methadron
Commander
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Cool Master schrieb:Was recht egal ist da du eine Rehcnung erst nach dem Bezahlen bekommst und du 0 Einsicht in die AGBs hast.
Deswegen gilt bei nicht Angabe = Neuware
Wenn es Gebrauchtware oder Rückläufer sind MUSS dies gesetzlich angegeben werden damit der Kunde sofort sieht "oh das Produkt ist Gebraucht".
Die AGB (ohne s, da AGB schon der Plural ist) hängen in jedem MM aus und lassen sich auf Anfrage einsehen.
Auf welches Gesetz beziehst du dich mit der letzten Aussage?
Es sollte doch wohl jedem klar sein, dass MM, Saturn etc ihre Rückläufer wieder ins Regal stellen, das hat nichts mit falscher Kalkulation zu tun, sondern mit Wirtschaftlichkeit.
Gerade in Märkten, in denen ich die Ware ausprobieren kann ist ein Rückgaberecht Unfug und führt genau zu solchen Problemen