierte Satz.
ich habe im 2 Semester 2011 in einem Grundmodul über ein Thema eine Hausarbeit geschrieben. Nun habe ich im 5 Semester ein erweitertes Modul in dem ein Referat zu halten ist. Als Thema steht diesmal unteranderem vertiefend ein BEreich aus meiner Hausarbeit zur auswahl.
Ich finde das Thema sehr interessant und würde es gerne auch vertiefend noch einmal thematisieren. Ich bin mir jedoch etwas unsicher ob das erlaubt ist. In den Formalien die der schrieflichen Ausarbeitung angehängt werden müssen ist nämlich folgendes zu bestätigen:
Die Arbeit wurde bisher weder in Teilen noch insgesamt einer anderen
Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht.
Bezogen auf das insgesamt würde ich darauf interpretieren, dass die 1zu1 vorlagen gemeint ist und ich somit wenn ich den Allgemeinen Teil den ich gebrauchen würde für das Referat neu schreibe ich das thema problemlos nehmen kann ohne Gefahr des Selbstplagiats zulaufen. Ist jedoch der inhaltlich ausschlaggebend dann würde ich sagen das geht nicht. Weis jemand wie es sich verhält mit solchen sätzen?
Gegen die inhaltliche Regelung würde auch sprechen, dass in den Handreichen/Tipps zur Bachelorthesis immer wieder von seiten der Verfasser an meinem Lehrort aufgeführt wird, dass man ein Thema einer Hausarbeit, eines Referates auch als grundlage für seine Thesis verwenden kann. In der Erklärung zur thesis selber steht aber auch der oben zitierte Satz.
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